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DUH-Gutachten sieht rechtstaatliche Fehler beim Gebäudemodernisierungsgesetz – Bundespräsident soll Ausfertigung ablehnen

Eine in dem Gesetz enthaltene Regelung für Rechtsverordnungen hätte einem juristischen Kurzgutachten zufolge der Zustimmung durch den Bundesrat bedurft. Die Deutsche Umwelthilfe und der Autor des Gutachtens, Rechtsanwalt Remo Klinger, fordern deshalb Bundespräsident Steinmeier auf, das Gesetz nicht auszufertigen.
Bundesrat, Sitzung
Plenarsitzung im Bundesrat: Wurde die Länderkammer beim Gebäudeenergiegesetz nicht ordnungsgemäß beteiligt? | Foto: Bundesrat | Steffen Kugler

Das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete und anschließend vom Bundesrat bestätigte Gebäudemodernisierungsgesetz soll von Bundespräsident Frank-Walter Steimeier nicht ausgefertigt werden und somit auch nicht in Kraft treten. Das fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – allerdings nicht wegen ihrer inhaltlichen Kritik, an der sie nach wie vor festhält und derentwegen sie auch eine Verfassungsklage ankündigt. Das Veto des Bundespräsidenten aber fordert sie, weil das Gesetz ihrer Einschätzung nach nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Dabei beruft sich die DUH auf ein Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger, der seine Einschätzung dem Bundespräsidenten übersandt und in einem begleitenden Brief gebeten hat, das beschlossene Gesetz „auf seine formelle Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen und – sollten Sie meine Einschätzung teilen – von einer Ausfertigung abzusehen.“

Kein Einspruchsgesetz

Diese Einschätzung beruht auf einer in Anbetracht der erbitterten Auseinandersetzung um das Gesetz eher untergeordneten Regelung. In Paragraf 88a Absatz 1 enthält das Gebäudemodernisierungsgesetz eine Verordnungsermächtigung, der zufolge das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ohne Zustimmung des Bundesrats eine Prüfungsordnung für die Qualifikationsprüfung Energieberatung erlassen kann. Dem Gutachten zufolge ist dies eine Frage, deren Regelung grundsätzlich den Bundesländern obliegt. Eine solche Zuständigkeit dürfe laut Grundgesetz nur dann per Rechtsverordnung an die Bundesregierung abgetreten werden, wenn der Bundesrat dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Demnach fällt es unter die sogenannten Zustimmungsgesetze.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde aber, so die Argumentation im Kurzgutachten, als sogenanntes Einspruchsgesetz behandelt, für das die Zustimmung der Länderkammer eben nicht erforderlich ist. Sie kann hier im Prinzip den Fortgang lediglich durch Einspruch – den der Bundestag überstimmen kann – verzögern und den Vermittlungsausschuss anrufen. Zwar gibt es Möglichkeiten, ein Gesetzesvorhaben in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht-zustimmungspflichtigen Teil zu gliedern, was aber beim Gebäudemodernisierungsgesetz nicht erfolgt ist.

Ein Fehler infiziert das gesamte Gesetz

Zusammenfassend hält das Gutachten deshalb fest, dass wegen der Regelung zur Rechtsverordnung das gesamte Gebäudemodernisierungsgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedurft hätte. „Das Gesetz“, so das Fazit, „ist damit formell verfassungswidrig“.

„Dieser handwerkliche Fehler der Regierung zeigt, mit welchem blinden Eifer versucht wird, das Gebäudemodernisierungsgesetz durchzudrücken“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Nicht nur wurde die inhaltliche Kritik aus den Bundesländern nicht gehört, auch ihr durch die Verfassung geschütztes Recht auf Beteiligung wurde untergraben.“ Die DUH fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz zurückzuziehen.

Für Rechtsanwalt Klinger ist das Ganze auch keineswegs nur eine formale Kleinigkeit: „Die Zustimmung des Bundesrats ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien“ und wäre beim Gebäudemodernisierungsgesetz erforderlich gewesen: „Eine konkrete Vorschrift im Gebäudemodernisierungsgesetz löst die Zustimmungsbedürftigkeit aus. Dieser Fehler infiziert das gesamte Gesetz.“

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