WAR stützt Pläne der Bundesnetzagentur bei Netzentgeltreform
Mit der „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) will die Bundesnetzagentur die Netzentgeltregulierung neu aufsetzen. Notwendig wird dies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2021, durch das die Rechtsgrundlage für die bisherigen Regelungen entfallen. Im AgNes-Prozess hat die Bundesnetzagentur immer wieder deutlich gemacht, dass sie die Netzkosten künftig verursachergerecht und fair auf die Nutzer verteilen will. Ihre vorläufigen Vorschläge liegen auch auf dem Tisch.
Am Donnerstag veröffentlichte nun der wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen – abgekürzt WAR – der Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zu den Plänen der Behörde. Der Arbeitskreis besteht aus 13 Wissenschaftlern und berät die Bundesnetzagentur nach eigener Darstellung „in voller Unabhängigkeit in allen Fragen der Regulierung“. In der 23-seitigen Stellungnahme habe sich das Gremium auf Fragen konzentriert, die besonders kontrovers diskutiert würden. Daher sollte in diesen Fällen eine neutrale Sicht besonders hilfreich sein.
insgesamt fünf Empfehlungen spricht der WAR für die künftige Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik aus. So sollten Großverbraucher gemäß der bestellten Netzkapazität und nicht der bezogenen Leistung an Netzentgelten beteiligt werden. Dies würde nach Ansicht des WAR Flexibilitätshemmnisse abbauen. Zudem plädieren die Wissenschaftler dafür, die bisherige Systematik für Haushaltskunden prinzipiell beizubehalten. Allerdings befürworten auch sie einen höheren nutzungsabhängigen Grundpreis für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen bei einer gleichzeitig niedrigeren mengenabhängigen Preiskomponente. Als dritte Empfehlung heißt es, dass die Erzeuger, also Einspeiser, über eine kapazitätsabhängige Einspeisegebühr stärker an den Netzkosten beteiligt werden sollten. Dynamische Netzentgelte würden zudem nach Ansicht des WAR bei Batteriespeichern und Verbrauchern zu einer besseren Nutzung der Flexibilitätspotenziale führen. Die fünfte Empfehlung lautet, auch Speicher nach Auslaufen ihrer Privilegierung an den Netzkosten zu beteiligen.
Gerade letzteres hatte nach einer Ankündigung der Bundesnetzagentur, die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher möglicherweise vorzeitig zu beenden, da es sich nur um eine „unechte Rückwirkung“ handele, für große Verunsicherung in der Branche gesorgt. Mittlerweile ist die Behörde in diesem Punkt zurückgerudert und will Batteriespeichern, für die bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der finalen AgNes-Festlegung eine Investitionsentscheidung getroffen wird und die bis 4. August 2029 am Netz sind, die Befreiung für 20 Jahre gewähren.
„Mit Blick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz hat sich die Bundesnetzagentur für eine sehr behutsame Anpassung entschieden. Die neuen Regeln müssen den Spagat zwischen einer hinreichenden Investitionssicherheit und Anpassungsoffenheit bewältigen. Das gelingt“, erklärte Jürgen Kühling. Er ist Vorsitzender des WAR und Professor an der Universität Regensburg.
In der Stellungnahme schreiben die Wissenschaftler, dass sie eine Beteiligung der Speicher über Kapazitätspreise grundlegend unterstützen. Allerdings wird eine „schrittweise Einführung mit zunächst moderaten Entgeltniveaus“ empfohlen. Hintergrund sind die administrativen Anforderungen und mögliche Fehlanreize. Daher solle das System auch kontinuierlich auf Verteilungs- und Finanzierungswirkungen evaluiert werden. Weiterhin fordert der WAR, dass die Bundesnetzagentur die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse für große Batteriespeicher im Sinne einer systemdienlichen Gesamtsteuerung zentral festlegen sollte.
„Die Einführung von AgNes kann dazu beitragen, erhebliche Effizienzpotenziale bei der Netznutzung zu heben und so auch dazu beitragen, die Kosten der Energiewende zu senken“, ergänzte Justus Haucap, stellvertretender Vorsitzender des Gremiums. Albert Moser, Professor an der RWTH Aachen, verwies zudem darauf, dass gerade dynamische Netzentgelte für Verbraucher und Speicher erheblich dazu beitragen könnten, die Kosten für Redispatch zu reduzieren. Diese Flexibilitätspotenziale seien bislang nicht im Engpassmanagement integriert.
