Mehr als 60 Prozent des deutschen Strombedarfs werden bereits durch Erneuerbare Energien gedeckt. Die von der Bundesregierung derzeit geplanten Reformvorhaben zum „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG), zum „Netzpaket“ und zum „Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz“ (StromVKG) verfolgen das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien effizienter zu gestalten und an den Netzausbau anzupassen. Aus Sicht des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gehen sie jedoch in die falsche Richtung.
„Wir sind für eine kosteneffiziente Energiewende. Dafür muss die Bunderegierung jedoch ihre Hausaufgaben beim Netzausbau, der digitalen Energiewende, bei einer Energiesteuerreform und beim ETS II erledigen“, fordert Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH. Er kritisiert: „Das aktuelle Gesetzespaket ist unfair. Es fährt einseitig den Ausbau Erneuerbarer Energien herunter, ohne die Netzbetreiber beim notwendigen Ausbau zu fordern, ohne die klimaschädlichen Emissionen vollständig im Markt zu bepreisen und ohne die vierfach höhere Steuerbelastung von Strom gegenüber Gas zu beenden.“
Das Vorgehen erschwert nach Ansicht der e-handwerklichen Organisation die Teilhabe und Teilnahme der Bevölkerung an der Energiewende und sorgt so dafür, dass die Akzeptanz gegenüber der Energiewende sinkt. Ehinger: „Die Bunderegierung spielt Energiewende gegen Wirtschaft aus, statt das Potential zu heben. Viele Handwerksunternehmen haben nach der letzten Energiekrise wie gefordert die Zukunftsfelder besetzt. Nun vollzieht man wieder eine Rolle rückwärts. Wo bleibt die versprochene Stabilität, wo bleibt der Gesamtplan zur Energiewende?“
Der ZVEH hat die Kritikpunkte und Anregungen des Verbandes zu den drei Gesetzesentwürfen in einem Positionspapier zusammengefasst.
Kritik an der EEG-Reform
Der ZVEH warnt davor, dass die vollständige Streichung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen (PV) Verbraucher/-innen massiv verunsichern dürfte und lehnt dieses Vorhaben daher entschieden ab. Die Vergütung ist unter den aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen vor allem für private Investoren ein entscheidender Faktor, der die Wirtschaftlichkeit der Investition gewährleistet. Auch Mieterstrommodelle verlieren nach Ansicht des Verbandes durch die Streichung der Einspeisevergütung an Attraktivität. Die Möglichkeit, über die eigene Anlage generierten Strom direkt zu vermarkten, stellt für den ZVEH indes keine sinnvolle Alternative dar, da dies für kleine PV-Anlagen in der Praxis nur sehr begrenzt realisierbar ist.
Besonders paradox ist, dass ausgerechnet neue PV-Dachanlagen bis 25 kWp ab 2027 abrupt – auch jenseits der Einspeisevergütung – keinerlei Förderung mehr für eingespeisten Strom erhalten sollen. Stefan Ehinger: „Gerade diese Anlagen ermöglichen es privaten Haushalten und kleinen Betrieben, sich an der Energiewende zu beteiligen. Gleichzeitig tragen sie zur Entlastung des Netzes sowie – im Falle von Blackouts – zur Versorgungssicherheit privater Haushalte und kleiner Betriebe bei.“ Der Verband weist insbesondere auf den Vertrauensverlust hin, der mit dem abrupten Aussetzen etablierter Fördersysteme verbunden ist. Der ZVEH wendet sich damit auch gegen verzerrende Behauptungen, die Einspeiseförderung begünstige nur Eigenheimbesitzer und betont: Mieterstrom adressiert 60 Prozent der Bevölkerung, die nicht im Eigenheim leben. Ohne kleine Dachanlagen können nach Ansicht der e-handwerklichen Organisation lediglich Energiekonzerne, nicht aber Bürger/-innen an den Erneuerbaren Energien teilhaben.
