Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag Orientierungspunkte für Einspeiseentgelte veröffentlicht. Dabei bauen diese auf den aktuellen Vorschlägen zum Grundmodell der Netzfinanzierung und den Netzentgelten mit Anreizfunktion auf. Mit einer Beteiligung von Einspeisern will die Bundesnetzagentur die künftige Finanzierung der Netze verbreitern. Die Vorschläge beziehen sich nur auf Netzentgelte für volleinspeisende Erzeugungsanlagen ab der Niederspannung mit Leistungsmessung, heißt es in der Veröffentlichung. Netzentgelte für Speicher und Prosumer würden in einem gesonderten Verfahren festgelegt.
Die Bundesnetzagentur befürwortet nach eigenem Bekunden die Einführung dynamischer Netzentgeltkomponenten ab „idealerweise“ 2029, sofern dies umsetzbar sei. Sie plädiert dabei für niedrige Anfangshöhen von maximal 0,5 Euro pro Megawattstunde, die noch um Kosten für Systemdienstleistungen erweitert werden könnten. Von dieser Erweiterung will die Bundesnetzagentur Gebrauch machen, wie sie schreibt. So könnten die Kosten für Engpassmanagement anteilig auch für Einspeiser berechnet werden. „In der Einführungsphase geht es dabei nicht vorrangig um eine möglichst vollständige Engpassentlastung, sondern darum, die Preissensitivität der Erzeuger und deren Flexibilität durch eine maßvolle Bepreisung empirisch zu erfassen“, heißt es im Papier der Bundesnetzagentur. Zudem könnten ab 2029 auch geeignete Kapazitätspreise für Einspeiser eingeführt werden, damit sie zur Deckung der Netzkosten beitragen. Davon verspricht sich die Bundesnetzagentur auch eine Lenkungswirkung für die Standortwahl der Anlagen. Die Kapazitätsentgelte sollen dabei auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität bezogen werden.
„Die Einführung von Arbeitspreisen für Einspeiser als Finanzierungskomponente strebt die Bundesnetzagentur nicht an“, heißt es weiter. Auch Bestandanlagen will die Behörde offensichtlich verschonen. Zumindest für einen gewissen Zeitraum würden Erneuerbaren-Bestandsanlagen und vergleichbare Einspeiser einen Vertrauensschutz genießen.
Einen Baukostenzuschuss auch für Einspeiser befürwortet die Bundesnetzagentur hingegen. Er sei ein „komplementäres Lenkungs- und Finanzierungsinstrument“. Der Baukostenzuschuss soll dabei einmalig und gemessen an der gewählten Anschlussleistung gezahlt werden. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) könnten die Bewertung bei Baukostenzuschüssen beeinflussen, heißt es weiter. Hier scheint die Bundesnetzagentur dazugelernt zu haben, denn in der Diskussion über Netzentgelte und Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher fanden FCA bislang kaum Berücksichtigung und wurden beim letzten Expertentreffen stark diskutiert.
„Sofern die Erlöse aus den dynamischen Arbeitspreisen und dem Baukostenzuschuss bereits ausreichende Finanzierungsbeiträge leisten, prüft die Bundesnetzagentur, ob und wann auf die Erhebung von Kapazitätspreisen verzichtet werden kann“, schreibt sie in den Orientierungspunkten weiter.
Unternehmen und Verbände werden die Vorschläge nun prüfen. Erste Reaktionen gab es jedoch bereits. „Für uns ist klar: Netzdienliches Verhalten muss belohnt, es darf nicht bestraft werden. Zudem brauchen wir rechtssichere Definitionen von ‚Netz- und Systemdienlichkeit‘. Planungssicherheit ist für die Einspeiser bei der Investition essentiell, deshalb müssen Vergütungen, Entgelte und Zugänge vorhersehbar bleiben“, sagte Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Sie warnte vor einer einseitigen Diskriminierung von Prosumern.
Kritisch ist aus Sicht des BEE, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit seinem geplanten Netzpaket in den Prozess eingreifen könnte, indem es Bestimmungen zur Ausgestaltung von Baukostenzuschüssen vorwegnimmt oder das Grundmodell der Bundesnetzagentur ignoriere. „Dies wirft die Frage auf, inwiefern die Konsultationen mit der Bundesnetzagentur zumindest in diesen Fragen wirklich noch ergebnisoffen fortgeführt werden können“, so Heinen-Esser weiter.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt das grundlegende Ziel der Bundesnetzagentur, die Finanzierung der Netze zu verbreitern, doch die neuen Instrumente müssten in die laufenden Gesetzgebungsprozesse passen. „Wir erwarten, dass die Überlegungen zu dynamischen Einspeisenetzentgelten konsistent mit dem EEG und dem Netzpaketprozess ausgestaltet werden und nicht parallel neue Unsicherheiten und vermeidbare Kosten erzeugen“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Ausdrücklich begrüßte sie den vorgesehenen Vertrauensschutz für Bestandsanlagen.
