NEST-Prozess: Bundesnetzagentur legt Anreizregulierung für Netze fest

Pixabay, Storchennest

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„Wir machen die Kostenregulierung effektiver und einfacher und vor allem weniger bürokratisch. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben.“ So beschreibt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Festlegungen seiner Behörde im sogenannten NEST-Prozess. Im Kern werde die bestehende Anreizregulierung für alle Gasnetz- und Strom-Verteilnetzbetreiber nach 2027 weitergeführt. Sie habe sich bewährt.

Damit bleiben die bestehenden Instrumente erhalten. Demnach werden die Kosten der Netzbetreiber periodisch für ein Basisjahr geprüft und dann als Erlösobergrenze über mehrere Jahre einer Regulierungsperiode fortgeschrieben. Die Erlösobergrenze bestimmt dabei den maximalen Geldbetrag, der über die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt werden darf. Darin enthalten ist eine Eigenkapitalverzinsung, die für jede Regulierungsperiode neu festgelegt wird und sich an der Entwicklung des Zinsniveaus auf den internationalen Kapitalmärkten orientiert, wie die Bundesnetzagentur erklärt. Für Neuinvestitionen werde die genehmigte Erlösobergrenze weiterhin jährlich angepasst werden.

Neu ist, dass die Bundesnetzagentur einen Effizienzvergleich durchführt, in dem sie Netzbetreiber untereinander vergleicht. „Daraus ergeben sich netzbetreiberindividuelle Effizienzvorgaben für die Regulierungsperiode“, heißt es weiter.

Bei ihrer Festlegung hätten viele Argumente der Netzbetreiber und Regulierungsbehörden der Länder die Bundesnetzagentur überzeugt. So werde die Dauer der Regulierungsperiode erst ab der übernächsten Periode verkürzt. Aktuell dauert eine Periode fünf Jahre.

Als materiell bedeutsam stuft die Bundesnetzagentur die Einführung des Instruments der Betriebskostenanpassung für alle Stromverteilnetzbetreiber ein. Auch methodische Anpassungen der Vorgehensweise zur Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes hebt die Behörde hervor. So werde der Eigenkapitalzinssatz durch eine neue Mittelwertbildung steigen. Der Fremdkapitalzinssatz für die Bestimmung der Basisjahrkosten werde mit dem Investitionsvolumen gewichtet, so sich denn ein ausgeprägtes Investitionsverhalten in bestimmten Jahren zeige, heißt es weiter. Zudem wird die kalkulatorische Kapitalverzinsung mit einen sogenannten WACC (Weighted Average Cost of Capital) auf ein international übliches Format umgestellt.

Für die Stromverteilernetzbetreiber geht die Bundesnetzagentur dabei im Vergleich zu den Bestandsregelungen von einem nennenswerten Erlöszuwachs von 1,4 Prozent aus. Dies hält sie für eine erhebliche Unterstützung für den Umbau der Stromnetze. Das sei der reine „NEST-Effekt“, so die Bundesnetzagentur weiter. Erlöseffekte aus steigendem Investitionsvolumen oder dem gestiegenen internationalen Zinsniveau seien darin noch nicht enthalten.

Gleichzeitig werde von der Bundesnetzagentur bei den Stromverteilnetzbetreiber auch mehr Effizienz eingefordert. „Der Effizienzvergleich ist das Herzstück der Anreizregulierung“, heißt es dazu. Dem Vergleich müssten sich direkt oder indirekt alle 900 Netzbetreiber in Deutschland stellen. Die Ineffizienzen müssten dabei über drei statt, wie bisher, fünf Jahre abgebaut werden. „Effizienz ist zentral, um die Energiewende zu geringstmöglichen Kosten umzusetzen. Wir behalten die Interessen der Haushalte, des Gewerbes und der Industrie im Blick, auf deren Stromrechnung die Kosten zum Schluss auftauchen“, sagt Klaus Müller weiter.

Die Bundesnetzagentur wird ihren Festlegungsentwurf noch vor Weihnachten veröffentlichen. Bis Ende Januar 2026 wird er dann konsultiert. Enthalten sind neben der bisherigen Qualitätsregulierung Überlegungen zur Energiewendekompetenz und zur konkreten Ausgestaltung eines Digitalisierungsindexes, wie es weiter heißt.

Die Bundesnetzagentur hat den Prozess zur Neubestimmung der Regelungen für die Kosten- und Erlösbestimmung unter dem Titel NEST-Prozess im Februar 2024 gestartet. NEST ist dabei die Abkürzung für „Netze – Effizient – Sicher – Transformiert“. Die Übertragungsnetzbetreiber waren von Beginn an von dem NEST-Prozess ausgenommen.

„Das Ergebnis der finalen Festlegungen heute zum NEST-Prozess ist enttäuschend“, kommentierte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae die Veröffentlichung der Festlegungen. „Die bereits Ende Oktober von der Behörde kommunizierten Verbesserungen sind richtig, aber reichen bei weitem nicht aus. Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht die Kraft für weitere Anpassungen gefunden hat.“

Bastian Gierull, CEO Octopus Energy Germany, erklärte zur Veröffentlichung: „Die geplante Netz-Reform der Bundesnetzagentur ist überfällig – und absolut richtig. Aktuell herrscht im deutschen Netzbetrieb das Gesetz des Stärkeren. Dieser Wilde Westen muss ein Ende haben. Schluss mit der reinen Kupfervergütung – was zählt, ist Leistung: Wer guten Service bietet, digital fit ist und seine Kunden ernst nimmt, soll belohnt werden. Nur so werden die Netze fit für die Energiewende und nicht länger zum Flaschenhals.“

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft Robert Busch erklärte: „Wenn man schon Monopolrenditen weiter erhöht, muss man die Netzbetreiber verpflichten, dass jeder zusätzliche Euro nachweislich in notwendige Netzinvestitionen zurückfließt – und nicht etwa in Ausschüttungen an Anteilseigner. Das muss begleitet werden durch eine vollständige Darlegungs- und Beweispflicht auf Seiten der Netzbetreiber. Ein Verstecken hinter angeblichen Geschäftsgeheimnissen verbietet sich im Monopolbereich ohnehin von selbst.“ Der Verband fordert von der Bundesnetzagentur, dass sie den Regulierungsrahmen strikt so ausrichtet, dass Monopolrenditen konsequent begrenzt, Kosten streng geprüft und Effizienz belohnt werden. Deutschland könne sich dauerhaft explodierende Netzentgelte schlicht nicht leisten.

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