Anlagenbetreiber müssen Redispatch-Entschädigung selbst beim Netzbetreiber einfordern

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Kurz vor Jahresende trat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Darin ist eine Änderung enthalten, die nur langsam an die Öffentlichkeit kam, es aber durchaus in sich hat. „Der Gesetzgeber nimmt damit den Direktvermarkter aus der undurchsichtigen Zahlungskette für Redispatch-Entschädigungen raus“, erklärt Matthias Karger, CEO von Node Energy. „Das birgt zwar Chancen, doch der komplizierte und fehleranfällige Prozess trifft die meisten Betreiber vollkommen unvorbereitet.“

Was bedeutet diese Änderung für Betreiber, deren Photovoltaik- und Windkraftanlagen von Netzbetreibern aus Redispatch-Gründen abgeregelt werden? Bislang kümmerte sich der Direktvermarkter um die Einforderung der zustehenden Entschädigungszahlungen. Dabei gab es unterschiedliche Modelle, zum einen nach welchem Verfahren die Strommenge ermittelt wurden, zum anderen wie die Weitergabe der Entschädigungszahlungen an den Anlagenbetreiber erfolgte.

Für die Berechnung der Entschädigung für die abgeregelten Kilowattstunden gibt es drei verschiedene Methoden, um die sogenannte Ausfallarbeit zu ermitteln: Pauschal, Spitz-Light und Spitz. Dazu kommt der von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelte einheitliche Mischpreis, der zur Abrechnung nach der vom BDEW vorgeschlagenen Übergangslösung anzuwenden ist. Der Mischpreis wird dabei für jede Viertelstunde ermittelt und veröffentlicht. Seine Veröffentlichung erfolgt immer gegen Ende des Folgemonats.

Bislang war dann die Weitergabe der Entschädigung zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber individuell und sehr unterschiedlich geregelt. „Weil es verschiedenste Regelungen für die Entschädigung zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber gibt, sind die Auswirkungen der neuen Gesetzeslage auf die einzelnen Verträge auch unterschiedlich zu beantworten“, wie Matthias Karger von Node Energy erklärt.

Nach der Neuregelung im EnWG müssen nun die Anlagenbetreiber die Höhe der Entschädigung selbst ermitteln, und zwar basierend auf den rechnerisch ermittelten Strommengen, die ohne Netzengpässe hätten eingespeist werden können, und dem BDEW-Mischpreis. Für jedes 15-Minuten-Zeitintervall muss dabei der korrekte Wert bestimmt werden. „Ein kompliziertes und fehleranfälliges Verfahren, das schon zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern in den letzten Jahren zu viel Abstimmungsaufwand und Streit um angemessene Entschädigungen geführt hat“, erklärt Node Energy weiter.

Webinar zum Thema

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Um eine solide Datengrundlage für die Betreiber zu schaffen, hat das Software-Unternehmen daher seine Plattform „opti.node Cockpit“ um ein Erlös-Monitoring erweitert. Dort werden alle Redispatch-relevanten Informationen in einem zentralen Tool gebündelt. Es gleicht Abrufdaten automatisiert mit Anlagendaten und Marktpreisen ab, macht Abweichungen zwischen erwarteter und tatsächlicher Entschädigung sichtbar und dokumentiert sämtliche Vorgänge revisionssicher. Betreiber erhalten damit eine durchgängige Transparenz über ihre Redispatch-Ansprüche und Erlöse, wie Node Energy betont.

Noch kein einheitliches Verfahren etabliert

Das Unternehmen berichtet auch, dass Netzbetreiber und Direktvermarkter bisher sehr unterschiedlich mit der Neuregelung aus dem EnWG umgehen. Einige Direktvermarkter haben die Anlagenbetreiber dahingehend informiert, dass sie sich künftig direkt an die Netzbetreiber für die Entschädigungszahlungen wenden sollen. Andere prüften derzeit noch, ob die alte Zahlungskette erhalten werden kann, indem die Anlagenbetreiber den Anspruch an sie abtreten. Allerdings lassen sich Node Energy zufolge nicht alle Netzbetreiber auf die letzte Variante ein.

Auch wie und wann die Abrechnung erfolgt, ist unterschiedlich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Nach Angaben von Matthias Karger haben einige Netzbetreiber angekündigt, die Entschädigungszahlungen über ein automatisches Gutschriftverfahren abwickeln zu wollen. Die Auszahlung erfolge dabei jeweils im übernächsten Monat, da die Veröffentlichung des BDEW-Mischpreises abgewartet werden muss.

Andere Netzbetreiber haben bereits erklärt, dass es zunächst zu Verzögerungen kommen wird, da sie erst den Prozess in ihren Abrechnungssystemen implementieren müssen, wie Karger sagt. Die Mehrheit der Netzbetreiber habe sich jedoch noch nicht konkret geäußert und maximal erklärt, die seien in Prüfung. Da vielerorts mit Verzögerungen zu rechnen ist, betont Node Energy, Anlagenbetreiber sollten die Rechnungen direkt stellen, um ihre Ansprüche zu sichern. „Wer sicherstellen will, dass ihm zustehende Zahlungen korrekt und zeitnah ankommen, muss nun handeln“, sagt Karger.

Und nicht nur das. Node Energy geht davon aus, dass etwa jede zehnte Abrechnung für die Redispatch-Entschädigungen bisher fehlerhaft war. Dies kann durch falsche Stammdaten, Leistungswerte oder Zeitzuordnungen verursacht sein. Anlagenbetreibern empfiehlt Node Energy daher auch, Ansprüche auf Basis eigener Daten aktiv zu prüfen und nicht ausschließlich auf Gutschriften zu vertrauen. Denn bereits kleine Abweichungen könnten erhebliche Erlösverluste verursachen.

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