Aurora Energy Research: „Redispatch-Vorbehalt“ würde zusätzlich zum zeitweisen Verlust der Marktprämie führen

Aurora Energy Research, Analyse betroffener Netzgebiete vom Redispatch-Vorbehalt, Mengen, Netzebenen

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Der „Redispatch-Vorbehalt“ löste die heftigsten Diskussionen im Referentenentwurf für das „Netzpaket“ aus, der vor rund zwei Wochen wohl gegen den Willen des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums an die Öffentlichkeit gelangte. Dieser Vorbehalt besagt, dass Netzbetreiber die Möglichkeit bekommen sollen, einzelne Gebiete als kapazitätsbegrenzt auszuweisen. Möglich sein soll dies, wenn die Redispatchquote in dem Netzgebiet im Vorjahr über drei Prozent lag. In diesem Fall gilt dann der „Redispatch-Vorbehalt“ in diesen Gebieten für bis zu zehn Jahre. Zwar könnten dann noch Anschlüsse für neue Erneuerbaren-Anlagen erteilt werden, doch im Fall einer Abregelung erhielten die Anlagenbetreiber keine Entschädigung.

Neben dem niedrigen Schwellwert von drei Prozent sorgt auch die entfallende Entschädigung für Gesprächsstoff. Sie dürfte die Finanzierung von Anlagen erheblich erschweren, da sich zukünftige Einnahmen schwerer prognostizieren lassen. Die Analysten von Aurora Energy Research haben sich dies genauer angeschaut. Basierend auf den Vorgaben aus dem Gesetzentwurf und ihrem Netzmodell sowie einem Redispatch-Forecast für das Übertragungsnetz haben sie ermittelt, welche Netzgebiete als kapazitätsbegrenzt eingestuft werden könnten. Der Redispatch im Verteilnetz werde dabei oft durch Netzengpässe im Übertragungsnetz ausgelöst, wobei Regionen mit viel Windkraft im Norden und viel Photovoltaik im Süden besonders betroffen seien, so die Analysten. Ein weiterer Netzausbau könnte jedoch zu signifikanten Verschiebungen der regionalen Bedingungen führen. Daher halten die Analysten einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren auch für vergleichsweise lang angesetzt. Anhand der bestehenden Anlagen haben sie ermittelt, dass in diesen Gebieten 26 Gigawatt Photovoltaik sowie 21 Gigawatt Onshore-Windkraft und 10 Gigawatt Offshore-Windkraft installiert sind. Diese wären aber nicht direkt vom „Redispatch-Vorbehalt“ betroffen, da dieser nur für Neuanlagen gelten soll.

Weiterhin fanden die Analysten von Aurora Energy Research heraus, dass etwa ein gutes Drittel der Redispatch-Maßnahmen zu Zeiten mit positivem Börsenstrompreis stattfanden. Daher würde dies bedeuten, dass für nach EEG geförderte Photovoltaik- und Windkraftanlagen nicht nur die Redispatch-Entschädigung entfallen würde, sondern wegen der Abregelung auch die Marktprämie nicht gezahlt wird. Dies stelle natürlich nochmal eine weitere finanzielle Belastung für diese Anlagen dar und erschwere die Finanzierung neuer Anlagen zusätzlich, so die Analysten in ihrem Bericht.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel kurz nach Erscheinen angepasst, um eine Verwirrung bezüglich der Angaben zu potenziell betroffenen Anlagen zu vermeiden. Die von Aurora Energy Research ermittelten Zahlen zu Anlagen in den kapazitätsbegrenzten Netzgebieten beziehen sich auf Bestandsanlagen. Der „Redispatch-Vorbehalt“ bezieht sich aber nur auf Neuanlagen.

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