Schweizer Bundesrat lehnt „Solarinitiative“ ab

Straße in der Schweiz Fähnchen

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Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag nach einer Aussprache die Volksinitiative „Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)“ abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte dabei ohne Gegenvorschlag, wie der Bundesrat mitteilte. Das Energieministerium UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) werde dem Bundesrat die Botschaft zur „Solarinitiative“ im kommenden Dezember vorlegen, hieß es weiter.

Die Volksinitiative war im Dezember 2025 bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Demnach soll in der Bundesverfassung festgeschrieben werden, dass alle geeigneten Flächen von Bauten und Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik, genutzt werden müssen. Auch Ausnahmeregelungen im Falle einer Unvereinbarkeit mit Schutzinteressen oder der Unverhältnismäßigkeit sind in der „Solarinitiative“ vorgesehen. Bei Neubauten sowie erheblichen Umbau- oder Erneuerungsarbeiten sollen die Anlagen dabei bereits ein Jahr nach Annahme der Initiative installiert werden. Für Bestandsgebäude und -anlagen ist eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen.

In seiner Ablehnung verwies der Bundesrat auf das geltende Energiegesetz. Dieses sehe bereits einen starken Ausbau der Stromproduktion aus Erneuerbaren bis 2050 vor. Zudem ist dort seit dem vergangenen Jahr auch eine Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie auf Dächern oder an Fassaden bei neuen Gebäuden mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern enthalten. Zudem verweist der Bundesrat auf Mustervorschriften der Kantone, die ebenfalls Anforderungen zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten und nach größeren Dachsanierungen vorsehen. Damit werde das Kernanliegen der Initiative bereits erfüllt.

Zu seinen konkreten Gründen für die Ablehnung ohne Gegenvorschlag schrieb der Bundesrat: „Die Solarinitiative greift in das Privateigentum und die Eigentumsgarantie ein. Zudem führt sie zu Umsetzungsproblemen bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.“ Ferner sieht der Bundesrat auch große Herausforderungen darin, die benötigten Fachkräfte zu organisieren sowie die zusätzlich notwendigen Speicher- und Netzanpassungen vorzunehmen.

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