Mit dem Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 vollzieht der Gesetzgeber einen Umbau des bisherigen Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Das bisherige Modell der geförderten Direktvermarktung bleibt formal bestehen, wird jedoch um einen produktionsabhängigen zweiseitigen Abschöpfungsmechanismus ergänzt. Künftig greift ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt eine Abschöpfungsregelung, wenn die Markterlöse über dem jeweils geltenden anzulegenden Wert liegen.
Im Kern bleibt die Marktprämie unverändert. Für Neuanlagen wird sie weiterhin auf Basis des technologiespezifischen Jahresmarktwertes berechnet. Liegt dieser unter dem anzulegenden Wert, also dem Zuschlagswert aus der EEG-Ausschreibung, gleicht die Marktprämie die Differenz aus. Ergibt die Berechnung einen negativen Wert, wird die Prämie auf null gesetzt. Neu ist nun, dass das Modell auch in die andere Richtung angewendet werden soll. Übersteigt der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert, entsteht künftig eine Zahlungspflicht des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber. Diese Zahlungspflicht wird fortan unter dem Begriff „Refinanzierungsbeitrag“ gelten. Sie ist in Paragraf 20a EEG 2027 verankert und wird ebenfalls jährlich rückwirkend anhand des tatsächlich berechneten Jahresmarktwertes ermittelt.
Die Abschöpfung erfolgt produktionsabhängig. Für jede Kilowattstunde Strom, die im betreffenden Kalenderjahr erzeugt und in das Netz eingespeist wird, ist der Refinanzierungsbeitrag zu leisten. Maßgeblich für die neue Art der Förderung ist dabei die Differenz zwischen Jahresmarktwert und anzulegendem Wert. Ist diese Differenz negativ, entfällt die Zahlungspflicht. In Niedrigpreisjahren wird vom EEG-Konto die Marktprämie gezahlt, in Hochpreisjahren fließen Mittel in Form von Refinanzierungsbeiträgen an das EEG-Konto zurück. Netzbetreiber müssen in Abschöpfungsjahren für jede Viertelstunde ermitteln, welche Strommenge eingespeist wurde und welcher Beitragssatz jeweils gilt.
Im Entwurf verbirgt sich dann noch eine Unklarheit, die die pv magazine-Redaktion auch im Austausch mit Fachleuten bislang nicht auflösen konnte. In der Synopse der Gesetzesänderung wird das Prinzip so beschrieben, dass alle Erlöse abgeschöpft werden. In den einzelnen Erklärungen zu jeder Veränderung am Gesetzestext findet sich dann aber folgende Passage: „Die Abschöpfung erfolgt jedoch nicht für alle Einnahmen oberhalb des anzulegenden Werts. Es wird vielmehr einen Korridor oberhalb des anzulegenden Wertes geben, in dem keine Abschöpfung, aber auch keine Förderung erfolgt“.
Der Refinanzierungsbeitrag berechnet sich wie folgt: Refinanzierungsbeitrag = Jahresmarktwert Solar – (anzulegender Wert + ASW). Was „ASW“ sein soll, ließ sich bis Redaktionsschluss nicht klären. Die Zahl dürfte aber über die Größe des Korridors entscheiden. Ob es den Korridor nun aber tatsächlich geben wird oder nicht, lässt sich nicht ganz eindeutig sagen. Es ist ein geleakter Entwurf von 442 Seiten Länge. Vielleicht hat sich ein Fehler eingeschlichen. Diese Option halten die Experten, mit denen pv magazine sprach, auch für möglich. Für Betreiber wäre es in jedem Fall zu bevorzugen, wenn die finale Fassung eine Korridorregelung enthält.
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Besondere Bedeutung kommt der sogenannten dynamischen Abschöpfung zu. In Zeiten niedriger, aber noch positiver Spotmarktpreise könnte die reguläre Abschöpfungsformel dazu führen, dass der zu zahlende Refinanzierungsbeitrag höher wäre als der in der jeweiligen Viertelstunde erzielte Börsenpreis. In einem solchen Fall wäre es für Betreiber wirtschaftlich rational, die Anlage abzuschalten, obwohl der Markt ein positives Preissignal sendet. Um diese Fehlanreize zu vermeiden, sieht die Novelle eine viertelstundengenaue Anpassung vor. Ist der Spotmarktpreis in einer Viertelstunde kleiner oder gleich der Summe aus regulärem Refinanzierungsbeitrag und einem technologiespezifischen Mindesterlös, wird der Beitrag reduziert. Der Betreiber muss dann lediglich die Differenz zwischen Spotmarktpreis und Mindesterlös abführen. Der Mindesterlös beträgt nach dem Entwurf für Solaranlagen 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Er soll sicherstellen, dass zumindest die laufenden Betriebskosten gedeckt sind und das kurzfristige Dispatch-Signal des Marktes erhalten bleibt.