Der BDEW hält dynamische Einspeisetarife für „wenig zielführend“. Auf den ersten Blick erschienen sie zwar logisch, doch der erwartbare Nutzen stünde in keinem Verhältnis zum Aufwand. „Einspeisenetzentgelte erhöhen Komplexität, Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich und gleichzeitig nehmen sie Erzeugern Planungs- und Investitionssicherheit. Daher lehnen wir als Energiewirtschaft die heute zum Modell der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegebenen Orientierungspunkte für die Einführung von Einspeisenetzentgelten, ab“, so Andreae weiter. Den Baukostenzuschuss hält man beim Verband hingegen für ein „sinnvolles und einfach zu handhabendes Instrument“, das sich bereits auf Verbraucherseite bewährt habe. Es trage zur lokalen Steuerung und Kostenoptimierung bei.
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Divide et impera ! — Teile und herrsche !
Immer schön nach einander und selektiv.
Das hat schon Altmaier in Verbund mit damals Staatssekretätin Katharina Reiche vorgemacht, als beide die EE sehr schön vorgeführt haben und jede hoffte, der Kelch gehe vorbei. Das war damals schon eine Selbstlüge.
Und heute macht es die BNetzA (im Verbund der fossilen Energiekonzerne und verbundenen Netzbetreibern) dezidiert weiter.
Die Zielrichtung ist dieselbe:
– Zeit retten für die fossilen Erzeuger
– Druck auf die EE erhöhen und verzögern, verteuern wo möglich
– insbesondere die dezentrale PV Erzeugung auf Hausdächern ist Ihnen eine Dorn im Auge.
Denn gerade die private Haushalte finanzieren über ihre überproportionale Netzkostenübernahme, die entsprechenden Nachlässe (Geschenke) an Industrie (und Gewerbe).
Und gerade die privaten Haushalte haben mit ihren Investionen die Umsetzung der Energiewende in großen Teilen gestemmt, ohne 20+% Renditeerwartungen !!!
zum Thema ‚Dunkelflaute‘ schreibt die Bundesnetzagentur in deren ‚insight blog‘:
„In diesem Winter gab es schon drei Dunkelflauten. Hätten die Medien nicht darüber berichtet, hätte wahrscheinlich niemand etwas bemerkt. Denn wer hat schon den Preis an der Strombörse im Blick? Der stieg nämlich in Folge der Dunkelflaute am 20. Januar plötzlich auf das Siebenfache des Preisdurchschnitts 2024. Eine Megawattstunde kostete knapp 590 Euro. Zum Glück bedeutet ein hoher Preis an der Börse nicht gleichzeitig einen hohen Preis für die Stromkundinnen und -kunden.“
‚Denn wer hat schon den Preis an der Strombörse im Blick?‘ …
und vlt. müsste man sich als kritischer Beobachter fragen, ob die BNA noch unabhängig arbeiten kann? (man erinnert sich an die Anfangszeit, nach dem Wechsel, mit Aufklärung des Strommarktes und der Akteure darin?)
„In der Einführungsphase geht es dabei nicht vorrangig um eine möglichst vollständige
Engpassentlastung, sondern darum, die Preissensitivität der Erzeuger und deren Flexibilität durch
eine maßvolle Bepreisung empirisch zu erfassen.“
da dachte man, das ist Aufgabe des Strommarktes und des Börsenstromhandels?
bzw. wo die BNA durch ‚grosse Konzerne’/’interessierte Aktionäre‘ in ‚erwünschte‘ Richtungen ‚gelenkt wird oder werden soll‘?
Wie meidet man ‚unethische‘ staatliche ‚Produkte‘?
Ehrlich wie die Krankenkasse schreibt,
zum Thema ‚Dunkelflaute‘ schreibt die Bundesnetzagentur in deren ‚insight blog‘:
„In diesem Winter gab es schon drei Dunkelflauten. Hätten die Medien nicht darüber berichtet, hätte wahrscheinlich niemand etwas bemerkt. Denn wer hat schon den Preis an der Strombörse im Blick? Der stieg nämlich in Folge der Dunkelflaute am 20. Januar plötzlich auf das Siebenfache des Preisdurchschnitts 2024.
