BNE: Redispatch-Vorbehalt könnte gesamte Redispatch-Systematik ins Wanken bringen
Seit Herbst 2021 sind Erneuerbare-Anlagen im Rahmen des Redispatch 2.0 in das vorausschauende Engpassmanagement eingebunden. Bei der Umsetzung gibt es aber große Defizite, moniert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Weil die von vielen Verteilnetzbetreibern eingesetzte Funkrundsteuertechnik oft keinen Rückkanal besitzt, lasse sich dort nicht zuverlässig feststellen, ob eine angeordnete Abregelung tatsächlich erfolgt.
Auch beim Bilanzausgleich hapert es, so der BNE: Wo Netzbetreiber den vorgesehenen bilanziellen Ausgleich nicht leisten, übernehmen ihn die Bilanzkreisverantwortlichen, häufig Direktvermarkter. Sie müssen die durch Abregelungen fehlenden Strommengen ausgleichen. Kommen die notwendigen Informationen verspätet oder fehlerhaft an, entstehen zusätzliche Kosten und Preisrisiken für die Direktvermarkter, kritisiert der Verband – obwohl diese die Fehler nicht verursacht haben.
Die Bundesnetzagentur adressiert dies in ihrem aktuellen Festlegungsentwurf. Dort ist dem BNE zufolge vorgesehen, Direktvermarkter für entstehende Aufwendungen zu entschädigen und den Informationsfluss, insbesondere der sogenannten Redispatch-Signale, zu verbessern. Die grundlegenden Probleme bei Steuerung und Datenaustausch sowie die Risikoverlagerung in den Markt bleiben nach Ansicht des Verbands jedoch bestehen.
Rechtsrisiko bei Redispatch
Diese Defizite könnten dazu führen, dass der im Netzanschlusspaket der Bundesregierung vorgesehene Redispatch-Vorbehalt die gesamte Redispatch-Systematik rechtlich ins Wanken bringt, so der BNE. Der Verband verweist auf die Stiftung Umweltenergierecht, die europarechtliche Risiken beim Redispatch-Vorbehalt sieht. Anlagenbetreiber könnten daher Abregelungen gerichtlich überprüfen lassen. Netzbetreiber müssen ihre Auswahl anhand objektiver, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien rechtfertigen.
Dabei könnten auch die Voraussetzungen der Eingriffe auf den Prüfstand kommen, so der BNE. Der Streit würde damit weit über einzelne Zahlungsansprüche hinausreichen. Die mangelhafte Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber dürfte nach Einschätzung des Verbandes zusätzlichen Streit darüber auslösen, ob Abregelungen korrekt angeordnet, umgesetzt und abgerechnet wurden. Der BNE hat zu den Rechtsrisiken und den möglichen Konsequenzen eine umfassende Analyse vorgelegt.
Der geplante Redispatch-Vorbehalt im Netzanschlusspaket der Bundesregierung sieht vor, dass neue Photovoltaik-und Windenergie-Anlagen in als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesenen Netzengpassgebieten nur noch angeschlossen werden, wenn ihre Betreiber bei netzbedingten Abregelungen für bis zu sechs Jahre auf Entschädigungen für bis zu 18 Prozent der Einspeisung verzichten. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im November über das Netzanschlusspaket.
Technische und organisatorische Defizite beheben
Der BNE fordert angesichts dessen, anstelle eines Redispatch-Vorbehalts zunächst die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Redispatch zu schaffen. Es brauche nachweisbar funktionierende Steuerung durch Netzbetreiber, einheitliche Daten, automatisierte Abrechnung und verbindliche Qualitätsstandards mit wirtschaftlichen Folgen auch für die Netzbetreiber. Zudem sollten Speicher konsequent in praktikable Redispatch-Prozesse eingebunden werden, so der Verband. Insbesondere sollte die Bundesnetzagentur ein marktbasiertes Redispatch-Verfahren in Deutschland ermöglichen, wie es der europäische Rechtsrahmen grundsätzlich vorsieht.
So sollte etwa die Verantwortung für fehlerhafte Signale konsequent zugeordnet werden, fordert der Verband. Verursacht ein Netzbetreiber durch fehlerhafte Redispatch-Signale Ausgleichsenergiekosten, sollte er das damit verbundene Preisrisiko tragen. Der aktuelle Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur geht nach Ansicht des BNE mit einem Selbstbehalt für Netzbetreiber bei verspäteten Vorabinformationen in diese Richtung. Eine Overhead-Pauschale sollte zudem den zusätzlichen Abwicklungsaufwand der Bilanzkreisverantwortlichen abdecken.
Auch müssten Stammdaten zentral verfügbar werden. Das Marktstammdatenregister müsse etwa um die relevanten Redispatch-Daten und Zuordnungen erweitert werden. Auch braucht es einheitliche Clearingprozesse und Plattformen, so der Verband.
„Vermeidbare Fehler der Netzbetreiber im Redispatch müssen Folgen haben“, sagt BNE- Geschäftsführer Robert Busch. „Wir brauchen eine flächendeckend funktionierende Netzsteuerung, die Erneuerbare und Speicher zuverlässig einbindet und Risiken sachgerecht kompensiert.“
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Diskriminierungsfreier Redispatch ist ohnehin ein heißes Thema. Die allermeisten Betreiber größerer EE-Anlagen, die von Abregelungen betroffen sind, dürften noch nie untersucht haben, ob am selben Netzstrang hängende Wettbewerber mit ihren EE-Anlagen im gleichen Maße von Redispatch-Maßnahmen betroffen sind, weil sie die Daten gar nicht haben. Wenn man mal anfängt, da zu analysieren, dann trifft man auf viele Diskrepanzen. Wenn dann noch verschiedene FCAs ins Spiel kommen, bekommt man es kaum noch aufgelöst bzw. es gibt weiten Spielraum, was dann „diskriminierungsfrei“ bedeutet.