Zudem sollen Betreiber künftig nicht mehr so einfach aus der geförderten Direktvermarktung (mit Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag) in die sonstige Direktvermarktung beziehungsweise in die PPA-Vermarktung und wieder zurück wechseln dürfen. Betreiber können sich zwar gegen die Inanspruchnahme der EEG-Förderung entscheiden und ihren Strom vollständig in der sonstigen Direktvermarktung absetzen. Ein solcher Opt-out ist jedoch nur einmalig und spätestens bis zum Ende des zehnten Kalenderjahres nach Inbetriebnahme möglich. Wer sich gegen die Förderung entscheidet, unterliegt nicht der Abschöpfung, verzichtet aber dauerhaft auf den Anspruch auf Marktprämie. Der Gesetzgeber will damit „Rosinenpicken“ verhindern. Ohne diese Bindung könnten Betreiber in Hochpreisjahren auf Förderung verzichten und erst nach einer Marktberuhigung in das Förderregime wechseln, um sich gegen niedrige Preise abzusichern. Mit der neuen Regelung muss die Grundsatzentscheidung frühzeitig getroffen werden. Der BNE sieht diese Regelung kritisch und schreibt dazu: „Im CfD-Vorschlag des BMWE fehlt zudem ein Marktrahmen für PPAs, damit Stromlieferungen für den Mittelstand ab Tag eins möglich werden. Wie heute im EEG möglich, müssen auch künftig im CfD-Modell „Starter-PPA“ erlaubt sein. Dabei braucht es eine Opt-In-Regelung statt einer Opt-Out-Regelung wie im Entwurf vorgesehen.“
Bislang war die Marktprämie ein einseitiges Sicherungsinstrument nach unten. Erlöse oberhalb des anzulegenden Wertes verblieben vollständig beim Betreiber. Künftig wird ein Deckel eingezogen: Unterhalb stützt das EEG-System, oberhalb wird abgeschöpft. Zudem bleibt die direkte Vermarktungspflicht erhalten, und das Spotmarktsignal wird durch die dynamische Anpassung geschützt. Für Projektentwickler, Investoren und Finanzierer verschiebt sich damit das Risikoprofil. Extreme Hochpreisjahre werden regulatorisch begrenzt, gleichzeitig bleibt die Absicherung gegen Niedrigpreise bestehen. Wie sich das auf die Ausschreibungspreise auswirkt, bleibt abzuwarten. Möglich ist eine Anhebung der Zuschlagswerte, da Bieter mit durchschnittlich geringeren Einnahmen rechnen dürften.
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Ist das wieder die Deutsche Antwort eine einfache Sache maximal Kompliziert zu machen.
es lebe die bürokratie.
Super Idee, super kompliziert, vielleicht sollte sich der Gesetzgeber einfach zurückziehen und den Markt laufen lassen. Zumindest bei den großen Anlagen. Die 100 kw Grenze ist sowieso bzgl. der DV Pflicht besonders für Überschussanlagen die falsche Grenze.
‚hier wird die politische Vorgabe, 1h länger arbeiten, in der Woche?, schon umgesetzt?‘
Wie funktioniert das ganze System mit integriertem Grünstromspeicher?
Da will ich den Bedarf beim Netzausbau reduzieren und das Angebot der Nachfrage anpassen (so ist es ja angeblich gewollt) und dann muss ich die Erlöse, die ich zur Speicher Finanzierung
benötige abgeben ??????
Unsere Kathi lebt halt technologisch noch im letzten Jahrtausend.
Oder einfacher gesagt; man will die Erneuerbaren von privaten Investoren (egal ob klein oder groß) einfach nicht.
