Skip to content

EEG 2017

Was bei der Zusammenfassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt zu beachten ist

Interview: Die Anhebung der Grenze für Ausschreibungen auf Photovoltaik-Anlagen größer als 750 Kilowatt mit dem EEG 2017 hat neue Perspektiven für Projektierer eröffnet. Dennoch gilt es Fristen und Voraussetzungen einzuhalten, wenn mehr als eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bis 750 Kilowatt installiert wird, wie Rechtsanwältin Margarete von Oppen, Partnerin der Kanzlei Arnecke Sibeth, erklärt. Die Vorgaben werden ab Mitte kommenden Jahres nochmals verschärft.

BGH-Urteil: „Ein extrem scharfes Schwert“

Im Urteil zur Rückzahlung von Einspeisevergütungen bei verspäteter Anmeldung der Photovolatik-Anlage hat der Bundesgerichtshof alle Ansprüche des Anlagenbetreibers abgeschmettert und dem Netzbetreiber auf ganzer Linie recht gegeben. Über die drastischen Folgen für den betroffenen Anlagenbesitzer und die Auswirkungen auf andere anhängige Fälle sprach pv magazine mit zwei auf EEG-Recht spezialisierten Anwältinnen.

1

Kabinett verabschiedet Novelle für grenzüberschreitende Ausschreibungen

Rund 300 Megawatt an Photovoltaik- und Windkraftanlagen sollen künftig in Ausschreibungen vergeben werden, in denen deutsche Projektierer mit Wettbewerbern aus anderen EU-Ländern konkurrieren. Bei der Photovoltaik-Pilotausschreibung gingen alle Zuschläge in das Nachbarland Dänemark.

EEG 2017: Neue Chancen für Photovoltaik-Anlagen

Das EEG 2017 bringt weitreichende Änderungen für die Betreiber von EEG-Anlagen mit sich. Die EEG-Vergütung wird nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern durch Ausschreibungen ermittelt. Dies gilt für Photovoltaik-Anlagen ab einer Größe von 750 Kilowatt. In der Folge ist zu erwarten, dass die Vergütungssätze in der Zukunft erheblich absinken. Dies bestätigt auch das Ergebnis der letzten […]