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EEG 2027 und Netzpaket: Anhörungen durch – Referat aufgelöst

Während EEG 2027 und Netzpaket mit Hochdruck durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden sollen, sorgt das Bundeswirtschaftsministerium für zusätzlichen Ärger bei Erneuerbaren-Verbänden. Ausgerechnet in der entscheidenden Phase wird das Referat für Wind-, Solar- und Transformationsindustrien aufgelöst. Bei den Anhörungen warnten Experten zugleich vor erheblichen Folgen zentraler Reformpläne, speziell für kleine Photovoltaik-Anlagen und beim Redispatch-Vorbehalt.
Blick in den Bundestag, Reichstag
Foto: Anja auf Pixabay

Die Bundesregierung drückt bei der EEG-Novelle 2027 und dem Netzanschlusspaket auf die Tube. Nachdem sich das Bundeswirtschaftsministerium mit der Veröffentlichung der Entwürfe fiel Zeit ließ, drängt nun die Zeit umso mehr. Dies gilt besonders für die EEG-Novelle, die in Teilen auch noch beihilferechtlich von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Dies sollte am besten noch vor Jahresende erfolgen, denn zum Start ins neue Jahr läuft die Genehmigung für wichtige Teile des Gesetzes aus, der wohl einen drastischen Markteinbruch zur Folge haben dürfte.

Nach der ersten Lesung im Bundestag im September sind die Gesetzentwürfe an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags überwiesen worden. Dieser hat in dieser Woche nun direkt die Sachverständigen angehört. Am Montag gab es die Anhörung zur EEG-Novelle, am Mittwoch nun folgte das Netzpaket.

Mitten in diese Periode platzte dann noch die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, sein Referat für Wind-, Solar- und Transformationsindustrien zum 2. Oktober aufgelöst zu haben. Eine Entscheidung, die bei den Erneuerbaren-Verbände auf scharfe Kritik und Unverständnis stößt. „Die Auflösung des Referats kommt zur absoluten Unzeit. Die andauernde Diskussion um EEG und Netzanschlusspaket bringt schon seit Monaten starke Verunsicherung in die gesamte Branche und blockiert Investitionen“, kommentierten BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser, BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek und BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die Entscheidung. „Das Referat jetzt aufzulösen, unterstreicht nur weiter den Eindruck, dass das Haus von Ministerin Reiche sich nicht nur nicht für die industriepolitische Bedeutung der erneuerbaren Energien interessiert, sondern deren Erzeugung und die dahinterstehende Herstellerindustrie sogar absichtlich zu schwächen versucht“, erklärten sie weiter – auch mit Blick auf die geopolitische Weltlage. Das Bundeswirtschaftsministerium verschließe bewusst die Augen vor dem wirtschaftlichen Potenzial der Erneuerbaren, so die Verbandsvertreter weiter.

Zeitplan

Die Geschäftsführerin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Christine Falken-Großer, hatte dies auch in einem Pressegespräch am Mittwoch wiederholt betont und die mangelnde Dialogbereitschaft des Bundeswirtschaftsministeriums moniert. Sie war als Sachverständige am Morgen auch bei der Anhörung dabei. Sie erklärte, dass der aktuelle Zeitplan der Regierung vorsehe, die zweite und dritte Lesung von EEG und Netzpaket im Bundestag in der kommenden Woche stattfinden zu lassen. Auch der Bundesrat könnte dann noch direkt über die Gesetze abstimmen.

Angesichts der vielen Kritikpunkte an den Entwürfen sei dies jedoch ein straffer Zeitplan. Es müsse sich zeigen, ob der Ausschuss die Kritikpunkte der Sachverständigen in dieser Zeit noch aufnehmen kann. Es sei nicht nur wichtig, dass es eine schnelle Verabschiedung gebe, sondern auch dass gute Lösungen gefunden würden, betonte Falken-Großer.