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… na dazu, ‚viel Spass‘ …
nicht zu vergessen, dass die Netzverstärkungen, wenn ein Kabel vom Verteiler oder der Trafostation zum Hausanschlusskasten in einen größeren Querschnitt bis 150² getauscht werden kann, aus dem EEG Topf! bezahlt werden.
… dann ist aber auch festzustellen (saisonal?) ob die Einspeise- oder Verbraucherseite (WäPu, eAuto(s), Klima, Gewerbeinstallationen, usw.) Verursacher des Netzausbauaufwandes wäre/ist.
Das ist dann die Aufgabe der Verteilnetzbetreiber und der Aufsichtsbehörden/Verantwortlichen dieser, damit eine geregelte und zeitnahe Erkenntnis für den weiteren Ausbauaufwand und die zeitliche Einordnung, sinnvoll für ‚alle‘ Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird/bleibt?
Wozu braucht man die ’neuen‘ SLP, wenn man den extremen Ausbau der ‚SmartMeter‘, auch medial, überstrapaziert und eine mässige 20-50%e Ausbaudurchdringung (auch zur Kostendämpfung) gar nicht, auch medial, wahrnimmt?
„Der BDEW stellt repräsentative Standardlastprofile als Serviceleistung für die Branche zur Verfügung. Netzbetreiber können die BDEW-Profile nutzen, anstatt in Eigenregie netzspezifische Profile erstellen zu müssen. Eine erste Version der Standardlastprofile wurde 1999 noch vom Vorgängerverband VDEW veröffentlicht. Im Jahr 2025 hat der BDEW auf Basis aktueller Daten neue Standardlastprofile vorgelegt. Jedem Netzbetreiber steht es dabei selbstverständlich frei, bei der Bilanzierung auf die aktualisierten Profile aus dem Jahr 2025, die alten Profile aus dem Jahr 1999, eigene Profile oder eine Mischung der verschiedenen Optionen zurückzugreifen. Der BDEW empfiehlt allen Netzbetreibern, vor Einsatz der neuen Profile deren Wirkung auf die Bilanzierungsqualität für das jeweilige Netz individuell zu testen.“
… damit der ‚Sumpf‘ noch grösser wird, der Intransparenz und Abhängigkeiten liefert:
„https://www.bdew.de/media/documents/2025-03-17_AWH_Aktualisierte_SLP_Strom_2025_Ver%C3%B6ffentlichung.pdf“
… nicht zu vergessen, dass die ‚Prosumer‘ daran schuld sind, dass die Planer im Netzbereich ihre ‚SLP‘ nicht an die Realität anpassen (können, wollen, dürfen, oder was auch immer) und das seit Jahren …
„https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1“
B.lödsinn im Quadrat, hoffentlich wurde auch dafür kein Steuerzahlergeld verschleudert …
… dann muss man wohl auch noch einen ‚wissenschaftlichen Spamordner‘, gesetzlich, nachreichen, fehlt ja offensichtlich in D.(?) …
„Einführung eines erhöhten Grundpreises für Prosumer in der Niederspannung zu deren soli-
darischer Beteiligung an den Netzkosten.“
… bei welcher Netzauslastung im Niederspannungsbereich? (Statistiken, Daten, usw.)
… oder ist das eine ‚Schätzung aus der eigenen Gefühlslage heraus‘?
Was für ein B.lödsinn, dafür hat man hoffentlich kein ‚Geld‘ gezahlt …
„Der Arbeitskreis besteht aus 13 Wissenschaftlern und berät die Bundesnetzagentur nach eigener Darstellung „in voller Unabhängigkeit in allen Fragen der Regulierung“.“
Jürgen Kühling (Vorsitzender), Justus Haucap (stellv. Vorsitzender), Wolfgang Kellerer, Charlotte
Kreuter-Kirchhof, Jan Krämer, Markus Ludwigs, Albert Moser, Axel Ockenfels, Anne Paschke, In-
dra Spiecker genannt Döhmann, Cara Schwarz-Schilling, Heike Wetzel und Peter Winzer.
