Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch darauf, dass die Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft Balkonsolar-Anlagen gestatten. Allerdings können die Eigentümer über das „Wie“ der Installation mitbestimmen – sie dürfen die Montage auf diesem Wege aber nicht durch überzogene Vorgaben verhindern.
Anker hat den Verkauf und den Vertrieb aller „MI60“-Wechselrichter gestoppt. Kunden wird ein Umtausch gegen ein anderes Modell angeboten.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bezogen auf die Zahl der Haushalte die meisten Balkonsolar-Anlagen. Das zeigt die aktualisierte Datenbank der Agentur für Erneuerbare Energien. In absoluten Zahlen steht Nordrhein-Westfalen an der Spitze.
Mit den kleinen Fensterkraftwerken sollen auch Haushalte in Wohnungen Solarstrom erzeugen können, die keinen Balkon haben. Die Module sind auf die Maße typischer Fensterbänke und -laibungen zugeschnitten.
Die beiden Speichermodelle haben eine Kapazität von einer und zwei Kilowattstunden. Sie geben eine Leistung zwischen 30 und 270 Watt ins Wohnungsnetz ab.
Der Schattenwurf etwa durch Äste soll sich deutlich geringer auf die Leistung der Anlage auswirken als bei herkömmlichen Solarmodulen. Die Ausstattung jeder einzelnen Photovoltaik-Zelle mit einer Bypass-Diode steigert den Stromertrag um 25 bis 40 Prozent, so das Unternehmen.
Privatpersonen erhalten 500 Euro Förderung. Insgesamt stellt das Land zehn Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer selbst genutzter Wohnungen.
Gebotstermin für die Krisensonderausschreibung ist der 15. Januar 2023. Die Anlagen müssen innerhalb von neun Monaten nach Zuschlag in Betrieb genommen werden. Zudem hat das Kabinett beschlossen, dass neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt künftig keine Steuereinrichtung oder Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent mehr brauchen.
Der Einspeisewächter von Indielux ermöglicht die normgerechte Einspeisung von Balkonmodulen mit bis zu 1,8 Kilowatt Leistung in die Steckdose. Der Wächter drosselt den Wechselrichter, wenn die zulässigen 600 Watt Einspeisung erreicht sind.
Das neue EEG ist nun verabschiedet – ohne den im folgenden Beitrag inkriminierten Punkt, der das Aus von Steckermodulen nach sich gezogen hätte. Dieser am 6. Juli verfasste Beitrag ist jedoch insofern weiterhin aktuell, als er berichtet und bewertet, was da – wenn auch vorübergehend – Eingang in den EEG-Entwurf gefunden hatte. Er macht deutlich, wes Geistes Kinder an der EEG-Novellierung mitgewirkt haben und wie kritisch das neue EEG jetzt insgesamt unter die Lupe genommen werden muss.