Gebäudemodernisierungsgesetz tritt ab 29. Juli in Kraft
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz noch verabschiedet. Bereits im Vorfeld gab es Versuche, die finale Abstimmung noch aufzuhalten. Doch das Bundesverfassungsgericht verwarf einen Eilantrag dazu. Nach der Annahme des Gesetzes mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von Union und SPD gab es neue Aufforderungen, diesmal an Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Gesetz nicht zu unterzeichnen, und somit eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und die das damit verbundene Inkraftsetzen des Gesetzes zu verhindern.
Am Dienstag nun erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Damit treten Teile des Gesetzes am 29. Juli in Kraft, weitere Regelung gelten dann ab den Jahren 2027, 2028 und 2030.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in der Woche nach der Verabschiedung des Gesetzes ein Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger veröffentlicht, in dem auf ein nicht ordnungsgemäßes Verfahren bei der Beschlussfassung hingewiesen wurde. Jenseits dessen sieht die DUH inhaltliche Kritikpunkte, wegen derer sie eine Verfassungsklage anstrebt. Auch der Solarenergie Förderverein (SFV) hatte sich mit einem Offenen Brief an Steinmeier gewandt und appelliert, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Der Bundespräsident hat den Weg laut heutiger Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juli dennoch freigemacht.
Im Zuge der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes hat die Bundesregierung auch die Förderung von Wärmepumpen neu geregelt. Die KfW hatte daraufhin ihr Antragsportal vorübergehend deaktiviert. Seit dem 21. Juli können aber wieder Förderanträge für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – nun zu den neuen Konditionen – gestellt werden.
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