Was wird denn nun aus der gesetzlichen Pflicht, eine PV-Mindestleistung auf jedes neue Dach zu installieren?
Die bleibt bestehen.
Das ist natürlich ein Kompromiss. Schliesslich würde die Pflicht alleine ausreichen die Klimaschutzziele zu erreichen. Man müsste gar keine Subvention aufwenden, wenn man sich einmal entschlossen hat ein Pflicht für Eigenheimbesitzer einzuführen.
Vielleicht sollten alle Kleinanlagenbetreiber mal an einem sonnigen Tag streiken und kollektiv ihre Anlagen abschalten?! Mal schauen, ob Solarstrom angeblich so „wertlos“ ist, wie gerne behauptet wird?!
Immer schön locker bleiben. Für den Bestand gilt es doch garnicht!!!
Neue Anlagen auf Hausdächern verlieren zunächst wenig Vergütung, in ein paar Jahren wird die Direktvermarktung auch für diese günstig sein. Energiegemeinschaften ermöglichen schon heute den Vertrieb des Überschusses in kleineren Bilanzkreisen und bieten dadurch den Verbrauchern sehr günstigen Strom, bspw. heinergy.de
Jeder Deutsche Wirtschaftsminister hat einmal in seiner Karriere die EE ans Schienbein getreten, nun müssen wir die Pömps von Frau Reiche aushalten… was kümmert es eine Technologie von Welt… wenn …
Das Ausbauziel 2030 ist erst zur Hälfte erfüllt.
Ähnlich der Earth Hour, wo abends um 20 Uhr symbolisch die Lichter gelöscht werden, sollten wir alle uns daher solidarisch mit den künftigen Anlagenbetreibern zeigen und an einem Wochentag mittags bei bestem Sonnenschein unsere PV-Anlagen für eine Stunde ausschalten und wenn möglich das Auto laden und die Wärmepumpen laufen lassen.
Die Frage, wer den Zeitpunkt festlegt, muss noch geklärt werden. Als Kandidaten fielen mir da Greenpeace oder der BUND ein. Ein Großteil von uns wäre bei so einer Protestaktion garantiert mit von der Partie.
@Tim Wolf
Tja, das ist Teil meiner Kritik. Man sollte erst dann von den PV-Anlagenbetreibern höhere Anforderungen verlangen, wenn sie auch umsetzbar sind. Wenn es in ein paar Jahren günstige DV-Anbieter für Kleinanlagen geben sollte und auch die Netzbetreiber diese regeln können, dann kann man das gerne verlangen. Aber erst dann und NICHT, wenn es noch nicht möglich ist.
Und apropos kleinere Bilanzkreise: das Thema energy sharing fehlt im Gesetzentwurf völlig.
Da ja in der EU Merit Order vorgeschrieben ist für den Börsenstromhandel, bestimmt das „berühmte“ letzte Kraftwerk den Preis für alle. Oft ein Gaskraftwerk.
Die Preisbildung hat aber wenig mit den Produktionskosten des Gaskraftwerks zu tun. Die sind intransparent.
Shortselling Effekte an der Börse haben Einfluss auf die Preisbildung, lese ich.
Das Merit-Order-Prinzip ist ein deskriptives Model aus der Volkswirtschaftslehre zur Erklärung von Preisbildung am Markt.
Die Merit Order basiert auf dem volkswirtschaftlichen Prinzip der Kostenminimierung und Markteffizienz.
Sie ist ein praktisches Anwendungsbeispiel von Angebot und Nachfrage sowie Grenzkostenprinzipien aus der VWL.
In der VWL spricht man allgemein von Markträumen und Optimierungsproblemen, die hier konkret auf den Energiemarkt angewandt werden.
Leider funktioniert Merit-Order nicht mehr gut im Börsenstromhandel.
Die billigen Stromerzeuger aus EE haben durch diesen vorgeschriebenen Preisbildungsmechanismus schöne Mitnahmeeffekte. Das findet auch die EU nicht gut.
Statt dass die EU nun einen besseren Preisbildungsmechanismus als Merit-Order festlegt, hat sie entschieden, dass Staaten Mechanismen einführen dürfen, die diese Mitnahmeefekte aus Merit-Order abschöpfen dürfen, wenn sie diese Einnahmen dann wieder zur Förderung von EE einsetzen.