@ Was man allerdings in diesem Zusammenhang auch wissen sollte, nämlich wie entsteht der Preis an der Börse. Der entsteht nach Angebot und Nachfrage. Und da saßen die Anbieter schon immer am maßgebenden Hebel.
Schaut mal hier. https://www.energieverbraucher.de/de/site__516/NewsDetail__8284/
Zitat::Dokument bestätigt Absprachen Zitat Ende.
Wo der Bock als Gärtner tätig ist, weiß natürlich auch nicht jeder, der von Dunkelflaute hört. Und was benötigt die Frau Reiche nicht dringender als Dunkellflauten für ihre Gaskraftwerk ??
„weiß natürlich auch nicht jeder, der von Dunkelflaute hört“
Sie haben natürlich Recht, das Zitat zu den ‚Dunkelflauten‘ bezieht sich auf den Winter 2024/2025. Leider ist die Unsitte, teils, bei behördlichen Internetauftritten, dass an den Informationen bzw. Interviews kein Erstellungsdatum zu finden ist(?) Je nach Einordnung kann man das Jahr aus dem weiteren Text inhaltlich erschliessen. Die Seite ist mit ‚© Bundesnetzagentur – 2026‘ gekennzeichnet.
Für die aktuelle Situation zu dunkelflauten-ähnlichen Stromversorgungsanforderungen, für den Winter 2025/2026, sind mir zusammengefasste, reale Daten mit Dauer, Stromerzeugung und Stromverbrauch, Wind-/Photovoltaik-/Wasserkraftanteilen, Stromnetzauslastung, Wetterdaten noch nicht bekannt (Dunkelflaute 4h/8h/24h/48h/72h/168h mit, gemittelt, über 50%/75%/90% fossiler Stromerzeugung, o. ä.(?)).
„inwiefern die Konsultationen mit der Bundesnetzagentur zumindest in diesen Fragen wirklich noch ergebnisoffen fortgeführt werden können“(?)
„Wie genau muss ein dynamisches Netzentgelt ausgestaltet sein, um netzdienliches Verhal-
ten (d.h. Engpassvermeidung) von Einspeisern effektiv und effizient anzureizen?“
… Die Engpassvermeidung kann den Normalstromkundinnen und Haushaltstromkunden auf der Niedrigspannungsebene (teils vlt. auch auf der Mittelspannungsebene) nicht (immer?) möglich sein, wenn die lokale oder vorgelagerte Netzsituation nicht transparent gemacht wird?
(sollte man, im Gesamtkontext des Vorschlags, diese Einordnung schon als „realitäts- und sachfremd in/für D.“ zurückweisen, nach Jahren bis Jahrzehnten ‚Netzausbauplanung‘? )
„Ein Blick in das benachbarte Ausland zeigt, dass in Österreich Einspeiseentgelte mit zwei arbeits-
preisbasierten Entgeltkomponenten für Einspeiser mit einer Leistung von mehr als 5 MW erho-
ben werden:
• ein Systemdienstleistungsentgelt in Höhe von 0,080 ct/kWh
• und ein Netzverlustentgelt in Höhe von 0,279 ct/kWh.
Darüber hinaus wird zusätzlich ab 2027 ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag von max.
0,05 cent je eingespeister kWh eingeführt. Der Beitrag soll der Mitfinanzierung des Netzausbaus
dienen. Er gilt für alle Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung über 20 kW.“
(dazu ist anzumerken, dass Österreich auch ein höheres Rentenniveau hat, im Kontext zur Einleitung: „In Abwägung dieser Argumente spricht sich die Beschlusskammer zum gegenwärtigen Zeitpunkt
der Meinungsbildung für die Einführung von Entgeltinstrumenten mit Finanzierungsfunktion in
Form von Kapazitätspreisen aus. Mengen- oder leistungsbezogene Elemente werden zur Finanzie-
rung nicht angestrebt. Auf Instrumente mit Finanzierungscharakter für einzelne Netznutzer
grundsätzlich zu verzichten wäre dagegen systematisch inkonsequent und gegenüber anderen
Nutzergruppen, insbesondere solchen, denen ebenfalls erstmals ein Finanzierungsbeitrag abver-
langt werden soll, aus Gründen der Diskriminierungsfreiheit nicht zu begründen. Nähere Einzel-
heiten zur Herleitung des Ansatzes finden sich nachfolgend im Abschnitt 8 ab Seite 12.“
Generell eingeordnet ist das im gesamten Vorschlag immer wieder widersprüchlich zu lesen, im Kontext der Zusammenhänge eingeordnet, wenn eine geeignete Zuordnung der Bagatellgrenzen nicht konsequent durchgehalten wird. Mit der Historie der Novellierung des EEG-Gesetzes oder paralleler Gesetzgebung muss man daran, grösserenteils, zweifeln(?))
