Photovoltaik-Solarpark in Brandenburg – Der neueste Stand – Xpert.Digital

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Ende 2018 waren Stromerzeugungsanlagen auf der Basis von Sonne, Wind, Biomasse und sonstigen erneuerbaren Energiequellen mit mehr als 11.200 Megawatt in Brandenburg installiert. Diese erzeugten geschätzte 18 Terawattstunden Strom. Dazu trugen die Windenergie mit rund 12 Terawattstunden, die Solarenergie mit fast 3 Terawattstunden und die Bioenergie mit mehr als 3 Terawattstunden bei. Das war rechnerisch genug, um alle Endkunden in Brandenburg 2018 mit erneuerbarem Strom zu versorgen. Laut dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat Brandenburg damit sein genanntes Ziel, eine einhundertprozentige Deckung des Endenergieverbrauchs Strom aus erneuerbaren Energien erstmals und deutlich früher als geplant erreicht.

Die erneuerbaren Energien haben im Brandenburg einen Bruttostromverbrauch-Anteil von 73,2 % (2016). Auch wenn Brandenburg nach Niedersachsen die meisten Windkraftanlagen hat, so haben nur 32,3 % der erneuerbaren Energien Anteil an der Bruttostromerzeugung. Der größte Anteil von 57,3 % kommt derzeit noch von der Kohleenergie.

Den gesamten Artikel mit Grafiken und detaillierteren Informationen finden Sie hier: Macht eine Solarpflicht in Brandenburg Sinn?

“Der Ausbau der Solarenergienutzung soll auch in Brandenburg weiter voranschreiten, denn Klimaschutz durch eine emissionsarme Energienutzung ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Es kommt dabei darauf an, dass die verstärkte Solarenergienutzung in einem geordneten Rahmen stattfindet. Hier sind die Gemeinden gefordert. Ich möchte mit praktischen Hinweisen zur Berücksichtigung von Belangen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes sowie der baulichen Gestaltung von großflächigen Solaranlagen dafür eine Hilfestellung geben”, so Agrar- und Umweltminister Axel Vogel

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollten bevorzugt auf folgenden Flächen genutzt werden:

  • Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad (das sind z. B. Gebäude aller Art, Parkplätze, Fahrbahnen, befestigte Wege usw.
  • Flächen, deren Lebensraumfunktion erheblich beeinträchtigt ist (z. B. durch Stoffemissionen, Lärm oder Zerschneidung geprägte Flächen).
  • Flächen mit einem durch technische Einrichtungen stark überprägten Landschaftsbild (z.B. durch Bebauung sowie Leitungstrassen oder Verkehrswege überprägte Landschaften, Verkehrsnebenflächen). Insbesondere Flächen in der Nähe von Hochspannungsleitungen (380/220 kV) sind sinnvoll nutzbar, da Anschlusswege für die Solarenergiefreiflächenanlagen kürzer möglich sind.
  • Militärische oder wirtschaftliche (ehemalige Gewerbe- und Industrieflächen) Konversionsflächen, andere vorbelastete/ versiegelte Flächen, Lagerplätze, Abraumhalden und ehemalige Tagebaugebiete, soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind. Bei der Nutzung von Altstandorten oder Konversionsflächen ist wegen der geplanten Änderung der Flächennutzung auf Basis des Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) eine Gefährdungsabschätzung zu veranlassen. Auf dieser Basis sind ggf. Rückbau bzw. die Entsiegelung der Flächen vorzusehen. Ebenso werden Bergbaufolgestandorte als geeignet angesehen.
  • Hinsichtlich geeigneter Flächen muss eine Abwägung im Einzelfall erfolgen, da nicht pauschal auf die Ertragsfähigkeit und Bodenqualität abgestellt werden kann. So können ertragsschwache Böden einen hohen ökologischen Nutzwert bieten und auch ertragsstarke Böden zur Bebauung durch PV-FFA sinnvoll sein. Eine differenzierte einzelfallbezogene Betrachtung ist erforderlich.

Ausschlusskriterien für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Errichtung von solchen Anlagen in folgenden Schutzgebieten ist ausgeschlossen, da das Vorhaben nicht mit dem Schutzzweck in Übereinstimmung steht oder gebracht werden kann:

  • Naturschutzgebiete
  • FFH Gebiete
  • Europäische Vogelschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Gebiete nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und flächenhafte Naturdenkmale

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde zu einer der wichtigen Maßnahmen der brandenburgischen Klimaschutzpolitik

Die Solarenergie hat im Vergleich die größte Entwicklung der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch. 2019 waren mehr als 38.900 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 3.700 MW in Brandenburg installiert. Das Ziel der Energiestrategie Brandenburgs war, dass bis zum Jahr 2030 rund 3.500 Megawatt mithilfe von Photovoltaik-Anlagen erzeugt werden, ist bereits jetzt schon erreicht. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) lassen sich damit 1 Million private Haushalte ein Jahr lang mit Strom versorgen.

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