Auch der Widerstand aus der SPD gegen die Gesetzentwürfe aus dem Bundeswirtschaftsministerium sowie aus den Bundesländern, die sich bereits im Frühjahr klar gegen die Vorschläge positioniert haben, lassen daher Zweifel an einem schnellen parlamentarischen Abschluss aufkommen. Allerdings würde eine Verschiebung zu massiven Verzögerungen kommen. Die nächste Sitzungswoche des Bundestags wäre dann erst wieder Anfang November und der Bundesrat, der sich ebenfalls nochmal mit den finalen Gesetzentwürfen befassen und zustimmen muss, würde dann erst wieder am 20. November tagen.

Anhörungen im Ausschuss

Bei der Bewertung des Entwurfs zum EEG 2027 gingen die Meinungen der Sachverständigen weit auseinander, wie der Bundestag nach der Sitzung berichtete. Während Industrieverbände das Vorhaben der Regierung, den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizienter und marktorientierter organisieren zu wollen, begrüßten, warnen Umwelt- und Vertreter der Windkraft- und Photovoltaik-Branche vor einer Verzögerung beim Ausbau. Alle Seiten hätten erhebliche Nachbesserungen an dem Entwurf in der öffentlichen Anhörung gefordert.

Carsten Körnig sprach dabei von „teils gänzlich unverhältnismäßigen Einschnitten und Auflagen“, womit vor allem Photovoltaik-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt die Investitionsgrundlage entzogen werde, wenn der Gesetzentwurf nicht geändert werde. Das geplante Ende der festen Einspeisevergütung, die Pflicht zur Direktvermarktung auch für Kleinanlagen sowie der Redispatchvorbehalt besäßen enormes Schadenspotenzial, „die PV-Nachfrage insgesamt zu halbieren und damit das Erreichen der gesetzlich verankerten Erneuerbaren-Ausbau- und Klimaschutzziele ernsthaft zu gefährden“, sagte Körnig in der Anhörung. Zehntausende Jobs in der Solarbranche stünden auf dem Spiel. Mit dem Wegbrechen eines zweistelligen Milliardenumsatzes würden auch entsprechende Ausfälle für den Bundeshaushalt folgen. Körnig plädierte dafür die Solarförderung nicht abzuschaffen, sondern nachzujustieren. Auch einen „Zwang zur Direktvermarktung“ dürfe es nicht geben.

Sebastin Bolay, Bereichsleitung Energie, Umwelt, Industrie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädierte bei der Anhörung für einen weiteren Erneuerbaren-Ausbau. Er warnte jedoch vor „einem Teufelskreis stetig steigender Systemkosten“, wie es im Bundestagsbericht heißt. Damit würde die Elektrifizierung in der Wirtschaft unattraktiver, weil die Netzentgelte anstiegen. Sehr kritisch bewertet Bolay die Einführung von Differenzverträgen, „weil dadurch die Marktintegration erneuerbarer Energien massiv behindert wird“. Er sprach sich dafür aus, dass im Falle ihrer Einführung, die Förderdauer auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 schrittweise abgeschmolzen wird. So solle es nach 2045 keine Förderansprüche für Neuanlagen mehr geben. Ferner plädiert Bolay dafür die jährlichen Ausbauziele der Erneuerbaren stärker an die tatsächliche Stromnachfrage zu koppeln.

Thorsten Müller, Professor für Umweltenergierecht an der Leuphana Universität Lüneburg und Wissenschaftlicher Leiter und Gründer der Stiftung Umweltenergierecht, war ebenfalls als Sachverständiger geladen. Er warnte vor einer Förderlücke mit negativen Folgen für den Zubau von Erneuerbaren und das Erreichen der Klimaziele. Er sprach auch über den gebotenen Zeitdruck da die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 am 31. Dezember 2026 auslaufe. Danach könnten auf Basis des geltenden EEG, auch wenn dies im aktuellen Gesetz selbst nicht geregelt und die Neubegründung von Ansprüchen nach deutschem Recht unbeschränkt möglich sei, keine neuen Förderansprüche beihilferechtlich wirksam begründet werden. „Unionsrechtlich wäre es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Europäische Kommission auf Antrag Deutschlands für das geltende EEG 2023 eine weitere, erneut kurzzeitig befristete beihilferechtliche Genehmigung erteilt“, sagte Müller bei der Anhörung.