„Fragen des Bestandsschutzes stellen sich für Einspeiser anders als bei anderen Netznutzern. Zwar
gilt auch für Einspeiser der Grundsatz, dass ein Vertrauen auf den Fortbestand einer günstigen
Rechtslage, hier § 15 StromNEV, grundsätzlich keinen schutzwürdigen Tatbestand darstellt.“
… das ist doch Unsinn, wenn darauf die Planung einer Investition und damit die langfristige („Begründung der Vergütungsverschiebung/-verlängerung im Solarspitzengesetz bei negativen Börsenstrompreisen“) Finanzierung für umweltfreundlichen (CO2-verminderten) Einspeisestrom basiert, welcher angereizt wurde/wird(?)
„Welche Optionen für die Einführung von Einspeiseentgelten halten sie für vorzugswür-
dig:
o Option 1: Fokus auf Anreizfunktion zur bewussten Verhaltensänderung durch wirk-
mächtige dynamische Netzentgelte auch auf die Gefahr von Überreaktionen hin und
gegebenenfalls Nachsteuern durch Senkung der dynamischen Netzentgelte?
o Option 2: Dynamisches Netzentgelt mit geringer Anfangshöhe in der Einführungs-
und Lernphase auch auf die Gefahr einer unvollständige Engpassentlastung hin und
gegebenenfalls Nachsteuern durch Anhebung der dynamischen Netzentgelte?“
An wen richtet sich diese Frage?
Wer ist die grosse Beschlusskammer Energie der BNA?
(es ist schon wichtig zu wissen, wer diese Vorschläge macht)
‚Über die Große Beschlusskammer Energie‘:
„Mit der Novelle des EnWG zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde bei der Bundesnetzagentur eine „Große Beschlusskammer Energie“ (GBK) nach § 59 Abs. 3 EnWG eingerichtet.
Das Gesetz beschränkt den Zuständigkeitsbereich auf die Regelungen nach den §§ 20 bis 23a, nach den §§ 24 bis 24b sowie nach § 28o Absatz 3 EnWG.
Die Große Beschlusskammer Energie trifft bundesweit einheitliche Festlegungen zu den Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und zu den Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der dafür erhobenen Entgelte, inklusive der Kosten- und Anreizregulierung.
Mit den bundesweit einheitlich geltenden Festlegungen wird die Bundesnetzagentur zukünftig gem. § 54 Abs. 3 S. 4 EnWG im „Benehmen“ mit dem Länderausschuss den Rahmen der Regulierung gestalten. Hierdurch erfolgt eine effektive Einbindung der Landesregulierungsbehörden. Weitere Informationen zum Länderausschuss […] finden Sie hier:
[…]
Für Entscheidungen der Großen Beschlusskammer Energie werden für eine zu treffende Festlegung aus dem Gremium neben dem Präsidium jeweils drei Beisitzende und daraus ein Berichterstatter/eine Berichterstatterin benannt.
Die Große Beschlusskammer Energie hat die Möglichkeit, Festlegungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an eine der anderen Beschlusskammern zu delegieren.
Aktuelle Mitglieder
Herr Müller (Präsident und Vorsitzender der Großen Beschlusskammer Energie)
Frau Haller (Vizepräsidentin)
Frau Dr. Brönstrup (Vizepräsidentin)
Frau Dr. Groebel (Abteilungsleiterin Abteilung 3)
Herr Zerres (Abteilungsleiter Abteilung 6)
Herr Otte (Abteilungsleiter Abteilung 8)
Herr Lüdtke-Handjery (Vorsitzender Beschlusskammer 4)
Herr Mielke (Vorsitzender Beschlusskammer 6)
Frau Zeidler (Vorsitzende Beschlusskammer 7)
Herr Bourwieg (Vorsitzender Beschlusskammer 8)
Herr Dr. Schütte (Vorsitzender Beschlusskammer 9)
Die Verfahren werden durch eine Stabsstelle unterstützt.“
Wie wäre es, wenn man die Rendite der Netzbetreiber auf max 15% deckelt und der Rest abgeführt werden muss?
