Begriffe in der Energie- und Abfallwirtschaft genau definiert

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Die neue Richtlinie VDI 3459 Blatt 1 ermöglicht ein einheitliches Verständnis bei der Anwendung gleicher Begriffe sowie bei der Beschreibung technischer Sachverhalte auf dem Gebiet der Abfall- und Energiewirtschaft. Sie soll den Nutzern helfen, einen sprachlichen und inhaltlichen Konsens herbeizuführen.

Die Richtlinie VDI 3459 Blatt 1 definiert dabei die aufgenommenen Begriffe allgemein und ermöglicht es so, die allgemeingültige Definition einerseits dann auch in einen speziellen Kontext stellen zu können, und anderseits insbesondere diese Begriffe gegeneinander abzugrenzen. Sie bezieht sich in ihren Definitionen und Erläuterungen in erster Linie auf allgemeine Begriffe der Abfall- und Energiewirtschaft, im Weiteren auch auf angrenzende Bereiche, die eine besondere Bedeutung für diesen Themenbereich haben.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3459 Blatt 1 „Terminologie in der Energie- und Abfallwirtschaft – Grundlagen“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Die Richtlinie ist ab November 2017 als Weißdruck zum Preis von EUR 203,30 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 26 01-22 60) erhältlich. Sie ersetzt den Entwurf von November 2012. Weitere Informationen unter www.vdi.de/3459. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Fachlicher Ansprechpartner im VDI:
Dr.-Ing. Christoph Sager
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss
Telefon: +49 211 6214-404
Telefax: +49 211 6214-97404
E-Mail: sager@vdi.de

Der VDI – Sprecher, Gestalter, Netzwerker
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Stephan Berends
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