Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Im Moment sammelt die Bundesnetzagentur Stellungnahmen zum sogenannten AgNES-Verfahren ein. Dabei geht es um die Neugestaltung der Netzentgeltsystematik. Batteriespeicher sind von den Netzentgelten aktuell befreit, doch dies könnte sich spätestens 2029 ändern. Voltwise schlägt ein 3-Stufen-Modell vor, wie Deutschlandchef Thorsten Klöpper erklärt. Wichtige Voraussetzung aus seiner Sicht ist eine klare Definition für Netzdienlichkeit von Batteriespeichern.
Der Verteilnetzbetreiber hat mit dem Projektierer einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Maxsolar sicherte sich den Zuschlag für den Batteriespeicher mit 5 Megawatt Leistung und 25 Megawattstunden Kapazität in Wutzldorf in einer Ausschreibung.
Verschiedene regulatorische Neuerungen schließen das Fenster für reine Marktspeicher. Die Entwicklung verlagert sich auf Co-Location-Batteriespeicher, die einer zunehmend komplexen Optimierung folgen, wie die Diskussionen auf dem “Battery Business Development Forum” in Frankfurt am Main zeigten.
Erstmals wird in einer Analyse aufgezeigt, wieviel Speicherkapazitäten Österreich auf dem Weg zu 100 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 und Klimaneutralität bis 2040 braucht. Die Batteriespeicher werden dabei als zentrales Bindeglied gesehen, um den erzeugten Solarstrom über den Tag zu verteilen und fehlende Netzkapazitäten auszugleichen.
Beim „Battery Business and Development Forum“ in Frankfurt am Main diskutierte die europäische Batteriebranche zum Ausbau von Netzspeichern. In einer Session zu Deutschland kamen Netzbetreiber und Batterieprojektierer zusammen. Der zügige Ausbau von Speichern gelinge nur im ehrlichen Dialog mit den Netzbetreibern, so einer der Projektierer.
Mit einer neu installierten Leistung von geschätzt 905 Megawatt bleibt die Nachfrage erneut deutlich unter Vorjahresniveau. Im ersten Halbjahr sind nach den Daten des Marktstammdatenregisters somit Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt gut 7000 Megawatt hinzugekommen.
Ob Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Onsite-PPA: Viele Photovoltaik-Projekte fallen unter das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zum Begriff der Kundenanlage. Die Begründung des Urteils wurde mit entsprechender Spannung erwartet. Nun liegt sie vor, doch Einigkeit über die richtige Interpretation besteht deshalb noch nicht.
Insgesamt hat die Bundesnetzagentur 118 Gebote mit 255 Megawatt bezuschlagt. Das Volumen für die Ausschreibung von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden mit einer Leistung zwischen 1 und 20 Megawatt lag bei 283 Megawatt.
Kyon Energy hat das Verfahren ins Rollen gebracht und zeigt sich nach dem Urteil enttäuscht. Vor allem jedoch sorgt sich der Projektierer von Batteriespeichern wegen des großen Gestaltungsspielraums für die Bundesnetzagentur. Auch beim BVES spricht man von einem Rückschlag für die Speicherbranche. Doch beide teilen auch die Einschätzung der Kanzlei McDermott Will & Emery, wonach das Urteil immerhin Rechtssicherheit bringt.
Nach den vorläufigen Berechnungen von BDEW und ZSW ist der Anteil damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig. Die Photovoltaik legte jedoch kräftig zu und kam im ersten Halbjahr 2025 auf einen Anteil von 18 Prozent. Damit lag sie nur knapp hinter der Windkraft an Land.