Fehlstelle im Solarpaket führt zu Mehrkosten und Bürokratie

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Der Bundestag hat das „Solarpaket 1“ beschlossen. VDI-Experte Stefan Müller sagt: „Das Solar-Paket I beinhaltet gute Maßnahmen, mit denen man den Ausbau der Photovoltaik über die 15 GW pro Jahr beschleunigen kann“. Allerdings gibt es auch einen Punkt, der in der Praxis kaum von Nutzen sein wird. Der Solarexperte benennt eine klare Fehlstelle.

Die Wiederanhebung der Gebotsgröße in PV-Ausschreibung auf nun 50 Megawatt ist sinnvoll, so Müller von Enerparc. Zur Einordnung: Vorher galten 100 MW als Ausnahme und sind dann wieder auf 20 MW „zurückgefallen“. „Das im Paket enthaltene Recht zur Verlegung von Leitungen hingegen wird in der Praxis kaum nützen, da nur Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand adressiert werden“, gibt der VDI-Solarexperte an. Der Ansatz sei gut, in der Realität dauere die öffentliche Hand jedoch zu lange.

Fehlstelle im Solarpaket: Mehrkosten und Bürokratie

„Eine Fehlstelle im Solarpaket ist, dass bei der Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen keine Klärung erfolgt, wie sich die Regelung in §6 EEG zu Landesbeteiligungsgesetzen verhält“, so Stefan Müller. Das führe zu Mehrkosten und Bürokratie. Er gibt an, dass aktuell jedes Land seine eigene weitere Abgabe baue.

Die Maßnahmen im Bereich der Gebäude-PV und bei Energiespeichern sind überwiegend hilfreich und vereinfachen den Zugang zu PV für den Eigenverbrauch. Positive Aspekte sind:

– schneller Netzzugang

– Veröffentlichung sowie Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB)

– Anpassung der Pflichten zur Teilnahme an der Direktvermarktung

– „unentgeltliche Abgabe“ und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Vor allem der letzte Punkt, ist laut Müller „extrem wichtig und gerade eine gute Dynamik“.

Der Netzausbau ist weiterhin das wichtigste Thema. „Der Druck bleibt hoch und somit ist es wichtig, dass vorhandene Flexibilität nutzbar gemacht wird.“ Speicher dürfen künftig an einem Wechselmodell teilnehmen. Alle zwei Monate ist zudem ein Wechsel zwischen einer Einspeisung und Einspeicherung von Mischstrom aus dem Netz möglich. „Hier sind weitere Verbesserung erforderlich, denn Speicher müssen integraler Teil der neuen Energiewirtschaft werden“, gibt der VDI-Experte an. Denn: „Bei all diesen Regelungen besteht Potenzial für weiteren Bürokratieabbau.“