Kurz vor Weihnachten strich die Bundesregierung die Batteriespeicher aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), die das Netzanschlussverfahren für Anlagen ab 100 Megawatt regelt. Ein alternatives Verfahren – Fehlanzeige. Doch die Übertragungsnetzbetreiber hatten sich – zumindest intern – bereits über einen neuen Modus verständigt. Sie schlugen vor, die Netzanschlüsse für große Batteriespeicher künftig nach dem sogenannten Reifegradverfahren zu vergeben. Es sollte also nicht länger der Poststempel des Eingangs des Netzanschlussbegehren für die Bearbeitung entscheidend sein, sondern künftig eine Reihe von nachprüfbaren Kriterien des Projektfortschritts.
Genau dieses Verfahren wollen die Übertragungsnetzbetreiber – 50 Hertz, Amprion, Tennet Germany und Transnet BW – nun für Netzanschlussanträge von großen Batteriespeichern und Großverbrauchern einführen, wie sie am Donnerstag offiziell mitteilten. Die erste Informations- und Antragsphase soll ab 1. April starten. Eine 55-seitige Dokumentation, wie das Verfahren ablaufen soll und welche Kriterien vorgesehen sind, veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber ebenfalls am Donnerstag.
Die in der ersten Phase eingereichten Netzanschlussbegehren würden „in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet“, wie es von den Übertragungsnetzbetreibern weiter heißt. Wenn die Anzahl der Anträge die zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten überschreite, würden die am weitesten entwickelten Projekte zuerst ausgewählt. Die Übertragungsnetzbetreiber wollen diesen dann ein Angebot mit einem Zeitplan für den Netzanschluss vorlegen.
Bei der Vorstellung des Reifegradverfahrens zeigten sich Speicherbetreiber und Investoren in große Batteriespeicher durchaus skeptisch, was die Festlegung der Kriterien für den Reifegrad der Projekte angeht. Die Übertragungsnetzbetreiber kündigten nun an, dass für die Bewertung der Anträge „eindeutig messbare und transparente Kriterien“ im Mittelpunkt stehen sollen. Dazu zählten Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes. Anhand der Kriterien wird dann die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte eingeschätzt und eine Priorisierung vorgenommen. In der Dokumentation der Übertragungsnetzbetreiber steht auch, wie die Kriterien gewichtet werden sollen.
„Das Reifegradverfahren schafft den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht. Vergleichbare Verfahren haben sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt“, erklärten die Übertragungsnetzbetreiber weiter. Aus ihrer Sicht sei eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur sinnvoll. Zudem sollte das Reifegradverfahren durch eine gesetzliche Festschreibung konkretisiert werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Netzanschlüssen das Angebot von Schaltfeldern und verfügbaren Netzkapazitäten auch mit dem neuen Verfahren übersteigen wird. Sie forderten daher die Politik auf, gesetzlich Kontingente für bestimmte Technologien festzuschreiben, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren gleichermaßen und angemessen bei den Netzanschlüssen berücksichtigt werden.
Seit 2024 rollte ein „Speicher-Tsunami“ auf die Netzbetreiber zu. Die Zahl der Netzanschlussbegehren für große Batteriespeicher überstieg bei weitem die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten und Ressourcen der Netzbetreiber. Allein den Übertragungsnetzbetreibern lagen zum Ende des dritten Quartals insgesamt 717 Netzanschlussbegehren für eine Gesamtleistung von 270 Gigawatt vor, wovon 545 Begehren auf große Batteriespeicher mit 211 Gigawatt entfielen. Dazu kamen weitere Netzanschlussanträge bei den Verteilnetzbetreibern, die im vergangenen Herbst ebenfalls die Marke von 600 Gigawatt erreichten.
Nach dem KraftNAV-Verfahren haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits Netzanschlusszusagen für rund 51 Gigawatt an großen Batteriespeichern gegeben. Diese sollen im Laufe der nächsten Jahre an das deutsche Übertragungsnetz angeschlossen werden. Die Anträge, die sich aktuell noch in der Warteschlange befinden und bisher nicht abschließend bearbeitet wurden, sollen in das neue Verfahren überführt werden, wie es von den Übertragungsnetzbetreibern weiter hieß.
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