AgNeS-Zwischenbericht: Verbände sehen bei geplanter Reform der Netzentgelte Licht und Schatten
Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Die Verbände der Energiewirtschaft sehen darin Licht und Schatten.
Viel Lob findet etwa der vorgesehene Vertrauensschutz für Speicherprojekte, die bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb gehen und deren Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung belastbar getroffen wurde. Für diese Projekte soll die bestehende Netzentgeltbefreiung bis zu 20 Jahre ab Inbetriebnahme gelten.
„Der fehlende Vertrauensschutz hätte zu einer wachsenden Flexibilitätslücke geführt. Gut, dass diese Lücke jetzt hoffentlich klein gehalten werden kann und Energiespeicher in allen Technologien ihren Beitrag leisten können“, erklärt etwa Thomas Speidel, Präsident des Bundesverbands Energiespeicher Systeme (BVES) und CEO von ADS-TEC Energy.
Ähnlich sieht das Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE). „Der Vertrauensschutz für getätigte Investitionen ist Voraussetzung für den Hochlauf der dringend benötigten Flexibilitätstechnologien und für die Energiewende insgesamt. Wir begrüßen diese Entscheidung daher ausdrücklich.”
Rollierender Mechanismus bei Kapazitätspreis erschwert Kalkulation
Kritisch sieht der BEE dagegen den Plan, neue Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung zu beteiligen. Für diese soll es künftig einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis geben. Aus Sicht des BEE erschwert die vorgesehene Dynamik des Kapazitätspreises die Kalkulation für Projektierer und Finanzierer erheblich. Der geplante “rollierende Mechanismus” erfordere eine tiefergehende Bewertung.
Eine prognostizierbare Deckelung des Kapazitätspreises innerhalb eines Korridors mit klaren Grenzen nach oben und unten wäre deutlich einfacher umzusetzen gewesen und hätte mehr Planbarkeit geboten, so der BEE. Maßgabe müsse sein, die Investitionen in EE-Projekte kalkulierbar zu halten.
Prosumer-Aufschlag bremst Photovoltaik-Ausbau
Wie anderen Verbänden auch stößt dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) die geplante Erhöhung des Grundpreises für Prosumer auf. Nach Berechnungen des BSW-Solar könnte sie das bis zu 150 Euro im Jahr kosten. Dies belaste Solaranlagenbetreiber erheblich und schaffe zudem keine Anreize für einen netzdienlichen Einsatz von Batteriespeichern. Mit deren Hilfe entsteht durch Solardächer kein zusätzlicher Netzausbaubedarf, so der Verband. Kommen elektrische Verbraucher wie E-Autos oder Wärmepumpe zum Einsatz könne durch die Nutzung von Solaranlagen und Batteriespeicher die bestehende Netzinfrastruktur sogar effizienter genutzt werden und der Netzausbaubedarf durch Prosuming reduziert werden.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, sieht in diesen und weiteren Maßnahmen das Potenzial, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen. „Dies widerspricht klar dem Bürgerwillen und den vereinbarten Regierungszielen“, sagt Körnig,
Besonders problematisch seien die Pläne vor dem Hintergrund, dass die Kosten für Betreiber von Solaranlagen bereits durch andere regulatorische Vorgaben gestiegen seien – etwa durch die verpflichtende Beteiligung an den Kosten intelligenter Messsysteme und die bereits gestrichene Vergütung zu Zeiten negativer Strompreise.
Ähnlich argumentiert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Der verpflichtende Grundpreis für Niederspannungskunden kombiniert mit einem Prosumeraufschlag setze Fehlanreize: Während Steckersolargeräte verschont bleiben, würden klassische Dachanlagen zusätzlich belastet. Das fördert kleinere oder auf Nulleinspeisung ausgelegte Anlagen und schwächt die Markteinbindung, so der bne. Der Prosumeraufschlag von rund 60 bis 70 Prozent der Netzentgelte wirke dabei als Investitionshemmnis, zumal parallel das Bundeswirtschaftsministerium die Einspeisevergütung abschaffen will.
Dynamische Arbeitspreise verlangen Digitalisierung der Netze
Dass die Bundesnetzagentur die Einführung eines dynamischen Arbeitspreises (dynamische Einspeisenetzentgelte) auf frühestens 2032 verschieben will, begrüßt der BEE ausdrücklich. Während dynamische Arbeitspreise für Wasserkraft, Bioenergie oder auch für Speicher bei richtiger Ausgestaltung tatsächlich Flexibilität und netzdienliches Verhalten anreizen können, bedrohen sie die Investitionssicherheit in Wind- und Photovoltaik-Projekte, betont der BEE.
Nach Ansicht des Verbands ist es zwingend notwendig, vor der Einführung von dynamischen Arbeitspreisen die Netze hinreichend zu digitalisieren, um die erforderlichen Kommunikationsprozesse zu ermöglichen und hohe räumliche Detailtiefe zu gewährleisten. Andernfalls drohten preisverzerrende Effekte. Die bestehende Netzinfrastruktur könne die lokalen Marktentwicklungen meist nicht präzise genug abbilden und mache eine verlässliche wirtschaftliche Kalkulation des dynamischen Arbeitspreises unmöglich.
Verlängerung des Bandlastprivilegs ist umstritten
Die vorgesehene Verlängerung des Bandlastprivilegs um drei Jahre sieht der BEE kritisch. „Das Stromsystem steht unter hohem Anpassungs- und Flexibilisierungsdruck. Jetzt lebensverlängernde Maßnahmen für das Bandlastprivileg, ein absolutes Relikt des vergangenen Jahrhunderts, zu beschließen, ist ein schwerer Rückschritt und bremst diesen wichtigen Prozess unnötig weiter aus“, kommentiert BEE-Präsidentin Heinen-Esser. Die BNetzA sende damit ein falsches Signal.