Aktuell sind die Gesetzesvorhaben und EEG und Netzpaket noch gekoppelt. Mit dem Netzpaket, das Änderungen im EnWG vorsieht, soll der Zubau von Erneuerbaren und Speichern stärker mit dem Netzausbau in Einklang gebracht werden. Allerdings stößt auch dieser Entwurf auf viel Kritik der Experten. Dabei geht es vor allem um den sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der als das Herzstück des Entwurfs gilt. Die der Mehrheit der Sachverständigen bezeichnete ihn als „Hauptproblem des Gesetzesentwurfs“ und als „verfassungswidrig“, wie der Bundestag berichtet.

Der Redispatch-Vorbehalt ermöglicht es überlastet Netzgebiete als kapazitätslimitiert auszuweisen. Wenn Betreiber dort neue Erneuerbaren-Anlagen errichten und anschließen, müssen sie zehn Jahr auf Entschädigungen im Redispatch-Fall verzichtet, wie die aktuelle Regelung vorsieht. Zudem ist im Entwurf geplant, eine stärkere Priorisierung bei der Vergabe von Netzanschlüssen vorzunehmen.

Bernhard Strohmayer, Leiter beim Erneuerbare Energien Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), sieht als „das Hauptproblem des Gesetzentwurfs“ den Wegfall des unbedingten Netzanschlussanspruchs in kapazitätslimitierten Gebieten, „der mit dem Redispatch-Vorbehalt einhergeht“, wie der Bundestag berichtet. Dieser führe zu Fehlanreizen und erhöhe die Erlöse der Netzbetreiber. Ein Netzbetreiber würde Anlagen mit Redispatch-Vorbehalt bevorzugt abregeln, „denn dies erhöht die Wirtschaftlichkeit des Netzbetreibers“, sagte Strohmayer in der Anhörung. Die betroffenen Anlagen verlören ihre Finanzierungsgrundlage. An einen schnelleren Verteilnetzausbau durch diese Regelung glaubt Strohmeyer auch nicht. Auch in dieser Anhörung war Müller als Sachverständiger geladen. Er verwies auf eine Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht, die beim Redispatch-Vorbehalt erhebliche unionsrechtliche Risiken herausgearbeitet hat. So überzeuge der Schwellenwert von fünf Prozent Redispatch-Volumen unionsrechtlich nicht, sagte Müller.

Auch BEE-Präsidentin Falken-Großer stelle nochmals klar: „Wir lehnen den Redispatch-Vorbehalt vollständig ab.“ Mit dem Instrument würden Erlösausfälle von bis zu 20 Prozent unentschädigt provoziert. Er stelle eine Umkehrung des Verursacherprinzips dar, verstoße gegen EU-Recht und greife unzulässig in die kommunale Flächenplanung ein. Der im Regierungsentwurf verankerte Redispatch-Vorbehalt erschüttere die Finanzierungsbedingungen der Erneuerbaren an ihren Grundlagen, sagte sie in der Anhörung.

Andreas Bublitz, Leiter der Abteilung Netzzugang und Netzkunden bei Transnet BW GmbH, vertrat stellvertretend die Position der vier Übertragungsnetzbetreiber in der Anhörung. Sie sehen das Netzpaket als „Chance“. Damit könnten die Weichen gestellt werden, „dass die begrenzten Schaltfelder und Anschlussmöglichkeiten im Übertragungsnetz bestmöglich genutzt werden“. „Dabei konkurrieren Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure, Erneuerbare-Energien-Anlagen und industrielle Großverbraucher zunehmend um dieselben knappen Netzverknüpfungspunkte, Schaltfelder sowie Planungs- und Baukapazitäten“, sagte Bublitz. Die Nachfrage an Netzanschlüssen werde trotz Netzausbau kurz- und mittelfristig deutlich über dem verfügbaren Angebot liegen. Daher müsse es klare politische Entscheidungen für die Priorisierung geben. Diese sollte nicht von den Übertragungsnetzbetreibern kommen, sondern sich an der industriepolitischen Bedeutung orientieren, so Bublitz.

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