Da wäre der Aufschrei groß, wo man doch 30 – 80 (!)% Rendite gewohnt ist.
Kaufen Sie sich doch Wertpapiere von RWE etc. Das lindert den individuellen Neid-Schmerz potenziell enorm.
„Kaufen Sie sich doch Wertpapiere von RWE“
… damit goutiert man als ‚Wertpapiereigner‘ die Geschäftspolitik dieses(/r) Konzerne?
( die Frage wäre, ob das Aufgabe der ‚Normalbürgerinnen‘ und ‚Haushaltstromkuden‘ oder Kommunen (Aktionärstruktur: 11% PrivatinvestorenAnteil, https://www.rwe.com/-/media/RWE/images/05-investor-relations/rwe-aktie/TIC01-aktionaersstruktur-03-2025-en.png?db=web&mw=1920&w=2160&hash=E122A8953F3681A7A8C266FCC3B72E11 bzw. https://www.rwe.com/investor-relations/rwe-aktie/aktie-im-ueberblick/aktionaersstruktur/ ) ist, diese Konzepte (ständig, auf ‚moralische‘ Integrität bzw. ‚ethische‘ Grundsätze und Verhältnismässigkeit) zu überprüfen? )
interessant, wenn man dazu informiert wurde:
„Was wird nicht mehr geprüft?
BNA: „Wir werden nicht mehr im Einzelnen prüfen, wie die Verteilung auf Eigenkapital und Fremdkapital ist. Wir geben nur noch eine Gesamtverzinsung vor. Das spart bürokratischen Aufwand und nutzt dem Netzkunden, wenn er dadurch weniger Netzentgelte zahlt. Aber natürlich führt jede Pauschalierung dazu, dass Einzelfälle nicht so genau abgebildet werden. Das sorgt auch für Kritik. Bürokratieabbau hört sich immer schön an. Wenn man das dann wirklich macht, fühlen sich manche Beteiligte benachteiligt. In dieser Diskussion befinden wir uns gerade.“
Wie gross ist der Aufwand für die Prüfung der bilanzierten Verzinsung für Eigen- und Fremdkapital, an diesem einen Beispiel bzw. für alle VNBs?
Wie gross ist die dafür zuständige Unterabteilung der BNA?
@ehrlich und kompetent, wie Ihre Krankenkasse (+30% Beitragserhöhung seit 3 Jahren)
Langweilig. Verbreiten Sie doch Ihre Meinungen in deutschen Altersheimen ohne WLAN. Es nervt einfach nur noch. Alles ist mies, schlecht, falsch, verlogen, dumm etc.
Sie (und ein paar andere) sind Gottes Hirn auf Erden. Erlösen Sie uns doch von all den Irrwegen mit Ihrem persönlichen politischen Engagement. Alle werden es Ihnen unendlich danken, dass endlich jemand daherkommt, der nicht nur BS labert, sondern alles durch und durch erklären kann. Grandios, darauf hat die Welt gewartet. In weißen Socken und Ledersandalen, Chapeau!
Ihr andauerndes Gejammer ist kaum zu ertragen!
Sie meinen, reden wir über die Einkommen der handelnden Personen(?)
( Die echten Ökostromanbieter haben ‚wir‘ explizit in eine jeweilige Kritik nicht einbezogen.
Hervorragend ist auch die Wirkgungsgradentwicklung bei Solarmodulen über die Jahre oder die Anstrengungen zum Recycling/Repowering bei Windkraftanlagen. Oder die Qualität der Wechselrichter und Umformer, die Akzeptanz der steckfertigen Photovoltaikanlagen in der d. Bevölkerung und damit eine basisorientierte Stromerzeugung bzw. -einspeisung. )
Die BNA wird sich kaum erklären?
oder das BWME ist nicht nur eine (derzeit) Ministerin an der Spitze der Hierarchie?
( Cum-Ex Startkapital 40x250Mio€ um ca. 400Mio an Steuerrückzahlung zu erhalten, mit uninformierten Kapitalanlegern, in rel. unverdächtigen Fonds )
‚Keiner‘ wusste davon?
