Eine Weihnachtsglosse von Stefan Parhofer
Die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen eine anhaltend schwache Nachfrage nach Photovoltaik-Dachanlagen. Für das laufende Jahr summiert sich der Zubau bislang auf mehr als 14.750 Megawatt, wobei sich der Zubau nahezu hälftig auf Dach- und Freiflächenanlagen verteilt.
Die Minister in Luxemburg haben sich darauf geeinigt, die Installation von Photovoltaik-Anlagen entlang von Autobahnen und Umgehungsstraßen im Straßennetz zuzulassen. Eine unabhängige Studie geht davon aus, dass dadurch bis zu 1,5 Gigawatt an neuer Photovoltaik-Leistung installiert werden könnten.
Im vergangenen Monat sind wieder mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen ans Netz gegangen. Für September liegt der Zubauwert weiterhin unter der Marke vom einem Gigawatt. Von Januar bis Oktober sind neue Photovoltaik-Anlagen mit gut 13 Gigawatt in Deutschland hinzukommen.
Die Fördermittel können bis zum Jahresende abgerufen werden. Die Investitionskosten von schwimmenden und Agri-Photovoltaik-Anlagen werden bis zu 25 Prozent bezuschusst, bei klassischen Freiflächenanlagen sind bis zu 20 Prozent möglich.
Ab dem 1. Oktober müssen Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen jährlich mindestens 2500 Euro je Megawatt an die Standortgemeinde abführen. Repowering-Anlagen sind ebenfalls betroffen. Die Beteiligung kann auch durch Bürgerstromtarife erfolgen.
Der massive Ausbau der Photovoltaik ist Voraussetzung für das Erreichen der deutschen Klimaziele und schon längst nicht mehr rein ideologisch, sondern marktwirtschaftlich getrieben. Doch in der praktischen Umsetzung häufen sich Zielkonflikte. Besonders bei großen Freiflächenanlagen treffen ambitionierte Leistungskonzepte auf knappe Netzanschlusskapazitäten, volatile Strompreise und ein zunehmend komplexes Fördersystem. Die zentrale Frage lautet: Wie lässt sich […]
Die französische Regierung hat in ihrer jüngsten Ausschreibung insgesamt 165 Photovoltaik-Projekte zu einem Durchschnittspreis von 7,948 Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt. Die Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen innerhalb von 30 Monaten in Betrieb genommen werden.
Weil Freiflächenanlagen den Boden nicht versiegeln, soll ihre Errichtung in Überschwemmungsgebieten möglich werden. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass der Natur- und Bodenschutz dem entgegensteht und macht einen Alternativvorschlag.
In einer Evaluation untersuchte der Bund für die Kantone, welche Flächen für freistehende Photovoltaik-Anlagen geeignet wären. Die Analyse soll eine Orientierung geben, ist jedoch nicht behördenverbindlich.