Freiflächensolar: Die neue Privilegierung für PV – Bedeutung und Auswirkungen

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Seit Ende 2022 ist PV im Außenbereich teilweise privilegiert. Die neu geschaffene Möglichkeit entlang von Autobahnen und Schienenwegen ist eine der Gesetzesänderungen, die dem verstärkten Ausbau der Photovoltaik dienen sollen.

Die Privilegierung hat zur Folge, dass ein Bebauungsplan nicht mehr zwingend erforderlich ist. In der FFPV-Planung wurde fast nur mit B-Plänen gearbeitet, weshalb ein anderes Genehmigungsverfahren meist fremd ist und Fragen aufwirft: Wie funktioniert dann ein Baugenehmigungsverfahren? Welche Auswirkungen hat die Regionalplanung? Und wie geht man mit schon in Aufstellung befindlichen B-Plänen um? Wann ist ein B-Plan trotzdem sinnvoll?

Diese und andere Fragen beantworten Ihnen unsere erfahrenen Referenten in diesem Seminar. Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Grundlagen (Wirkung der Privilegierung, Verhältnis zur Bauleitplanung und Regionalplanung)
  • Vor- und Nachteile eines Vorgehens ohne B-Plan
  • Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens und „Fallstricke“, u.a. bei widerwilliger Kommune
  • Umgang mit laufenden B-Planverfahren bei „Umstieg“ auf die Privilegierung“

Melden Sie sich an und erhalten Sie alle wichtigen Infos zur punktuellen Außenbereichsprivilegierung von Photovoltaik. Profitieren Sie von der Expertise unserer Referierenden und adressieren Sie auch Ihre eigenen Fragen.