Der Ständerat hat die Beratungen zur Gletscher-Initiative für eine Solar-Offensive genutzt. Er beschloss zusätzlich eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und eine erleichterte Genehmigung für Photovoltaik-Kraftwerke sowie Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen im alpinen Hochland.
Auf dem 20-jährigen Jubiläum vom bne versprach Patrick Graichen aus dem Bundeswirtschaftsministerium ein großes Paket zur Entbürokratisierung für mehr Zubau von Erneuerbaren. Allerdings wird es wohl dennoch keine „LNG-Geschwindigkeit“ bei neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen geben.
Die Abgeordneten stellen sich mit großer Mehrheit hinter das Ziel der EU-Kommission von 45 Prozent Erneuerbare im Energiemix bis 2030. Die Mitgliedsstaaten sollen allesamt mehrere grenzüberschreitende Erneuerbare-Projekte entwickeln.
Gebotstermin für die Krisensonderausschreibung ist der 15. Januar 2023. Die Anlagen müssen innerhalb von neun Monaten nach Zuschlag in Betrieb genommen werden. Zudem hat das Kabinett beschlossen, dass neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt künftig keine Steuereinrichtung oder Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent mehr brauchen.
Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowatt sind künftig steuerbefreit, bei gemischt genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nun auch Photovoltaik-Anlagenbetreiber beraten.
Die Gewinnabschöpfung soll neben Atom- und Kohlekraftwerken auch für die Erneuerbaren gelten. Mit den Einnahmen sollen Hilfsprogramme gegen die hohen Energiepreise finanziert werden. Zudem will die EU-Kommission eine Übergewinnsteuer für Öl-, Kohle- und Gaskonzerne einführen – und eine Europäische Wasserstoffbank aufbauen.
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat sich mit dem notwendigen Markthochlauf von grünem Wasserstoff befasst. Die globale Elektrolysekapazität müsse bis 2050 um den Faktor 6000 bis 8000 steigen.
Münchens Stadtrat hat den Oberbürgermeister damit beauftragt, sich bei der bayerischen Landesregierung für ein Öffnungsklausel für die Kommunen einzusetzen. Die Solarpflicht soll über eine Verschärfung des Baurechts eingeführt werden sowie für neue Wohnbauten, Nicht-Wohngebäude und Parkplätze gelten.
Vor gut einem Jahr sind 5000 Hektar Ackerflächen für die Photovoltaik-Nutzung freigegeben worden. Doch in diesem Zielabweichungsverfahren sind erst 2 von 70 Anträge genehmigt worden. Nach Aussage des Energie- und Wirtschaftsministers des Landes soll sich das jetzt ändern und die Genehmigungen könnten künftig nach 4 Wochen vorliegen – sofern die Behörde nach dieser Zeit einen Antrag nicht beantwortet.
Im neuen Energiesicherheitsgesetz ist für Januar 2023 eine zusätzliche Photovoltaik-Ausschreibung mit einem Volumen von 1,5 Gigawatt und einer Realisierungsfrist von neun Monaten für die Kraftwerke vorgesehen, die dafür aber bis zu 100 Megawatt Leistung haben dürfen. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt, dass die „Krisensonderausschreibung“ ohne Nachbesserungen verpuffen wird.