In ihrer jüngsten Kabinettssitzung hat die niedersächsische Landesregierung einer entsprechenden Änderung des Landesraumordnungsprogramms zugestimmt. Die Kommunen können diese Flächen jetzt mit Solaranlagen beplanen.
Die Klimaschutz- und Energieagentur des Bundeslandes betont, dass es nicht am Interesse potenzieller Investoren mangelt. Doch die Regelung im Landesraumordnungsprogramm, wonach auf sogenannten Vorbehaltsflächen Landwirtschaft keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut werden dürften, schränkt die Spielräume für den Bau von Solarparks massiv ein.