BVES: „Besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ fehlt dezentrales Design

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  • Die Ausschreibungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber für die Vorhaltung und den Betrieb von sogenannten „besonderen netztechnischen Betriebsmitteln“ sind nur vordergründig technologieneutral. Das großskalierte Ausschreibungsdesign benachteiligt dezentrale Lösungen und Flexibilitätsoptionen wie Energiespeicher. Anstatt Netzstabilitätsmaßnahmen zu fördern, zielen die Ausschreibungen auf Grundlastmanagement.
  • Unbundling-Regeln werden durch begriffliche Aufweichungen weit ausgedehnt.
  • Die Energiewende ist dezentral. Bessere Rahmenbedingungen für Energiespeicher sind zwingend erforderlich, damit Energiespeicher ihr Potenzial für ein dezentrales Energiesystem entfalten können.

Berlin, 12. Juli 2018 – Flexibilitätsoptionen wie vielfältige Energiespeichersysteme können wesentlich zur Energiesystemstabilität beitragen und auch bei Ausfällen im Netz kurzfristig den sicheren Betriebszustand wiederherstellen. Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Ausschreibungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber für die Vorhaltung und den Betrieb von technologieoffenen Flexibilitätsoptionen (hier: „besondere netztechnische Betriebsmittel“) grundsätzlich positiv zu bewerten.

Das Ziel, das Vergabeverfahren transparent, marktorientiert und diskriminierungsfrei zu organisieren, wird jedoch unter den gesetzten Bedingungen nicht erreicht. Das großskalierte Design von mindestens 100 MW je Los der insgesamt zwölf Lose sowie die Mindesterbringungszeit von 38 Stunden versperren sinnvollen und effizienten Energiespeichersystemen die Möglichkeit zur Teilnahme an den Ausschreibungen. Gerade im dezentralen Bereich liegt aber großes Flexibilitätspotential. Diese Lösungen müssten in real technologieoffenen Ausschreibungen daher unbedingt gleichgestellt berücksichtigt werden.

Als kritisch bewertet der BVES auch, dass Begrifflichkeiten in der Diskussion zur Ausschreibung unpräzise voneinander abgegrenzt werden. Die anerkannten Unbundling-Regelungen durch definitorische Verwässerung aufzuweichen, sollte unbedingt vermieden werden. In diesem Kontext ist etwa der Unterschied zwischen Netzstabilitätsmaßnahmen und Grundlastmanagement nachvollziehbar abzugrenzen. Ein Zulassungskriterium für die Teilnahme an den Ausschreibungen ist eine Mindestgesamtbetriebszeit von 500 Stunden im Jahr. Damit ist die Ausschreibung nicht auf Notfallmanagement ausgerichtet, sondern auf Regelbetrieb.

„Vor dem Hintergrund des schleppenden Netzausbaus ist die Einbindung weiterer Flexibilitäten grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings plädiert der BVES für eine offene Ausgestaltung, die das volle Potential hebt. Die großskalierte Aufteilung der Gebote benachteiligt dezentrale Ansätze und verhindert intelligente neue Technologien wie Speichersysteme – ob als Einzelanlage oder aggregiert innerhalb eines Netzanschlussgebietes. Flexible Zukunftslösungen werden so ausgeschlossen und die Herausforderungen der neuen dezentralen Energiewelt mit dem Werkzeugkasten der 90er Jahre angegangen.“ so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) ist die führende Stimme für Unternehmen und Organisationen aus allen Bereichen der Energiespeicherung in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Er bündelt die Kräfte der wichtigsten Branchenvertreter, gestaltet die öffentliche und politische Diskussion und berät bei der Ausgestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Standards und Normen.

Pressekontakt:

Valeska Gottke, Referentin Kommunikation und Märkte

Tel.: 030 – 54 610 634, Mobil: 0172-1481791

v.gottke@bves.de, www.bves.de