Bundesregierung weist Bundesrats-Kritik an geplanter EEG-Novelle zurück
Die Bundesregierung weist zentrale Forderungen des Bundesrats zur geplanten EEG-Reform zurück. Die Länder hatten sich Ende September unter anderem gegen die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen ausgesprochen und längere Übergangsfristen für deren Direktvermarktung gefordert. In ihrer nun vorliegenden Gegenäußerung hält die Bundesregierung im Wesentlichen an ihrem Kurs fest.
Kleine Photovoltaik-Anlagen mit hohen Eigenverbrauchsanteilen seien bereits weitgehend wirtschaftlich, argumentiert die Bundesregierung. Eine Förderung über eine 20-jährige Einspeisevergütung sei deshalb nicht mehr erforderlich. Stattdessen solle die Direktvermarktung schrittweise ausgeweitet werden. Sollten die technischen und marktlichen Voraussetzungen dafür nicht rechtzeitig vorliegen, könne die Bundesnetzagentur die Übergangsregelungen für kleine Anlagen verlängern.
Auch beim Verhältnis von Dach- und Freiflächenanlagen folgt die Bundesregierung dem Bundesrat nicht. Die Länder wollen die bisherige Zielsetzung beibehalten, wonach der Photovoltaik-Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll. Die Bundesregierung verweist dagegen auf die geringeren Kosten von Freiflächenanlagen und hält an der stärkeren Ausrichtung des Zubaus auf dieses Segment fest.
Keine Zustimmung findet auch die Forderung des Bundesrats nach weiteren Erleichterungen für Energy Sharing. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die entsprechenden Regelungen erst seit Juni 2026 praktisch greifen und zunächst Erfahrungen damit gesammelt werden sollten. Bei Marktkommunikation, Bilanzierung und Netzentgelten liege die Zuständigkeit zudem teilweise bei der Bundesnetzagentur.
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Die jetzige Bundesregierung in Deutschland hat es immer noch nicht kapiert, immer mehr einen Keil in die Gesellschaft zu treiben.
Man hat da ja genug Erfahrung.
Die AfD wird es freuen, und das immer mehr.
Das einzigste hier Richtige und Vernünftige ist diese ⤵️ Maßnahme.
„Eine Förderung über eine 20-jährige Einspeisevergütung sei … nicht mehr erforderlich“