Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Der Stromspeicher muss mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Erneuerbaren-Anlage beziehen.
Einer Auswertung von Rabot Charge zufolge lag der durchschnittliche Börsenstrompreis im August mit 8,2 Cent pro Kilowattstunde leicht über dem des Vormonats. Grund sei ein etwas unterdurchschnittlicher Anteil erneuerbarer Quellen am Netzstrom.
Der chinesische Photovoltaik-Hersteller meldet rund 6 Milliarden US-Dollar Umsatz und einen Nettogewinn von rund 74 Millionen US-Dollar. Der Modulabsatz sei im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 gestiegen.
Mit „Zolar Heat“ sollen Wärmepumpen effizient mit dem eigenen Solarstrom betrieben werden können. Dafür können internetfähige Wärmepumpen verschiedener Hersteller in die App eingebunden werden.
Der Düsseldorfer Technologiekonzern will innerhalb der Standorte den Eigenverbrauch optimieren und Lastspitzen ausgleichen. Zudem sollen die verschiedenen Standorte zu einem virtuellen Kraftwerk zusammengeführt und Flexibilitäten vermarktet werden.
Erstmals musste die Bonner Behörde in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot anordnen. Das gesetzlich geforderte Zielniveau für 2027 sei bereits unterschritten.
Der Referentenentwurf berührt die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Auch eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ist im Zuge des Bürokratieabbaus geplant. Innerhalb der Bundesregierung sind die Vorhaben allerdings noch nicht abgestimmt.
Die Sommerpause neigt sich dem Ende zu, und der Gesetzgeber dreht noch einmal auf. Mit Referentenentwurf vom 28.08.2024 will das Wirtschaftsministerium einige lange erwartete Änderungen am Energierecht nun noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen. Uns sind neben der Erweiterung des Bundesbedarfsplans folgende Punkte besonders aufgefallen: Wichtig für die Praxis sind die geplanten Änderungen des […]
Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind der Bonner Behörde zufolge ab Mitte Oktober möglich. Am 25. Oktober sollen die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe des Strompreis-Aufschlags für besondere Netznutzung veröffentlichen, über den alle Stromverbraucher die Entlastungsbeträge refinanzieren sollen.
Insgesamt geht es um 365 Verbrauchsstellen mit einem Jahresbedarf von insgesamt 20 Gigawattstunden. Der Strom soll 100 Prozent CO2-frei sein, angestrebter Vertragsbeginn ist Februar 2025.