Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag Orientierungspunkte für Einspeiseentgelte veröffentlicht. Dabei bauen diese auf den aktuellen Vorschlägen zum Grundmodell der Netzfinanzierung und den Netzentgelten mit Anreizfunktion auf. Mit einer Beteiligung von Einspeisern will die Bundesnetzagentur die künftige Finanzierung der Netze verbreitern. Die Vorschläge beziehen sich nur auf Netzentgelte für volleinspeisende Erzeugungsanlagen ab der Niederspannung mit Leistungsmessung, heißt es in der Veröffentlichung. Netzentgelte für Speicher und Prosumer würden in einem gesonderten Verfahren festgelegt.
Die Bundesnetzagentur befürwortet nach eigenem Bekunden die Einführung dynamischer Netzentgeltkomponenten ab „idealerweise“ 2029, sofern dies umsetzbar sei. Sie plädiert dabei für niedrige Anfangshöhen von maximal 0,5 Euro pro Megawattstunde, die noch um Kosten für Systemdienstleistungen erweitert werden könnten. Von dieser Erweiterung will die Bundesnetzagentur Gebrauch machen, wie sie schreibt. So könnten die Kosten für Engpassmanagement anteilig auch für Einspeiser berechnet werden. „In der Einführungsphase geht es dabei nicht vorrangig um eine möglichst vollständige Engpassentlastung, sondern darum, die Preissensitivität der Erzeuger und deren Flexibilität durch eine maßvolle Bepreisung empirisch zu erfassen“, heißt es im Papier der Bundesnetzagentur. Zudem könnten ab 2029 auch geeignete Kapazitätspreise für Einspeiser eingeführt werden, damit sie zur Deckung der Netzkosten beitragen. Davon verspricht sich die Bundesnetzagentur auch eine Lenkungswirkung für die Standortwahl der Anlagen. Die Kapazitätsentgelte sollen dabei auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität bezogen werden.
„Die Einführung von Arbeitspreisen für Einspeiser als Finanzierungskomponente strebt die Bundesnetzagentur nicht an“, heißt es weiter. Auch Bestandanlagen will die Behörde offensichtlich verschonen. Zumindest für einen gewissen Zeitraum würden Erneuerbaren-Bestandsanlagen und vergleichbare Einspeiser einen Vertrauensschutz genießen.
Einen Baukostenzuschuss auch für Einspeiser befürwortet die Bundesnetzagentur hingegen. Er sei ein „komplementäres Lenkungs- und Finanzierungsinstrument“. Der Baukostenzuschuss soll dabei einmalig und gemessen an der gewählten Anschlussleistung gezahlt werden. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) könnten die Bewertung bei Baukostenzuschüssen beeinflussen, heißt es weiter. Hier scheint die Bundesnetzagentur dazugelernt zu haben, denn in der Diskussion über Netzentgelte und Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher fanden sie bislang kaum Berücksichtigung und wurden beim letzten Expertentreffen stark diskutiert.
„Sofern die Erlöse aus den dynamischen Arbeitspreisen und dem Baukostenzuschuss bereits ausreichende Finanzierungsbeiträge leisten, prüft die Bundesnetzagentur, ob und wann auf die Erhebung von Kapazitätspreisen verzichtet werden kann“, schreibt sie in den Orientierungspunkten weiter.
Unternehmen und Verbände werden die Vorschläge nun prüfen. Erste Reaktionen gab es jedoch bereits. „Für uns ist klar: Netzdienliches Verhalten muss belohnt, es darf nicht bestraft werden. Zudem brauchen wir rechtssichere Definitionen von ‚Netz- und Systemdienlichkeit‘. Planungssicherheit ist für die Einspeiser bei der Investition essentiell, deshalb müssen Vergütungen, Entgelte und Zugänge vorhersehbar bleiben“, sagte Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Sie warnte vor einer einseitigen Diskriminierung von Prosumern.
Kritisch ist aus Sicht des BEE, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit seinem geplanten Netzpaket in den Prozess eingreifen könnte, indem es Bestimmungen zur Ausgestaltung von Baukostenzuschüssen vorwegnimmt oder das Grundmodell der Bundesnetzagentur ignoriere. „Dies wirft die Frage auf, inwiefern die Konsultationen mit der Bundesnetzagentur zumindest in diesen Fragen wirklich noch ergebnisoffen fortgeführt werden können“, so Heinen-Esser weiter.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt das grundlegende Ziel der Bundesnetzagentur, die Finanzierung der Netze zu verbreitern, doch die neuen Instrumente müssten in die laufenden Gesetzgebungsprozesse passen. „Wir erwarten, dass die Überlegungen zu dynamischen Einspeisenetzentgelten konsistent mit dem EEG und dem Netzpaketprozess ausgestaltet werden und nicht parallel neue Unsicherheiten und vermeidbare Kosten erzeugen“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Ausdrücklich begrüßte sie den vorgesehenen Vertrauensschutz für Bestandsanlagen.
Der BDEW hält dynamischen Einspeisetarife für „wenig zielführend“. Auf den ersten Blick erschienen sie zwar logisch, doch der erwartbare Nutzen stünde in keinem Verhältnis zum Aufwand. „Einspeisenetzentgelte erhöhen Komplexität, Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich und gleichzeitige nehmen sie Erzeugern Planungs- und Investitionssicherheit. Daher lehnen wir als Energiewirtschaft die heute zum Modell der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegebenen Orientierungspunkten für die Einführung von Einspeisenetzentgelten, ab“, so Andreae weiter. Den Baukostenzuschuss hält man beim Verband hingegen für ein „sinnvolles und einfach zu handhabendes Instrument“, das sich bereits auf Verbraucherseite bewährt habe. Es trage zur lokalen Steuerung und Kostenoptimierung bei.
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