Ende der Einspeisevergütung – Was Direktvermarktung für Verbraucher bedeuten würde

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Hamburg, 15. April 2026 Die Bundesregierung plant, die EEG-Einspeisevergütung abzuschaffen. Eine aktuelle Berechnung von 1KOMMA5° zeigt, was das in verschiedenen Szenarien für Haushalte bedeuten könnte und wie sie mit entsprechenden regulatorischen Impulsen den Wegfall kompensieren könnten.

Mit der Direktvermarktung über das Marktprämienmodell würden Haushalte zwar – je nach Höhe des Eigenverbrauchs – bis zu 22 Prozent weniger Geld im Jahr erzielen als mit der festen Einspeisevergütung. Aber in Kombination mit einer intelligenten Steuerung und Batteriespeicher hat die Direktvermarktung das Potenzial für deutlich höhere Erlöse und Netzentlastung.

Bei der Direktvermarktung wird Solarstrom flexibel zum aktuellen Börsenpreis verkauft, statt starr eingespeist. Durch die Kombination aus Speicher und intelligenter Steuerung wird Strom bei niedrigen Preisen zurückgehalten und in Hochpreisphasen gewinnbringend vermarktet. Das maximiert die Erträge und entlastet gleichzeitig die Stromnetze in Spitzenzeiten.

Beispielrechnung: Was Direktvermarktung für Verbraucher bedeuten könnte

In der Beispielrechnung hat ein Haushalt eine durchschnittlich große Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp. Ohne Einsatz einer Batterie werden 1.800 kWh im Jahr selbst verbraucht und 8.800 kWh ins Netz eingespeist. Durch den Eigenverbrauch des Stroms spart sich der Haushalt den Stromkauf aus dem Netz zu durchschnittlich 37,2 Cent pro kWh.1 Das spart 670 Euro im Jahr. Das gilt immer, unabhängig von der Art der Einspeisung.

EEG-Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung ohne Marktprämie und ohne Batterie

Bei der festen Einspeisevergütung (7,78 Cent/kWh) erhält der Haushalt für den eingespeisten Strom rund 685 Euro pro Jahr. Geht man davon aus, dass der gleiche Haushalt seinen Strom ohne Marktprämie zum jeweiligen durchschnittlichen monatlichen Marktwert an der Börse verkauft, ergibt das nur knapp 396 Euro. Davon müssen aber noch die Gebühren für den Direktvermarkter, der den Stromverkauf übernimmt, abgezogen werden. Im Beispiel wurden dafür 150 Euro p. a. angenommen – das kann aber auch deutlich höher ausfallen. Insgesamt bleiben damit noch 246 Euro – das sind rund 64 Prozent weniger, als die Einspeisevergütung demselben Haushalt einbringen würde.2

Direktvermarktung mit Marktprämie und ohne Batterie

Aktuell wird der Direktverkauf bei großen Anlagen aber mit einer Marktprämie gefördert. Sie gleicht einen geringen Marktwert des Stroms an der Börse aus. Dadurch würde der Haushalt im Beispiel zusätzlich 288 Euro erhalten. Abzüglich der Direktvermarkterkosten bleibt die Direktvermarktung aber auch hier 22 Prozent unattraktiver als die feste Einspeisevergütung. Die Gebühren könnten aber auch deutlich höher ausfallen.