Der Bundesrat hat nun auch der Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher nicht mehr unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung fallen. Ein alternatives Verfahren gibt es allerdings noch nicht.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat Änderungen angekündigt, wie künftig Netzanschlüsse für große Batteriespeicher vergeben werden sollen. Doch niemand weiß, wie das neue Verfahren aussehen soll. Auf dem 50 Hertz-Energiemarktdialog präsentierte Valerie Bischof einen Vorschlag, der einen Prozess für Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher größer 100 Megawatt aufzeigt, den die Übertragungsnetzbetreiber bevorzugen würden.
Der BEE kritisiert, dass die Politik kein geeignetes Verfahren vorschlägt, wie Netzanschlüsse für große Batteriespeicher künftig erfolgen sollten. Die sofortige Herausnahme aus der KraftNAV sei daher verfrüht. Die Bundesnetzagentur soll an einem „regelbasierten Netzanschluss- und Reservierungsverfahren“ arbeiten, doch wann das kommen könnte, bleibt im Regierungsentwurf vollkommen unklar.
Auf einem parlamentarischen Abend bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber kündigte die Bundeswirtschaftsministerin eine Änderung des Netzanschlussverfahrens für große Batteriespeicher noch in diesem Jahr an. Am Folgetag skizzierte ein Mitarbeiter aus ihrem Haus, wie der Weg dafür sein könnte. Auch bei der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Zum Verfahren der Bundesnetzagentur (AgNes) – warum ein zukunftsfähiges Entgeltsystem den Beitrag von Batteriespeichern für Netzstabilität anerkennen muss.