MfG, achso ja, sorry ich hab‘ heute mal ‚Schnupfen'(?) 🙂
„die Einführung dynamischer Netzentgeltkomponenten ab „idealerweise“ 2029, sofern dies umsetzbar sei“
Mit diesem Satz ist das Meeting beendet. Alle nach Hause gehen und mit umsetzbaren Konzepten zum nächten Jourfix wiederkommen. Heute *keine* Lachsschnittchen.
Wichtiger Hinweis: Der Bestandsschutz, der bisherige EEG geförderte Anlagen vor Einspeiseentgelten verschont, könnte seit der gestrigen Veröffentlichung des Papiers durch die Bundesnetzagentur vorbei sein: „Gleichwohl tendiert die Beschlusskammer dazu, den Vertrauensschutz in einer Gegenleistungs-Konstellation erst für einen sehr spät liegenden Zeitpunkt als nicht mehr gegeben anzunehmen. In Frage kommen dabei ein Ausschluss ab Veröffentlichung dieses Orientierungspapieres, ab Veröffentlichung eines Beschlussentwurfs oder ab Veröffentlichung der sofort vollziehbaren Festlegung.“
Wer ab jetzt ein Gebot bei einer Förderungsausscgreibung macht, oder eine EEG geförderte Kleinanlage in Betrieb nimmt, könnte in einigen Jahren Einspeiseentgelte zahlen müssen.
interessantes Detail
auch?
… dann nimmt man die Einspeisevergütung für EEG-Anlagen und zahlt mit (einem Teil) dieser die Netzbetreiber und deren Gebühren, dann, sollte sich die EEG-Kleinanlage (Bagatellgrenzen?) amortisiert haben (je nach pers. Verbrauchsanforderungen) hat man für eine neuerliche Anlageninvestition nach ca. 20-21-22Jahren, hoffentlich aus einem Nebenjob genügend angespart, damit man die Investition tätigen kann?
Während man über Strompreis und Steuern für die Grosskonzerne diese und nachfolgende Investitionen (inkl. der vereinbarten Renditen) finanziert hat(te)?
Habe ich das falsch verstanden, im Hinblick auf diese Veröffentlichung der BNA?
Man kann beim Youtubekanal
Energiewirtschaft Einfach
Video „Wir lesen den Entwurf des „Netzpaket“ (Reiche / EEG)“
Wie man diese auch unaufgeregte aufarbeiten kann.
Nicht wie andere PV-Kanäle wo wild kreischen und beleidigen und dann die AFD für Ihr schlechtes Benehmen verurteilen.
Es wurde auch ein Aufruf gestartet, der von uns unterschrieben werden kann, um das ruinöse Netzpaket zu stoppen:
dabeisein.gruene.de/forms/katherina-reiche-zerstort-die-energiewende-und-macht-uns-abhangig-rette-die-erneuerbaren-energien-mit-uns
Ich hab es unterschrieben, vielleicht finden sich hier noch weitere Mitstreiter.
Aus der Einleitung:
„Mit dynamischen Entgelten und Baukostenzuschüssen sollen Volleinspeiser ab der Niederspannung künftig an den Netzkosten beteiligt werden. Batteriespeicher und Prosumer sind von den vorliegenden Vorschlägen nicht betroffen, da Netzentgelte in einem separaten Verfahren festgelegt werden.“
Eine Einschätzung der 4 ÜNB zum Begriff ‚Prosumer‘:
„Mit Blick auf die geringe Beteiligung von Prosumern an der Finanzierung der Netzkosten und mit Blick auf die steigende Zahl von Prosumern halten wir es für dringend geboten, die Privilegierung von Eigenverbrauchs zu reduzieren. Auch für Prosumer muss die Netzinfrastruktur jederzeit bereitgestellt werden, unabhängig von ihrer aktuellen Einspeise- oder Bezugsleistung. Die damit verbundenen Kosten werden derzeit überwiegend von anderen Netznutzern getragen. Um Investitionen in erneuerbare Energien durch Bürgerinnen und Bürger wie durch Unternehmen vor Ort dennoch auch in Zukunft attraktiv zu gestalten und somit eine aktive Partizipation an der Energiewende zu ermöglichen, müssen solche Effekte durch andere, flankierende Maßnahmen außerhalb der Netzentgelte aufgefangen werden.
Für das Übertragungsnetz sprechen wir uns anstelle eines Grundpreises jedoch für die Einführung einer neuen Entgeltkomponente für die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität aus.“
Die CO2-Minderung wird auch durch die ‚Prosumer‘ (Bagatellgrenze/n?) geleistet, zur Erreichung der Zielsetzung.