„Einspeiser zahlen bislang keine Netzentgelte. Prosumer zahlen Netzentgelte nur in einem
durch den Eigenverbrauch reduzierten Umfang und beteiligen sich damit nicht angemessen an
der Finanzierung der Netze („Entsolidarisierung“).“
unwahr, …
„Letztverbrauchsgruppen nach § 19 StromNEV i.V.m. §§ 26, 28 und 30 KWKG* bzw. nach § 21 EnFG
*: KWKG vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) geändert wurde
Letztverbrauchergruppe A‘:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Jahr LV Gruppe A‘ LV Gruppe B‘ LV Gruppe C‘ LV Gruppe nach § 21 EnFG
2026 1,559 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh 0,000 ct/kWh“
Geschicktes Spielen über Bande, aber immer mit einem festen Ziel im Auge: Wie wird die dezentrale PV Dacherzeugung möglichst efffektiv behindert und erschwert !
Dabei hat ein elektrifizierter PV-Haushalt mit eAuto und WäPu einen höheren Strombezug vom Netz als vor der Umstellung.
Aber die Netzbetreiber bekommen den Hals nicht voll genug, ihnen reichen nicht die Netzgebühren, die Grundtarife müssen hoch. Doch dann lohnt sich auch die Stromeffizienz nicht mehr.
zur Einordnung:
Für die Investitionen in die Energiewende (im Sektor der Stromversorgung) seit 2000 (- ca. 2024) wurden ca. 800-900Mrd. € investiert(?). Dabei haben die Stromkundinnen und Haushaltstromkunden, kleine und mittlere Unternehmen und Schwerindustrie, welche nicht privilegierte Regelungen in Anspruch genommen haben die Hauptlast von ca. 350-400Mrd. Euro übernommen(?) Durch ‚Steuerzahler‘ werden seit, überwiegend, 2022 durch gesetzliche Regeländerung (EEG -> KTF), ca. 80-100Mrd. € eingebracht und ausgeglichen(?)
Die Vorteile daraus in Höhe von ca. 700-900Mrd. € haben sich, je nach Phase der Energiewende, auf folgende Gruppen verteilt:
Windkraftanlagen 25–30%
Solar 20–25%
Planung/Installation 15–20%
Netzbetreiber 10–15%
Infrastrukturfinanzierung 10–15%
Verpachtung/Landeigner 5–8%
Stromeinsparungsanteil/Eigennutzung 5–10%
In den Jahren 2016–2024 erfolgte eine Vorteilsverschiebung der begünstigten Teilhaber an der Energiewende, deutlich, zu
Netzbetreibern,
Offshore Windkraft,
Infrastrukturfinanzierung,
Grossanlagenentwicklern
und Energie- bzw. Stromhandel.
von aus vorherigen Jahren (seit ca. 2000), eher,
frühe/’erste‘ Windkraft- und Photovoltaikanlagen (mit gesicherter Vergütung, auch teils noch höheren strukturellen/technischen Risiken),
(während 2008-2015)
Dachsolaranlageneigentümern,
Installation,
chinesische ProduktHerstellung,
Landverpachtung/-nutzung
Gemittelte Renditen für Photovoltaik- bzw. Windkraftanlagen können mit ca. 5-12% über den Zeitraum von ca. 2000-2024 eingeordnet werden?
“Zu Beginn wird dieser wohl zwischen vier und sieben Euro pro Kilowatt und Jahr liegen.”
Dann kommentiert man die d. Energiewende doch lieber auf Y.tube, als sich vor den kommerziellen Karren der d. Lobbyisten spannen zu lassen (BNA? 1kW Ökostromeinspeisung für 4-7€/kW(p)?, (ohne 0.8kW-steckerfertige Solaranlagen) damit man die hohen Netzentgelte, aufgrund der geplanten Untätigkeit der ‘Profis’ und deren ‘Beratungstätigkeit in der Politik’, sichern kann)?
“Die zusätzliche Belastung für Prosumer durch den höheren Grundpreis werde voraussichtlich bei weniger als 100 Euro pro Jahr liegen.”
… ohne Einordnung der Anlagengrösse, des jährlichen Strombezugs bzw. der Stromeinspeisung (also auch PV-Anlagen mit 2kW, die durch die ‘Verteilstromnetzbetreiber’ geregelt werden könnten (theoretisch), und bei neg. Strompreisen keine Vergütung erhalten), im neuen Format: ‘Reich diskutiert mit vermögend in D., damit ist das Wichtigste gesagt …’