Während die e-handwerkliche Organisation es begrüßt, dass Staffelungen in der Höhe der Einspeiseförderung bei neuen Anlagen bis 100 kWp abgeschafft werden sollen, bewertet sie die Ankündigung, dass alle PV-Anlagen über 2 kW steuerbar gemacht werden müssen, kritisch. „Gerade bei älteren Anlagen stehen die Kosten für eine Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys / Smart Meter) in keinem Verhältnis zum Nutzen“, erklärt der ZVEH-Präsident. Oft sei die Ausrüstung älterer Wechselrichter mit Kommunikationsschnittstellen auch technisch gar nicht möglich.
Im Fokus des Smart-Meter-Rollouts sollten daher neue PV-Anlagen stehen. Dabei sollten alle grundzuständigen Messstellenbetreiber dazu verpflichtet werden, jede Messstelle, hinter der eine neue PV-Anlage installiert wurde, innerhalb einer bestimmten Frist mit Smart-Meter- und Steuerungstechnik auszustatten. Die ebenfalls im Gesetzesentwurf angeführte generelle Herabsetzung der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung bei neuen Anlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung – unabhängig davon, ob Smart-Meter- und Steuerungstechnik verbaut und erfolgreich getestet wurden – sieht der ZVEH als Doppelregulierung und damit als wenig zielführend an.
Das sagt der ZVEH zum Netzpaket
Der ZVEH fordert seit Langem, dass Netzanschluss- und Inbetriebnahmeverfahren beschleunigt und digitaler werden müssen. Insofern begrüßt es der Verband, dass Netzbetreiber ab 2028 sicherstellen müssen, dass sämtliche Netzanschlussprozesse auf allen Netzebenen vollständig über ein digitales Webportal erfolgen können. „Es muss aber auch sichergestellt werden, dass diese Portale nach einheitlichen Standards konzipiert sind, und es müssen viel schneller Automatisierungen eingeführt werden, um effizienter zu werden“, betont Stefan Ehinger, „ein digitaler Postkasten für PDF-Dokumente mit ansonsten gleichen Prozessen nützt niemandem.“
Bezüglich der geplanten Ausweisung netzlimitierter Gebiete und des Redispatch-Vorbehalts macht der ZVEH-Präsident deutlich: „Es ist grundsätzlich richtig, dass Stromerzeugungsanlagen mehr Systemverantwortung tragen müssen, um die Kosten für Netzausbau und Redispatch zu begrenzen. Das darf den dringend benötigten Netzausbau jedoch nicht weiter verlangsamen.“ Der ZVEH moniert daher, dass die geplante Ausweisung „netzlimitierter Gebiete“, in denen die Redispatch-Entschädigungen bei neuen Anlagen entfallen sollen, für Investoren ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Folge dürfte sein, dass die Errichtung größerer Wind- und Solarparks unattraktiver wird, was die Ausbauziele der Bundesregierung gefährde. „Wir brauchen umfassende Netzkataster, die Veröffentlichung von Ausbauplänen, die von der Bundesnetzagentur auch geprüft werden, und wirksame Verfahren, die Verschleppungen ahnden. Eine unsanktionierte Ausweisung von Problemgebieten ist dagegen wenig hilfreich“, so Stefan Ehinger.
Neuregelungen durch das StromVKG
Das StromVKG soll helfen, ausreichende Erzeugungsleistung ab 2031 sicherzustellen. Als problematisch sieht er ZVEH an, dass die Kriterien für die erste Ausschreibungsrunde so konzipiert sind, dass praktisch ausschließlich Gaskraftwerke diese Anforderungen erfüllen. Batteriespeicher, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag leisten können, werden faktisch ausgeschlossen. Nicht nachvollziehbar ist für den Verband insbesondere, warum explizit hybride Lösungen – zum Beispiel die Kombination aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster – nicht an der Ausschreibung teilnehmen können. „Das verstößt aus Sicht des ZVEH gegen den von dieser Bundesregierung propagierten Grundsatz der Technologieoffenheit“, erklärt ZVEH-Präsident Stefan Ehinger, und verweist darauf, dass das unnötig hohe Strompreise zur Folge haben könne: „Auch halten wir es für falsch, im Wissen um die Risiken fossiler Energieträger bei der Sicherstellung von Kraftwerkskapazitäten primär auf Gas zu setzen.“





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