Mit 180 Megawatt Leistung gehört der Solarpark Boitzenburger Land in der brandenburgischen Uckermark zu den größten seiner Art in Deutschland. Die Umsetzung des Projekts war allerdings rechtlich nicht einwandfrei, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin nun befand: Der von der Gemeinde Boitzenburger Land 2021 aufgestellte Bebauungsplan für die 128 Hektar große Teilfläche im Ortsteil Kuhz ist unwirksam. Ein zweiter Bebauungsplan für den kleineren Teil des Solarparks – knapp 39 Hektar im Ortsteil Wichmannsdorf – war nicht Gegenstand des Urteils. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen, allerdings kann gegen diese Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Geklagt hatte der Landesverband Brandenburg des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) gegen die Gemeinde Boitzenburger Land, die 2021 drei Bebauungspläne aufgestellt und ergänzend städtebauliche Verträge mit der Projektgesellschaft Solarenergie Boitzenburger Land abgeschlossen hatte. Letztere wurde vertreten durch Diedrich Twietmeyer, dem gemeinsam mit seinem Bruder Karsten auch der größte Teil der fraglichen Flächen gehört. Als Partner für die Umsetzung fungierte der Projektierer Solarparc. Mit einer Minderheitsbeteiligung an der Projektgesellschaft war das mit dem Bau der Anlage beauftragte Erneuerbare-Energien-Unternehmen GP Joule mit von der Partie. 74,9 Prozent am Projekteigentümer SEBG Energiepark GmbH hält der Frankfurter Energieversorger Mainova, der den Stromertrag von jährlich fast 200 Gigawattstunden vermarktet.
Neben Kuhz und Wichmannsdorf, wo im Juli 2022 die Baugenehmigung vorlag, betrifft der dritte Bebauungsplan den Ortsteil Haßleben. Dort begannen die Arbeiten an einer 56-Megawatt-Anlage allerdings erst im Sommer 2025. Auch am Solarpark Haßleben sind die Twietmeyers sowie Solarparc und GP Joule beteiligt.
Lob für „professionelle Zusammenarbeit“
Zum Baubeginn des Solarparks Boitzenburger Land lobten die Projektpartner noch ausdrücklich „die sehr professionelle Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Behörden“, wie es in einer Mitteilung von Solarparc hieß. Mainova sprach anlässlich der offiziellen Inbetriebnahme im September 2023 von einem „Vorzeigeprojekt der Energiewende“. Das Tempo – 21 Monate zwischen Aufstellungsbeschluss und Baugenehmigung, nur elf Monate Bauzeit bis zur Fertigstellung des ersten Projektabschnitts im Juni 2023 – war ein Grund für die allgemeine Zufriedenheit. Das erfolgreiche Konzept des ohne öffentliche Förderung entstandenen Solarparks ein anderer: Mainova versorgt über Abnahmeverträge (PPAs) etwa die Messe Frankfurt mit Strom aus der Uckermark, und im August 2024 wurde mit dem zum RWE-Konzern gehörenden Energiehändler RWE Supply & Trading ein PPA über 64 Gigawattstunden jährlich zur Versorgung des Salzgitter-Konzerns abgeschlossen.
Das Ganze mutete also bis zum Urteil des Berliner Gerichts an wie eine einzige Erfolgsgeschichte. Nun hat die Bilanz einen unschönen Kratzer. Das Gericht moniert zum einen, dass die Gemeinde eine von ihr in Auftrag gegebene Landschaftsbildanalyse, die Grund für eine Umplanung und deshalb „als wesentlich einzustufen“ gewesen sei, nicht öffentlich ausgelegt hatte. Zum anderen sei der Bebauungsplan „wegen beachtlicher materieller Mängel für unwirksam zu erklären“. Die von den Behörden erstellte Bewertung des Plangebiets als geeignet für Photovoltaik-Anlagen enthalte „sowohl einen Ermittlungs- als auch einen Bewertungsfehler“.
Mit einem Rückbau der Anlagen ist deshalb nicht zu rechnen, wie auch der BUND gegenüber Medienvertretern einräumte. Es liegt schließlich eine rechtsgültige Baugenehmigung vor. Ihren Bebauungsplan wird die Gemeinde aber wohl überarbeiten müssen. Möglicherweise noch gravierender: Andere Kommunen beobachten derartige Fälle selbstredend und werden bei vergleichbaren Vorhaben nun lieber doppelt prüfen – mit entsprechendem Zeitaufwand. Das ist offenkundig nicht das, was mit dem Begriff „Vorzeigeprojekt“ gemeint war.