Ganz anders sieht das wenig überraschend der Verband der Chemischen Industrie (VCI). „Die geplante Übergangsfrist bis Ende 2031 ist deutlich zu kurz“, sagt VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. „Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um ihre Prozesse anzupassen und notwendige Investitionen zu tätigen.“ Der Verband spricht sich daher für einen Übergangszeitraum von mindestens zehn Jahren aus.
Bundesnetzagentur hat sich dialogbereit gezeigt
Der BVES hebt unter anderem positiv hervor, dass die Bundesnetzagentur selbst den intensiven Austausch mit der Branche als entscheidenden Faktor für die Weiterentwicklung ihrer Position hervorgehoben hat. Lob findet auch, dass die Bundesnetzagentur Speicher nun klar als Flexibilitätsoption und nicht als klassische Verbraucher einordnet.
Gleichzeitig sieht der BVES weiterhin Diskussionsbedarf – insbesondere mit Blick auf die geplante Einführung dynamischer Netzentgelte zwischen 2030 und 2033 sowie offene Detailfragen der künftigen Ausgestaltung.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobt die Dialogbereitschaft der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur hat Sachargumente der Energiewirtschaft für mehr Verständlichkeit, Praxistauglichkeit und eine kalkulierbare Finanzierung in der Rahmenfestlegung Strom nach einem intensiven wie konstruktiven Austausch aufgegriffen, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
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“Mit deren Hilfe entsteht durch Solardächer kein zusätzlicher Netzausbaubedarf“
Dies hat doch in der Vergangenheit gegolten, gleichzeitig bedeutet doch der Slogan macht die Dächer voll.
Man kann doch aktuell sehen PV Strom ist mit 100% voll.
Und ob nun der PV Strom von Dächer oder von Freiflächen kommt, dieser Streit welcher PV Strom ist besser ist doch albern.
Nur der Freiflächenstrom ist günstiger und lässt sich abregeln.
Und 2029 wenn die Akkupreise hoffentlich nochmals um 30% gesunken sind, hat man wieder ein ganz anderes
Geschäftsmodell business model. Oder auch VTH.
Wenn dadurch der Eigenverbrauch nochmals leicht um 30% gesteigert werden kann, man muss auch mal in die Zukunft schauen.
Deswegen sind die Kosten möglicherweise gar nicht si schlimm, weil der Eigenverbrauch weiter gesteigert werden kann.
Vielleicht hat es die PV- Community auch übertrieben, hätte man gesagt 5cent Einspeisevergütung, könnte man jetzt auch anders Argumentieren. 5cent und keine Bürokratie für uns.
Und die Netzentgelte werden weiter steigen, durch den Zusammenbruch der Industrie, fehlt auch hier das Geld / Einnahmen.
Und Diskriminierung
Die EU sagt auch auch PV: Betreiber sollen es nicht übertreiben und müssen sich wie jeder andere an den Netzkosten beteiligen. Ein Sonderstatus ist nicht vorgesehen.
In der Community gab es wieder einige Gegenargumente:
Die Netzbetreiber machen sich die Taschen voll.
Es wurde nicht zwischen ÜNB und VNB unterschieden.
Es wurde wieder mit hohen Renditen gemotzt und die hohe Eigenkapitalquote als Beweis angeführt.
Entweder hat man keine Ahnung von BWL oder man lügt absichtlich, wenn man diese Kennzahl als Beweis nennt.
Ja, sorry, aber Digitalisierung kostet Geld. Als wir noch fossile Energie hatten, hat man diese Ausgaben nicht benötigt.
Großakkus sollen keine Netzgebühren zahlen, sind aber selbst nicht bereit, diese auch zu übernehmen.
Und die Industrie beteiligt sich nicht an den Netzgebühren. Wer ist denn die Industrie?
Entweder man bringt Beweise oder Argumente, oder wenn man keine Ahnung hat, sollte man still sein und weiter Tomaten pflanzen.
Achtung, es geht um Spitzen!
Ich sehe ehrlich gesagt keine Evidenz dafür, dass der Eigenverbrauch die Netze signifikant entlastet. In der Regel werden weder die Rückspeise- noch die Entnahmespitze reduziert. 100 Euro teurer? Mehrere tausend Euro für die WP, die vom Staat als Förderung erhalten.. Nehmen wir den Verbrennerfahrer: 5000 km = 50 x 6 Liter x 0,75 Steuer = 225 Euro Steuer, die der PV-Lader nicht zahlt. Interessant ist auch, dass die CDU als Schuldiger genannt wird. Dieses Thema war schon bei Habeck ein Thema. Aber man will wieder nichts davon wissen!
Mal ne Frage: Wie ich das verstehe, sollen „Prosumer“ eine Pauschale zahlen. Korrekt? Sprich, wir mit unser mini 4kwp-Anlage (weil wir uns nur ein Haus mit einem ganz kleinen Dach leisten konnten) zahlen dann gleich viel wie jemand mit einem großen Anwesen mit 24kwp??? Und das Argument warum das so eingeführt wird ist: Soziale Gerechtigkeit???
Was meinen Sie mit Pauschale? Prosumer sollen einen höheren Grundpreis bei den Netzentgelten zahlen und sind bei Einspeiseentgelten nach den aktuellen Plänen ausgenommen…