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Horizonte Group, Metelligent und Einklang kooperieren bei MiSpeL-konformen C&I-Batteriespeichern

Installation, Messtechnik und Vermarktung von Batteriespeichern aus einer Hand ist das Ziel eines gemeinsamen Angebots für Gewerbe- und Industriekunden, das die neuen Möglichkeiten der MiSpeL-Vorgaben nutzen soll. Für das erste Jahr streben die Partner 50 gemeinsame Projekte an.
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MiSpeL ändert die Bedingungen für Photovoltaik und Batteriespeicher – auch und gerade im Gewerbesegment. | Foto: Einklang Energy

Anfang August hat die Bundesnetzagentur einen neuen Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) veröffentlicht. Die Horizonte-Group AG mit Sitz in Luzern (Schweiz) plant über ihre beiden Tochterunternehmen Horizonte-Group Technik (HGT) in Köln und Metelligent (ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Kasseler Energieversorger EAM) ein hierauf zugeschnittenes Angebot für Gewerbe- und Industrie (C&I-) Kunden; dritter Partner ist Einklang NE Solutions (Einklang Energy), ein Energieversorger für mittelständische Unternehmen mit Sitz in Köln.

Die Kooperation soll eine „gemeinsame Umsetzungskette“ für produzierende Betriebe, Logistiker und Handelsunternehmen ab rund 250 Megawattstunden Jahresstromverbrauch bieten, die einen Batteriespeicher MiSpeL-konform optimal nutzen wollen. HGT übernimmt dabei Installation sowie Projektierung und Anmeldung der Messkonzepte, Metelligent den Einbau der Zähler für Registrierende Leistungsmessung (RLM), und Einklang zeichnet verantwortlich für Betrieb, Optimierung und Vermarktung. Ziel sind 50 gemeinsame Projekte im ersten Jahr. Den Messstellenbetrieb soll jeweils ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber übernehmen.

Abgrenzungsoption von Anfang an umsetzen

Die MiSpeL-Festlegung soll – mit Übergangsfristen – zum 1. Oktober wirksam werden. Mit ihrer Kooperation zielen HGT, Metelligent und Einklang vor allem auf einen Markt, den sie dann infolge der sogenannten Abgrenzungsoption erwarten: den in der sogenannten Abgrenzungsoption möglichen Mischbetrieb, bei dem ein Speicher gleichermaßen mit Strom aus Photovoltaik-Anlagen und aus dem Netz beladen werden kann, ohne dass der Förderanspruch der Photovoltaik-Anlage entfällt. Dies müsse aber von Anfang an umgesetzt werden. „Wer das Messkonzept erst nachträglich nachzieht, verschenkt die Vorteile der Abgrenzungsoption“, sagt HGT-Geschäftsführer Marko Dreskrüger.

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Der Beitrag MiSpeL: 5 Prozent Rendite für Gewerbespeicher mit Arbitragehandel (pv+ – für Abonnenten frei zugänglich) beschreibt die Auswirkungen der MiSpeL-Regelung auf Batteriespeichern hinter dem Zähler.

Das „Nadelöhr“ sei bei entsprechenden Projekten deshalb das Zählerkonzept mit einer viertelstundenscharfen, nach vorgegebenen Rechenformeln erfolgenden Zuordnung der Strommengen. Dies erfordere RLM-Zähler an verschiedenen Messpunkten und müsse von Anfang an eingeplant werden. Mit ihrer Kooperation erhoffen die Partner sich einen Vorteil durch Zeitgewinne bei der Abstimmung zwischen den Gewerken. 

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Batteriespeicher ändere sich durch MiSpeL grundlegend: „Ein Speicher, der nur Lastspitzen kappt, nutzt einen Bruchteil seines Potenzials“, sagt Einklang-CEO Lucas Jonas: „Ab Oktober darf er handeln und damit entscheidet die Betriebsführung darüber, was ein Projekt am Ende einbringt“. Entsprechende Projekte seien bislang oft an regulatorischer Unsicherheit gescheitert. Nun aber sei damit zu rechnen, dass die Nachfrage deutlich anzieht. Erste gemeinsame Projekte der Kooperationspartner befänden sich bereits in Vorbereitung.

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