Crowdinvesting: Keine Spielwiese für unerfahrene Privatanleger

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„Scheitert das Unternehmen, können Sie Ihr Geld verlieren“: Unter diesem Titel veröffentlichte die Verbraucherzentrale Hessen (VZ Hessen) am 23. Oktober 2017 auf ihrer Webseite eine Warnung an Verbraucher vor Crowdinvesting-Projekten. Der Grund: Dem Anleger droht ein Totalverlustrisiko.

Während Crowdfunding eher eine Spendenpraxis bezeichne, stünde beim Crowdinvesting ein Zinsversprechen im Fokus der Anleger, heißt es in der Mitteilung. Gegenstand des Crowdinvestings seien häufig Startup-Unternehmen, aber auch Unternehmen aus den Bereichen Erneuerbare Energien, wie etwa Windparks oder Photovoltaikanlagen. Das Investment erfolge häufig in Form eines Nachrangdarlehens oder anderen Formen der Unternehmensbeteiligung wie etwa Anleihen, stille Beteiligungen oder Genussrechte. Oft handelt es sich dabei um hochriskante Einzel-Investments mit unternehmerischen Charakter. Allein die Grundregel des Diversifizierungsgebots sollte Anleger davon abhalten, größere Summen in Einzelprojekte zu investieren. Hinzu kommt die besondere rechtliche Stellung, die der Investor in diesen Fällen innehat. Der Begriff: „Nachrangdarlehen“ deutet schon darauf hin, dass Investitionen dieser Art im Insolvenzfall als letztes bedient werden, wenn bereits alle anderen Gläubiger und Fremdkapitalgeber zum Zuge gekommen sind. Zudem sind Infrastrukturinvestments, zu denen beispielsweise auch Windparks oder Schiffscontainer gehören, ohnehin kaum für Privatanleger geeignet. Die Komplexität dieser Anlegeklassen ist eher ein Fall für institutionelle Investoren wie Versicherer oder Pensionskassen, die eigene Analysten und Anwälte beschäftigen, um die damit verbundenen Risiken kontrollieren zu können.

Es gibt es neben den altbekannten klassischen Anlageformen durchaus auch alternative Investments, die für wenig erfahrene Privatanleger geeignet sind, da diese alle diese Kriterien berücksichtigen, wie zum Beispiel das Deutschlandportfolio von Giromatch. Der Anleger investiert hier in ein Pool an Verbraucherkrediten. Als Darlehensgeber erhält man somit die Möglichkeit vollautomatisiert in ein stark diversifiziertes Portfolio zu investieren, welches die Risiken im Gegenzug zu Einzelinvestments stark reduziert. Rechnet man erwartete Ausfälle hinzu, kann der Anleger immer noch einen Zins i.H.v. 3 Prozent erwarten. Es gibt also auch Alternativen für Privatanleger, vernünftige Renditen mit kalkulierbarem Risiko zu erwirtschaften.

Die Warnung der VZ Hessen zu Crowdinvesting können Sie hier abrufen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/crowdinvesting-scheitert-das-unternehmen-koennen-sie-ihr-geld-verlieren-16599