Spanien plant Vergütungssätze für bestehende Photovoltaik-Anlagen um 30 Prozent zu kürzen

Teilen

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: In einer kontrovers geführten Sitzung hat Spaniens Industrieministerium den anwesenden Branchenverbänden mitgteteilt, dass ab 1. Juli diesen Jahres die Vergütungssätze auch für bestehende Anlagen drastisch gekürzt werden. Das bestätigten am Mittwoch Quellen aus dem Umfeld der Verhandlungen.

Besonders betroffen sind demnach mehr als 2500 Megawatt an installierter Photovoltaik-Leistung, die unter dem großzügigen "Real Decreto 661/2007" gebaut wurden. Diese werden künftig entgegen der bestehenden Regelung 30 Prozent weniger an Vergütung erhalten. Wer unter den Vergütungssätze des "Real Decreto 1578/2008" ans Netz gegangen ist, bleibt verschont. Hier wurde bereits 2008, etwa bei Freiflächenanlagen, um 30 Prozent von 45 auf 32 Cent pro Kilowattstunde gekürzt.

Der Rasenmäher wird auch bei Neuanlagen angesetzt: Bei Freiflächenanlagen beträgt die Absenkung 45 Prozent, bei Aufdachanlagen 25 Prozent und kleineren Anlagen fünf Prozent. Ein letzter Hoffnungsschimmer bleibt: Das Ministerium hat den spanischen Branchenverbänden noch einmal 48 Stunden Zeit gegeben, das geplante Gesetz zu diskutieren und Gegenvorschläge zu unterbreiten. (Luis López)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.