Das Gesetz zum Ausbau der gebäudeintegrierten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kann damit in Kürze in Kraft treten. Ladepunkte müssen daher künftig bei neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden ab einer gewissen Größe mitgeplant werden. Es sind auch Quartierslösungen möglich.
Mit der Verabschiedung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes erwartet sich die Bundesregierung einen beschleunigten Ausbau von Ladesäulen. Der BDEW begrüßt das Gesetz, sieht jedoch vertane Chancen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Bestandsgebäuden.
Aufgrund einer enormen Nachfrage nach dem neuen Förderprogramm, ging am Morgen nichts mehr. Im Laufe des Tages normalisierte sich die Situation und mittlerweile können die Anträge für den Zuschuss von 900 Euro für Ladesäulen in Privathaushalten auch gestellt werden.