Klage gegen Gebäudemodernisierungsgesetz in Karlsruhe erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat eine sogenannte Organklage gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz als unzulässig verworfen. Mit der Entscheidung wurden zugleich die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos. Diese hatten darauf abgezielt, die zweite und dritte Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorläufig zu stoppen.
Geklagt hatten die Fraktion Die Linke sowie zwei Bundestagsabgeordnete der Linken. Sie sahen ihre parlamentarischen Beteiligungs- und Informationsrechte verletzt, weil die Bundesregierung aus Klägersicht Informationen zum Gesetzentwurf nicht vorgelegt hat, das Gesetzgebungsverfahren aber dennoch weitergeführt wurde.
Der Zweite Senat wies die Klage ab. Den Antragstellern habe bereits das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, wie es in der Begründung heißt. Nach Auffassung der Richter hatten sie vor Einleitung des Organstreitverfahrens gegenüber Bundesregierung und Bundestag nicht hinreichend deutlich gemacht, dass sie eine Verletzung ihrer Rechte sehen. Das Gericht prüfte daher nicht die inhaltliche Frage, ob die Bundesregierung verpflichtet gewesen wäre, weitergehende Begründungen oder Folgenabschätzungen zum Gesetzentwurf vorzulegen.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war für die Bundesregierung nicht erkennbar, dass die Kläger ein eigenständiges Recht auf eine weitergehende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchten. Auch bei der ersten Lesung des Gesetzes im Juni hätten sie nicht konkret aufgezeigt, welche zusätzlichen Informationen sie verlangten oder weshalb die bisherigen Antworten ihre Rechte verletzten. Ebenso sei gegenüber dem Bundestag nicht ausreichend deutlich geworden, dass sich die Kritik gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens als mögliche Verletzung von Organrechten richtete.
Geprüft wurde nicht, ob das neue Gesetz in seinem Inhalt gegen die Verfassung verstößt. Es gibt Kritiker, die sich dabei auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 beziehen. Aus diesem leiten einige Verfassungsrechtler ein klimaschutzrechtliches Rückschrittsverbot ab, wonach der Gesetzgeber das erreichte Schutzniveau beim Klimaschutz nicht ohne Weiteres absenken darf.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit“, sagt Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche. „Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden. Damit geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, dem Handwerk und der Bauwirtschaft die Planungssicherheit, auf die sie seit Langem warten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht für einen neuen Ansatz: einfacher, technologieoffener und flexibler. Wir schaffen mehr Entscheidungsfreiheit, erhalten die Förderung für klimafreundliche Heizungen und machen Klimaschutz alltagstauglich. So verbinden wir Verlässlichkeit mit Innovation und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Modernisierung des Gebäudebestands zügig und praxistauglich vorankommt.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das unter der Ampel verabschiedete Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeiten. Das als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Regelwerk war ein wichtiges Thema des Bundestagswahlkampfs geworden. CDU und CSU hatten angekündigt, die Vorgaben zum Heizungstausch zurückzunehmen und durch ein neues Konzept zu ersetzen.
Seit der Vorstellung des Gesetzentwurfs kommt jedoch Kritik aus unterschiedlichen Richtungen. Umweltverbände und Klimaschützer befürchten eine Abschwächung des Klimaschutzes im Gebäudesektor. Vertreter aus der Energiewirtschaft und Teilen der Branche warnen dagegen vor neuer Unsicherheit für Unternehmen und Hauseigentümer sowie vor steigenden Kosten durch fehlende Planungssicherheit. Bereits vor der Entscheidung aus Karlsruhe hatten mehrere Akteure angekündigt, das Gesetz nach seiner Verabschiedung gerichtlich überprüfen lassen zu wollen.
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Naja, wir können uns Kilmaschutz nur leisten wenn die Wirtschaft gut läuft und wächst.
Verstehen die Grünen und besonders die Linken nicht!