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Was genau war da jetzt das Problem? Das ein Bild nicht auslag? Dafür wird Geld und Zeit verschwendet? Was ein Schwachsinn, aber irgendwie muss Fortschritt in Deutschland ja gebremst werden.
Und was ist das bitte für ein Artikel? Ist der KI generiert? So wenig echter Inhalt. Die ganze Zeit Bild Beschreibungen und kopierte stellen aus vermutlich älteren Artikeln nur um dann beim Hauptthema das ganze mit 2 Sätzen zu beenden.
„Die von den Behörden erstellte Bewertung des Plangebiets als geeignet für Photovoltaik-Anlagen enthalte „sowohl einen Ermittlungs- als auch einen Bewertungsfehler“.“ Das ist alles? Mehr nicht? Was denn für Fehler? Gibt’s einen Link zu dem Urteil oder sonst irgendwelche Informationen?
Ich verstehe nicht wieso jemand soviel Text produziert um so wenig auszusagen, unfassbar schlechte Arbeit.
Ich kann mich dem nur anschließen:
Was waren denn nun die konkreten Fehler im Bebauungsplan?
Erst mit diesen Informationen kann ein Leser bewerten, ob das bloß ein juristische Detail oder eine gravierende Abweichung vom eigentlichen Gesetzestext.
Auch interessant ist die Frage, ob man nun mit längeren Genehmigungsverfahren rechnen muss. Nicht jeder juristische Fehler zieht zeitintensive Prüfungen nach sich. Bei den meisten dauert es schlicht bloß lange bis die Verfahren auf die neue Interpretation angepasst sind. Danach läuft alles in der bisher gewohnten Geschwindigkeit.
„Was genau war da jetzt das Problem? Das ein Bild nicht auslag?“
Lesen bildet:
„Das Gericht moniert zum einen, dass die Gemeinde eine von ihr in Auftrag gegebene Landschaftsbildanalyse, die Grund für eine Umplanung und deshalb „als wesentlich einzustufen“ gewesen sei, nicht öffentlich ausgelegt hatte.“
Was ist das bitte für ein Kommentar? Ist der KI generiert?
Da werden der Form halber noch 20 Seiten Papier produziert und nachgereicht und fertig ist der Hobel.
Einzige wesentliche Aussage: „Mit einem Rückbau der Anlagen ist deshalb nicht zu rechnen“.
In Niedertüffelhausen ist gestern ein Spaten umgefallen, der an unmittelbar einem Haus mit einer PV-Anlage lehnte. Ein Batteriebrand konnte verhindert werden. Die PV-Anlage ist nicht spontan in Flammen aufgegangen und von Garantie seitens des Herstellers gibt es keine Stellungsnahme.
„Seiten Papier produziert“
es kommt schon noch darauf an, warum man ‚Papier‘ produziert (in einer Demokratie, mit Rechtsystem, ‚Cum-Ex/Cum-Cum‘)?
M.E. wesentlicher Kritikpunkt des Artikels, das Fazit:
„Möglicherweise noch gravierender: Andere Kommunen beobachten derartige Fälle selbstredend und werden bei vergleichbaren Vorhaben nun lieber doppelt prüfen – mit entsprechendem Zeitaufwand. Das ist offenkundig nicht das, was mit dem Begriff „Vorzeigeprojekt“ gemeint war.“
In fast jedem Bebauungsplan findet man Fehler, wenn – wie in einem Normenkontrollverfahren – eine vollumfängliche gerichtliche Prüfung aller Unterlagen stattfindet. Die hier gefundenen Fehler sind offenbar Geschmackssache, jede Gemeinde / Vorhabenträger weiß aber, dass sie im Falle einer Planfechtung im Zweifel in die Heilung muss. Solange die Standortfrage nicht unheilbar daneben gegangen ist, was hier nicht der Fall ist, ist das schlicht business as usual. Das hätte man in den Artikel als Fazit schreiben sollen, nicht sinnlose Panikmache.