PV Austria fordert rasche Nachbesserungen im EABG-Entwurf

Wien Energie Solarpark, Österreich

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Es geht derzeit Schlag auf Schlag: Nun schickte die Regierung den Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) in die Begutachtung, in Deutschland auch als Konsultation bekannt. Der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria zeigte sich angesichts der Vorlage ernüchtert. Einzig positiv sei, dass im Entwurf erstmals österreichweit einheitlich geregelt werde, wie und bis zu welcher Größe Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher freigestellt, anzuzeigen oder zu genehmigen sind, erklärte PV Austria am Dienstag. Dies schaffe mehr Klarheit und Rechtsvereinheitlichung.

„Es gibt ein bisschen Licht, aber sehr viel Schatten. In seiner aktuellen Form werden zwar EU-Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) umgesetzt, das EABG wird seinem Namen jedoch trotzdem nicht gerecht und droht eher zum Showstopper für die Energiewende zu werden“, kritisierte Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, den Entwurf.

Konkret fehlten in der Gesetzesvorlage ambitionierte Mindestausbauziele. So seien die Vorgaben für die Bundesländer beim Photovoltaik-Zubau viel zu niedrig angesetzt. Damit ließe sich nur etwa die Hälfte des bis 2030 laut „Integriertem österreichischem Netzinfrastrukturplan“ (ÖNIP) erforderlichen Solarstrombedarfs von 21 Terawattstunden decken. Dazu kommt, dass PV Austria zufolge die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg ihre Vorgaben bereits in diesem Jahr erfüllen werden. „Damit wird für die Bundesländer faktisch die Stopptaste gedrückt. Von Beschleunigung kann keine Rede sein“, so Herbert Paierl, Vorstandschef von PV Austria.

Problematisch schätzt der Verband auch ein, dass den Bundesländern freie Hand bei der Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Erneuerbaren-Projekte gelassen werden soll. Damit fehle ein wichtiges Instrument, um gerade den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Land voranzutreiben. Dies sei umso unverständlicher, da in einem früheren Entwurf noch verbindliche Vorgaben vorgesehen waren, wie es von PV Austria weiter heißt.

Nach Ansicht des Verbands kommt auch das Thema Batteriespeicher im Entwurf viel zu kurz und bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück. Einen verbindlichen Ausbauplan gebe es nicht. Angesichts des derzeitigen Ausbaustands von nur 1,1 Gigawatt sei das „ein gravierendes Versäumnis“, sagt Paierl weiter. PV Austria hatte gemeinsam mit Austrian Power Grid und der TU-Graz eine Studie erstellt. Der dort ermittelte österreichweite Bedarf an Batteriespeichern lag bei 5,1 Gigawatt bis 2030 und 8,7 Gigawatt bis 2040.

Einen weiteren Kritikpunkt von PV Austria benennt Vera Immitzer. „Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, wie es im Regierungsprogramm sehr wohl verankert ist, sucht man im Gesetzesentwurf vergeblich.“ Es brauche jedoch eine klare Richtung, verbindliche Vorgaben und ambitionierte Ziele, damit die Energiewende nicht ins Stocken gerate. Ansonsten werde „zigtausend heimischen Handwerksbetrieben“ die langfristige Planungssicherheit genommen.

Bereits vor dem Ende der Konsultationspflicht fordert PV Austria daher auch entsprechende Nachbesserungen. Das EABG brauche dringend ambitioniertere PV-Mindestausbauziele für die Bundesländer, einen verbindlichen Batteriespeicherfahrplan, die Festschreibung der Klimaneutralität 2040 sowie konkrete Vorgaben für Beschleunigungsgebiete. Nur so könne „das EABG zu dem werden, was sein Name verspricht – ein Beschleunigungsgesetz für die Energiewende“, heißt es vom Verband.

Zuvor hat im Sommer bereits die Begutachtung des Entwurfs des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) für einige Unruhe in der Photovoltaik-Branche gesorgt. Mehr als 550 Stellungsnahmen gingen ein. Viele davon machten dem Wirtschaftsministerium in Wien nun klar, dass gerade bei Netzentgelten für kleine Photovoltaik-Anlagen noch „Konkretisierungsbedarf“ besteht. Nach eigenem Bekunden hat die Politik mittlerweile auch Abstand von den Plänen genommen und Ausnahmen für kleinere, netzdienlichere Photovoltaik-Anlagen zugesagt.

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