Ein Positionspapier von RWE an das Bundeswirtschaftsministerium, das pv magazine vorliegt, enthält weitreichende Forderungen zur Ausgestaltung der geplanten T-5-Auktionen im Rahmen der Kraftwerksstrategie. Das Dokument mit dem Titel „Wesentliche Anforderungen und Vorschläge zur Umsetzung der Auktionen 2026 (T-5)“ skizziert acht Kernforderungen an die Ausschreibungen ab 2026 und setzt Akzente zugunsten neuer Gaskraftwerke. Batteriespeicher würden durch die vorgeschlagenen Kriterien ins Abseits gedrängt.
Im Zentrum steht die Forderung, dass bezuschlagte Anlagen „zehn Stunden Stromeinspeisung mit Nettonennleistung zu jedem Zeitpunkt“ gewährleisten müssen. Nach einem vollständigen Abruf dieser zehn Stunden müsse die Anlage zudem innerhalb von maximal zwei Stunden wieder in der Lage sein, erneut zehn Stunden auf Nennleistung einzuspeisen. RWE argumentiert mit der Notwendigkeit, auch längere Dunkelflauten überbrücken zu können. Gaskraftwerke könnten anders als Batteriespeicher „über einen unbegrenzten Zeitraum Strom einspeisen“.
Zehn Stunden Entladedauer bei Nennleistung liegen deutlich über dem heute üblichen Marktdesign von Großspeichern, die häufig auf zwei bis vier Stunden ausgelegt sind. Eine zusätzliche Vorgabe, wonach weder Teilleistungen noch eine Summierung mehrerer Speicher zur Erfüllung der Kriterien zulässig sein sollen, würde hybride oder modulare Konzepte weiter erschweren.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft technische Anforderungen. RWE spricht sich dagegen aus, dass bezuschlagte Anlagen über die geltenden technischen Anschlussregeln hinausgehende Anforderungen erfüllen oder verpflichtend Systemdienstleistungen erbringen müssen. Eine solche Regelung wurde von der Vorgängerregierung in die Kraftwerksstrategie geschrieben. RWE zufolge würden die Systeme dann zu teuer. Systemdienstleistungen sollten stattdessen separat und technologieoffen ausgeschrieben werden.
RWE fordert zudem, dass Stromerzeuger keine Einspeisentgelte zahlen müssen. Andernfalls drohten hohe Risikoaufschläge oder gar eine Unterzeichnung der Auktionen. Für neue Gaskraftwerke mit hohen Investitionskosten und langen Amortisationszeiträumen wäre zusätzliche regulatorische Unsicherheit besonders kritisch. Speicherbetreiber sehen die Netzentgeltfrage ebenfalls als relevantes Risiko. Eine Entscheidung dazu steht aber noch aus.
Bemerkenswert ist auch die Forderung, endgültig zur Stilllegung angemeldete Altanlagen von der T-5-Auktion auszuschließen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sehr alte Gas- und Ölkraftwerke den Neubau moderner Anlagen verdrängen, so die Befürchtungen von RWE. Zwar wird eine Ausnahme bei umfassender Modernisierung eingeräumt, inklusive Einhaltung des Emissionsgrenzwerts gemäß EU-Vorgaben. Doppelförderungen sollen aber ausgeschlossen werden.
RWE warnt vor einer zu niedrigen Preisobergrenze. Diese müsse sich an den Vollkosten „heute realisierbarer Anlagen“ orientieren und einen „adäquaten“ Risikoaufschlag enthalten. Besonders deutlich wird das Papier bei der Frage einer möglichen Zuschlagsbegrenzung auf zehn Prozent je Bieter, wie sie das Bundeskartellamt empfohlen hatte. RWE lehnt eine solche Beschränkung ab. Stattdessen sollten Unternehmen, die im Zuge des Kernkraft- und Kohleausstiegs große Kapazitäten stilllegen mussten, einen Bonus in den Ausschreibungen erhalten.
Bieter sollen zudem Sicherheiten in Höhe von 150 Euro pro Kilowatt Leistung hinterlegen, „um sicherzustellen, dass jede bezuschlagte Kapazität auch wirklich fertiggestellt wird“. Für 100 Megawatt müssen also 15 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegt werden. Eine solche Ausgestaltung würde großen Bestandsunternehmen strukturelle Vorteile verschaffen und die Markteintrittschancen neuer Akteure, etwa spezialisierter Speicherentwickler, relativ schwächen.
Hinzu kommen Forderungen nach einem EU-Anteil von mindestens 50 Prozent bei wesentlichen Komponenten sowie nach „Nicht-Steuerbarkeit“ bei Komponenten aus Nicht-EU-Staaten. Während diese Punkte unter Resilienz- und Sicherheitsaspekten begründet werden, treffen sie insbesondere Batteriespeicher, deren Lieferketten heute stark von asiatischen Herstellern geprägt sind. Zudem ist nicht ganz klar, warum dieser Punkt aus den NZIA-Vorgaben Einzug in die Ausschreibungskriterien der Kraftwerksstrategie finden soll.
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