Indielux: Gerichte bestätigen Vertriebsverbot für bestimmte Plug-in-Speicher ohne Leistungsüberlastungsschutz
Im Sommer untersagten die Landgerichte Bochum und Osnabrück den Vertrieb bestimmter Stecker-Solar-Speicher, da sie nach Auffassung der Richter die Anforderungen einschlägigen VDE-Normen nicht erfüllten und somit nicht als „Plug & Play“-Lösung oder „ohne Elektriker“ beworben werden dürfen. Gegen diese Entscheidung legten die Händler Berufung ein. Doch die Gegenwehr der Händler sei gescheitert, hieß es am Freitag von Indielux. Die Berliner Firma hatte die Klagen eingereicht.
Eines der Vertriebsverbote sei bereits rechtskräftig und bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, so Indielux weiter. „Das Osnabrücker Verbot wurde nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten und umfassend begründet, das Bochumer wurde überwiegend bestätigt und ist rechtskräftig“, teilte Indielux mit. Bei Verstößen gegen VDE-Normen müssen die Anbieter die Sicherheit ihrer Produkte eigenständig nachweisen, so die Begründung der Richter. Bislang hat Indielux zufolge aber nur ein Hersteller nachgewiesen, dass sein Balkonkraftwerk-Speicher einen Leitungsüberlastschutz nach den Vorgaben der im Urteil erwähnten VDE-Norm umsetzt.
Hintergrund ist, dass mit der Steckdoseneinspeisung die Absicherung des Stromkreises heraufgesetzt wird. Die Sicherung könne dann ihre Schutzfunktion, die Leitung vor Überhitzung zu bewahren, unter Umständen nicht mehr erfüllen. Daher sei beim Anschluss von mehr als 960 Watt Modulleistung eine technische Schutzmaßnahme für den Leitungsüberlastschutz erforderlich. Das in den Gerichtsverfahren betroffene Gerät verfügte über keine Schutzmaßnahmen. Die Einspeiseleistung ließ sich Indielux zufolge zudem auf das 1,5-Fache der Normvorgabe einstellen.
Das Berliner Unternehmen geht davon aus, dass die Urteile viele Geräte in Haushalte betreffen. So seien im Marktstammdatenregister allein in den vergangenen 12 Monaten knapp 250.000 neue Stecker-Solar-Geräte mit mehr als 960 Watt Photovoltaik-Leistung neu registriert worden. Unter Einbeziehung nicht gemeldeter Anlagen geht Indielux von einem betroffenen Marktvolumen von rund 500 Millionen Euro aus.
Zudem befassten sich auch die Marktaufsichtsbehörden bereits mit dem Thema. Eine Sicherheitsanalyse von Indielux habe ergeben, dass Balkonsolar-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz bei einer Einspeisung mit 2500 Watt die Elektroinstallation auf bis zu 217 Grad Celsius erhitzen können. Ab 200 Grad Celsius bestehe Brandgefahr. „Auch eine dauerhafte Einspeisung mit den normativ zulässigen 800 Watt (3,5 Ampere) kann die Lebenserwartung der Elektroinstallation im ungünstigsten Fall von rund 25 Jahren auf unter ein Jahr verkürzen“, wie Indielux erklärt.
„Betroffene Käufer können sich unter Umständen auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und ihr Risiko sofort senken, indem sie die Einspeiseleistung ihres Speichers herunterregeln“, so die Empfehlung von Indielux. Zudem könnten sich Käufer gegenüber ihren Händlern auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und Nachbesserung verlangen. „Ein Produkt, das gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt und nicht verkauft werden darf, kann einen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts aufweisen“, so die Argumentation.
Das Herunterregeln der Einspeiseleistung ist allerdings keine Schutzmaßnahme im Sinne der Norm. Dies wäre aber der Fall, wenn eine Elektrofachkraft eine spezielle Wieland-Einspeisesteckdose einbaut, die mit dem maximal zulässigen Einspeisestrom gekennzeichnet sein muss. Dies sei der klassische, aber aufwändige Weg, wie es von Indielux heißt. Das Berliner Unternehmen verweist als Alternative auf seine eigene Einspeisesteckdose. Sie könne bis 2070 Watt (9 Ampere) absichern. Der „ready2plugin-Stromwächter“ lässt sich dabei auch nachrüsten. Dafür müsse derzeit noch Messtechnik im Sicherungskasten installiert werden. Allerdings sei bei einer Vielzahl der Balkonkraftwerk-Speicher ein Shelly „Pro 3EM“ bereits vorhanden, wofür indielux ein Nachrüst-Set anbiete.
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