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Verbände fordern Marktwertkorridor bei Differenzverträgen im EEG

Neun Verbände aus der Energiewirtschaft – darunter BSW-Solar, BEE und BNE – plädieren dafür, bei den geplanten zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) im EEG einen Risikopuffer einzuführen. Das soll Finanzierungskosten reduzieren.
Windkraft, Photovoltaik, Solarpark Sande, GP Joule
Der Marktwertkorridor soll Erlösrisiken begrenzen, die Marktsignale aber erhalten. | Foto: GP Joule

Mit den geplanten zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) in der EEG-Novelle will die Bundesregierung die Erneuerbaren-Förderung stärker am Markt ausrichten. Laut Gesetzentwurf sollen Anlagenbetreiber einen Teil ihrer Erlöse zurückzahlen, wenn der durchschnittliche Marktwert ihres Stroms über dem Zuschlagswert der Anlage liegt.

Ein Bündnis von neun Verbänden aus der Energiewirtschaft warnt nun davor, dass eine solche Regelung ohne Risikopuffer zu höheren Finanzierungskosten und steigenden Geboten in den EEG-Ausschreibungen führt. Sie fordern deshalb, einen Marktwertkorridor einzuführen, der die tatsächlichen marktwertabhängigen Kosten von Anlagen berücksichtigt und die Entwicklung von Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten einbezieht. Ein solches Instrument lasse ausreichend Spielraum für wettbewerbliche Vermarktungsmodelle und PPAs.

Der Bundestag wird am Donnerstag in erster Lesung über die EEG-Novelle beraten. Den Appell haben unter anderem der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) unterzeichnet, nicht jedoch der Energiewirtschaftsverband BDEW.

Risikopuffer schaffen, Marktsignale erhalten

Der derzeitige EEG-Entwurf bestimmt den Refinanzierungsbeitrag pauschal anhand der Jahresmarktwerte für Wind- und Solarenergie. Da diese Durchschnittswerte die tatsächlich erzielten Erträge einer einzelnen Anlage nicht abbilden, drohen Betreibern nach Einschätzung der Verbände bei Abweichungen Rückzahlungsverpflichtungen für Erlöse, die real gar nicht erwirtschaftet wurden.

Zudem verblieben marktbedingte Kostensteigerungen bei Vermarktung, Bilanzierung und Ausgleichsenergie vollständig beim Anlagenbetreiber, während Mehrerlöse abgeschöpft würden. Dieses ungleiche Risiko werde von Banken und Investoren durch höhere Risikoaufschläge eingepreist. Finanzierungen werden damit teurer, und in der Folge lassen höhere Ausschreibungsgebote die EEG-Kosten steigen.

Ein Marktwertkorridor könnte dem entgegenwirken, so die Verbände: Er schaffe einen Risikopuffer, ohne die Marktpreissignale zu verfälschen. Dabei sichere er den Spielraum für wettbewerbliche Vermarktungsmodelle wie Power Purchase Agreements (PPAs), die Projekte aus der EEG-Absicherung herauslösen. Das Instrument ist europarechtlich explizit zulässig, betonen die Verbände.

„Ein Marktwertkorridor ist nicht nur ein Instrument zur Begrenzung von Erlösrisiken, sondern ein zentraler Baustein für mehr Wettbewerb, Vermarktungsfreiheit und die echte Marktintegration der erneuerbaren Energien“, schreiben die Verbände.

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