Enerparc-Insolvenz: Mehr als zehn nicht bindende Angebote für das Unternehmen
Die Enerparc AG befindet sich seit Anfang September in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Betroffen davon sind auch ihre Schwestergesellschaften Pvwerk und Sonnen Tiefbau, die für die Umsetzung der Projekte verantwortlich sind, nicht jedoch die Vermarktungstochter Sunnic Lighthouse sowie Enerparc Service.
Das Unternehmen und der vorläufige Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus, Partner in der Wirtschaftskanzlei BRL, melden nun, dass bislang mehr als zehn nicht bindende Angebote für die Enerparc AG abgegeben worden sind.
Einige wenige Bieter sind beziehungsweise werden für die zweite Phase des Investorenprozesses ausgewählt, teilen Enerparc und Denkhaus mit. Dabei werde berücksichtigt, was Enerparc mit begrenzten personellen und organisatorischen Kapazitäten leisten könne, um die Due Diligence bestmöglich durchzuführen. Dabei prüfen die Bieter das Unternehmen und seine Vermögenswerte, um auf dieser Basis verbindliche Angebote abgeben zu können.
„Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir den Verkauf der Solarpark-Portfolien, der Projekt-Pipeline und von Anteilen, beispielsweise an den nicht insolventen Tochtergesellschaften Sunnic Lighthouse und Enerparc Service, im Dezember 2026 beurkunden werden“, sagt Denkhaus. „Davon wäre auch die Belegschaft umfasst.“
Denkhaus erklärte Anfang Oktober gegenüber pv magazine, Interessenten zu bevorzugen, die am Gesamtunternehmen interessiert sind. Enerparc ist einer der landesweit größten unabhängigen Solarstrom-Produzenten (IPP). Als vertikal integriertes Unternehmen deckt Enerparc alle Aufgaben von der Entwicklung und dem Bau der Photovoltaik-Anlagen bis hin zur Stromvermarktung ab.
„Fortschritte bei Verhandlungen mit Lieferanten und Kreditgebern“
Zudem melden Enerparc und Denkhaus, dass in den parallel zum Investorenprozess laufenden Verhandlungen mit Lieferanten und Kreditgebern weitere Fortschritte erzielt worden seien, damit die seit dem Insolvenzantrag unterbrochenen Arbeiten für im Bau befindliche Solarparks wieder aufgenommen werden.
Um allen Beteiligten insbesondere bei der Wiederaufnahme der Arbeiten bei den Anlagen im Bau die größtmögliche Rechtssicherheit zu geben, habe das Amtsgericht Hamburg am 26. Oktober 2026 auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters die sogenannte „starke“ vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Durch diese vom Vorstand unterstützte Maßnahme hätten die Rechtshandlungen im Insolvenzantragsverfahren die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie solche, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die für den 1. Dezember 2026 erwartet werde, durchgeführt werden. „Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und dem vorläufigen Insolvenzverwalter sowie seinem Team wird unverändert fortgesetzt“, teilen Enerparc und Denkhaus mit.
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