Keine EEG-Umlage für Eigenverbrauch und Direktversorgung gefordert

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Ein Bündnis aus 14 Verbänden, dem auch Verbraucherschützer, der Deutschen Mieterbund (DMB) und Bauernverband angehören, will die Belastung des Direktverbrauchs mit der EEG-Umlage verhindern. Während beim Eigenverbrauch eine anteilige EEG-Umlage abführt werden soll, ist beim Direktverbrauch die volle Höhe der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent je Kilowattsunde im EEG-Reformentwurf als zusätzliche Belastung vorgesehen. Die Verbände haben nun in Berlin eingemeinsames Positionspapier vorgestellt. Darin wird gefordert, dass der direkte Vor-Ort-Verbrauch (Direktverbrauch) von erneuerbarem und KWK-Strom – egal, ob für den eigenen Bedarf oder zur Deckung der Stromnachfrage von Dritten in direkter räumlicher Nähe – rechtlich gleichzustellen und nicht mit neuen Abgaben künstlich zu verteuern sei. Sie fordern von Bundestag und Bundesrat, die geplante Abgabe aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Holger Krawinkel, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sagte: „Eine Abgabe auf klimafreundlich erzeugten und direkt vor Ort verbrauchten Strom ist vollkommen widersinnig. Es kann nicht sein, dass Haushalte und Unternehmen dafür bestraft werden sollen, dass sie die Energiewende selbst in die Hand nehmen.“ Demgegenüber seien große Teile der Industrie weiterhin weitreichend von den Kosten befreit, selbst wenn die Kohlestrom zur Eigenversorgung nutzten. Bei DMB wies man daraufhin, dass es gerade für Mieter schwierig sei, an der Energiewende teilzuhaben. Der Direktverbrauch sei ein Weg, damit auch Mieter nun von dem günstigen Strom aus erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen profitieren könnten.“ Es wäre absurd, Mieter, die regelmäßig keine Möglichkeit haben, erneuerbaren Strom selbst zu erzeugen, nun auf diesem Weg von den Vorteilen der Energiewende abzuschneiden“, erklärte DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Beim Bauernverband forderte man von der Politik verlässliche Rahmenbedingungen. Viele Landwirte hätten sich in den vergangenen Jahren mit Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen ein zweites Standbein aufgebaut und seien zu Energiewirten geworden. „Es ist nicht einzusehen, warum direkte Nutzer erneuerbarer Energien ebenso mit der EEG-Umlage belastet werden sollen, wie fossile Stromverbraucher. Die Politik muss Verlässlichkeit bei Förderung und Ausbau erneuerbarer Energien beweisen“, forderte Udo Hemmerling, Stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.

Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine solche Energiewende-Abgabe zu erheben. In der Länderkammer hatte sich bereits eine große Mehrheit der Umwelt-, Energie-, Wirtschafts- und Agrarminister dafür ausgesprochen, die Eigen- und Mieterversorgung mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant. Sie will die Belastungen für Industrie und die übrigen Verbraucher angleichen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien, das pv magazine nun vorliegt, allerdings den Länderforderungen eine klare Absage erteilt. Darunter auch den Anträgen zur Änderung beim Eigenverbrauch.

Allerdings gibt es mittlerweile auch mehrere Gutachten, die eine ungleiche Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage als verfassungsrechtlich bedenklich einstufen. Eine Analyse kommt auch vom vzbv und dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Am Mittwoch wird auch der Solarenergie-Förderverein (SFV) sein Gutachten, dass zu ähnlichen Erkenntnissen kommt, öffentlich vorstellen. Sollte die Bundesregierung also keine Änderungen mehr vornehmen, könnte eine Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle folgen. (Sandra Enkhardt)

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