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Regierung sieht keine Notwendigkeit für Bundesrats-Initiative zu Netzanschlüssen

Die Länderkammer hat einen Entwurf zur Änderung des Energiewirtschafsgesetzes in den Bundestag eingebracht, der das Windhundprinzip bei der Vergabe von Netzanschlüssen für Flexibilitäten beenden soll. Die Bundesregierung verweist auf ihr Netzanschlusspaket mit dem gleichen Ziel.
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„Keine separate Initiative notwendig“: Die Bundesregierung sieht ihr Netzpaket als hinreichend an, um die Vergabe von Netzanschlüssen neu zu regeln. | Foto: Amprion

Der Bundesrat sieht, wie nahezu alle energiepolitischen Akteure, dringenden Änderungsbedarf bei der Vergabe von Netzanschlüssen. Das bislang weitgehend geltende Windhundprinzip, bei dem freie Netzanschlüsse für den jeweils ersten Antragsteller reserviert bleiben, soll geändert werden. Das Land Schleswig-Holstein hat deshalb im März einen Vorschlag zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt, und am 10. Juli beschloss die Länderkammer, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Hierzu wurde am Montag die Stellungnahme der Bundesregierung bekannt.

Der Bundesrat schlägt zwei Änderungen vor. Zum einen sollen Netzbetreiber, wenn der Anschlussnehmers dies verlangt, diesem eine flexible Netzanschlussvereinbarung anbieten müssen. Stand-Alone-Batteriespeicher sollen überhaupt nur noch mit einer solchen Vereinbarung ans Netz dürften. Zum anderen dürfen Netzbetreiber, sofern sie in ihrem Netzgebiet auch gemäß Paragraf 8 EEG Erneuerbare-Energie-Anlagen anschließen, an einzelnen Netzanschlusspunkten Kapazitäten für Flexibilitäten – sowohl flexible Lasten als auch Stromspeicher – für drei Jahre reservieren.

Nicht den Netzausbau ersetzen

Der Umfang solcher Reservierungen muss der Beschlussvorlage zufolge fachlich begründet sein und soll dazu dienen, den Redispatch zu senken. „Darüber hinausgehende Kontingente, die den Erneuerbare-Energien-Ausbau einschränken, sind nicht gewollt“, heißt es weiter. Deswegen sei auch „ausdrücklich nicht der Netzausbaubedarf genannt“, der durch die Regelung nicht ersetzt werden solle.

Kriterien für den Umfang von Reservierungen auf Mittelspannungsebene könnte demnach zum Beispiel der Bedarf durch ausgewiesene Gewerbe- oder Industrieflächen sein, wie sie laut Paragraf 14 EnWG bereits in den sogenannten Regionalszenarien berücksichtigt werden. In der Niederspannung sollten die Netzbetreiber „Kapazität reservieren, um die perspektivischen Lastanforderungen für Wärmepumpen und E-Mobilität langfristig bedienen zu können.“

Priorisierung nach Reihenfolge

Außerdem soll Netzbetreibern die Möglichkeit eröffnet werden, diejenigen Vorhaben zu priorisieren, deren Betreiber zu Überbauung und flexiblen Netzanschlussverträgen bereit sind. Dabei soll folgende Reihenfolge gelten:

– der gemeinsame Anschluss von Lasten und Speichern soll möglich sein, aber nicht besonders priorisiert werden;

– Überbauung von Lasten oder Speichern mit erneuerbaren Energien soll dem gegenüber priorisiert werden;

– noch weiter priorisiert ist die gemeinsame Überbauung von Lasten, Speichern und erneuerbaren Energien;

– unter verschiedenen Vorhaben nach diesen Priorisierungskategorien haben diejenigen den Vorrang, deren Betreiber zu flexiblen Netzanschlussverträgen bereit sind.

Wann der Bundestag sich mit diesen Vorschlägen befassen wird, steht derzeit noch nicht fest. Die Bundesregierung hat aber bereits Stellung genommen. Auch sie sieht das Windhundprinzip als zunehmend nicht mehr sachgerecht, den Netzbetreibern fehle „der rechtliche Handlungsspielraum, um Netzanschlussbegehren zu priorisieren und vorhandene Kapazitäten effizienter zuzuteilen“. Gesetzgeberische Lösungen hierzu enthalte aber bereits das am 29. Juli 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Netzanschlusspaket. Insofern hat die Bundesregierung nach eigener Einschätzung „aus eigener Initiative ein Gesetzesvorhaben mit gleicher Zielrichtung auf den Weg gebracht. Konkrete Ausgestaltungsmöglichkeiten werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundesrates zu diskutieren sein. Eine separate Initiative des Bundesrates ist dazu nicht notwendig.“

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Kommentare

BotU
Sep 02, 2026

Zitat: Insofern hat die Bundesregierung nach eigener Einschätzung „aus eigener Initiative ein Gesetzesvorhaben mit gleicher Zielrichtung auf den Weg gebracht. Zitat Ende
Wow, wenn man es oft genug wiederholt – glaubt das vielleicht einer. Wer hat dies denn von sich gegeben ?
### den Netzbetreibern fehle „der rechtliche Handlungsspielraum, um Netzanschlussbegehren zu priorisieren und vorhandene Kapazitäten effizienter zuzuteilen“ ### vorhandene Kapazitäten ???? die auf dem Stapel liegen ??? sind noch nicht vorhanden !!! – und weiter verschieben …..

PB
Sep 02, 2026

Eine separate Initiative des Bundesrates ist dazu nicht notwendig.

natürlich nicht, eine separate Initiative würde eine separate Gesetzgebung bedeuten, es gibt aber jemanden der das Netzpaket unbedingt mit dem EEG Paket zusammen durchdrücken will, damit der EEG Entwurf nicht gesondert behandelt werden kann