Der Freistaat hat für neue Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen nun eine eigene Beteiligungsregelung verabschiedet, die allerdings nur für EEG-geförderte Anlagen gilt. Es sind Direktzahlungen an die Kommune möglich, aber auch individuelle Modelle.
Drei zentrale Handlungsfelder sehen die Experten für die kommenden Jahre. Dazu gehört das Marktdesign so anzupassen, dass es den Anforderungen eines mehrheitlich erneuerbaren Stromsystems gerecht wird. Zudem braucht Deutschland Strategien für stoffliche Energieträger und konsistente Maßnahmen zur Förderung der Energiewende.
Arausol-Geschäftsführer Björn Lamprecht über die Vertriebsrealität bei Photovoltaik-Unterkonstruktionen
Nach Angaben der Analysten sanken die Preise für stationäre Batteriespeicher im Jahr 2025 auf 70 US-Dollar pro Kilowattstunde, was einem Rückgang von 45 Prozent gegenüber 2024 entspricht. Dies ist der stärkste Rückgang unter allen Speicher-Anwendungsfällen und macht stationäre Speicher zum ersten Mal zum günstigsten Segment.
Bereits im Sommer hat der Energiekonzern die Pläne für das 400 Megawatt-Projekt am ehemaligen AKW-Standort bekanntgegeben. Ab dem Frühsommer 2026 soll der Großspeicher nun gebaut werden und bis Ende 2027 am Netz sein.
Deutsche Unternehmen haben sich in den vier Kategorien bei den pv magazine Awards 2025 durchgesetzt. Sie erhielten die Auszeichnung für ihre innovativen Ansätze in den Kategorien Batteriespeicher, Wechselrichter, Balance of System und Herstellung. Insgesamt gab es 250 Bewerbungen in dem weltweiten Wettbewerb.
Für Haushalte, die bereits eine Photovoltaik-Dachanlage besitzen, kann es sich finanziell sehr lohnen, in ein Heim-Energiemanagementsystem oder einen Heimspeicher zu investieren. Viele Hausbesitzer schrecken jedoch vor den hohen Investitionssummen zurück und erwarten eine Amortisation binnen fünf Jahren.
Im Vergleich zum Vorjahr hat die Nachfrage nach privaten Dachanlagen spürbar weiter nachgelassen. Immerhin etwa 80 Prozent der neuen Anlagen werden mit einem Photovoltaik-Heimspeicher installiert, rund 40 Prozent in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Elektroauto.
Der Anbieter von Solarmodulen und Photovoltaik-Heimspeichern leitet vor dem Handelsgericht Lyon ein „Alerte“-Verfahren ein, um die Zukunft seiner Aktivitäten zu sichern.
Das Hessische Finanzgericht entschied, dass eine Photovoltaik-Anlage auf einem Einfamilienhaus keine betriebliche Nutzung erfährt, wenn der Strom nicht ganz überwiegend ins Netz eingespeist wird. Deshalb dürfe für eine solche Anlage auch kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.