So kommen dann eben solche Gesetzesentwürfe dabei raus.
Wie kompliziert das jetzt auch werden mag, am Ende zählt das große Ziel!
Und das heißt ja immer noch, dass Wind und PV zur Erreichung der Klimaziele mit wachsender Geschwindigkeit ausgebaut werden müssen!
Dieses neue EEG wird dazu führen, dass zukünftig weniger Dächer voll gemacht werden, weil entweder einige Eigenheimbesitzer ganz auf ihre eigene PV-Anlage verzichten, oder sich diese so klein rechnen, dass nur ein Bruchteil der möglichen Dachfläche belegt wird, um möglichst nicht zu viel einzuspeisen.
Damit wäre unsere Regierung verpflichtet, die Differenz zeitgleich, durch entsprechend mehr Freiflächenanlagen auszugleichen. Also sofort!
Freiflächen, die doch für das neue Wohngebäudemodernisierungsgesetz für den Anbau von Biogaspflanzen benötigt werden.
Interessante Vorgaben für unser dichtbesiedeltes Land mit reichlich versiegelten Flächen.
moin und grüsse vom YT Kanal Weissnichs Welt wieder mal..
.. und dann greift der putin den iran an und die öl- und gaspreise machen das was sie immer in solchen momenten machen.. explosionsartig nach oben..
also gerade wenn man sowas wieder erlebt, sollte man wissen das man alles tun muss dieses land unabhängiger von fossiler energie zu machen.. die Politik von Frau Reiche und der CDU ist dafür allerdings nicht geeignet.. nach dem unseeligen netzpaket, dem CDU Heizungshammer (der das verbrennungsheizen für viele teuer macht) kommt jetzt das abwürgen des privaten Teils der Energiewende – die Gelder die bisher den Bürgern zugeflossen sind, für ihr engagement in der Energiewende sollen jetzt den grosskonzernen zufliessen.. und damit deren Aktionären..
statt dächer und Gebäude die schon Fläche versiegeln auch zu belegen soll alles in dei freie Natur.. blöd nur das man dort schon die Energiepflanzen für die Biogasquote pflanzen muss.. lebensmittel sind aber ja eh überbewertet und son Kohlkopf darf auch ruhig 5,- kosten..
irrsinn a la CDU
„…und die öl- und gaspreise machen das was sie immer in solchen momenten machen.. explosionsartig nach oben.“
@Dipl.Ing.,
ist das was Neues?
den ersten großen Warnschuss gab es 1973.
Das ist jetzt … 🤔, richtig, 53 Jahre her.
Hat man was gelernt? …
… nøøø.
Der Einzigste, welcher Das begriffen hat, ist der Chines.
Und da entsteht die nächste Abhängigkeit…
🥳
@Uwe Dyroff:
Dänemark hat soweit ich lese 1973 den Schuss gehört und ist deswegen zum Windkraftpionier geworden und hat die lokale Energieversorgung mit Biogasanlagen stark vorangebracht.
Auch wenn meine Auffassung aus 25 Erfahrung in der PV-Branche und Betreiber mehrerer Anlagen nicht en vogue ist: Der geplante Entfall der fixen Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 25 kWp ist berechtigt.
Eine fixe Förderung über 20 Jahren war in den Anfängen der Photovoltaik sinnvoll und hat auch mit einem schnellen Ausbau die erwünschte Wirkung gezeigt.
Diese Anlagen können jedoch heute mit einem Speicher wirtschaftlich betrieben werden, da die Anlage sich durch die eingesparten Kosten beim Strombezug von einem Stromlieferanten schnell amortisiert.
Heute schon werden schätzungsweise 90 % aller Neuanlagen bis 25 kWp mit Speicher errichtet und die sinkenden Speicherpreise ermöglichen eine sehr großzügige Dimensionierung des Speichers, welche eine hohe Eigenverbrauchsquote und einen hervorragenden Autarkiegrad gewährleistet.
Nicht jede Förderung muss fortbestehen, vor allem nicht vor dem Hintergrund der hohen Zuschüsse des Bundes, respektive allen Steuerzahlern.
Erfahrungsgemäß wird das EEG 2027 in einer ganz anderen Fassung in Kraft treten als der aktuelle Entwurf.