Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt ab Februar um ein Prozent

Einspeisetarife ab 1.2.2026 für Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung

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Alle halbe Jahre wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im EEG um ein Prozent abgesenkt. Die Stichtage dazu sind 1. Februar und 1. August. Ab Sonntag gelten damit seine Tarife. Kleine Dachanlagen erhalten somit ab 1. Februar eine Vergütung von 7,78 Cent pro Kilowattstunde für die Teileinspeisung und 12,35 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Für Photovoltaik-Dachanlagen über 10 bis 40 Kilowatt Leistung liegen die neuen Tarife bei 6,73 Cent pro Kilowattsunde bei Überschusseinspeisung und 10,35 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Letzteres wird auch für Dachanlagen mit mehr als 40 bis 100 Kilowatt Leistung gezahlt, die den erzeugten Solarstrom komplett einspeisen. In der Teileinspeisung liegt die Einspeisevergütung für diese Anlagen ab Februar bei 5,50 Cent pro Kilowattstunde.

Die Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen ist in den letzten Monaten rückläufig gewesen. So sind 2025 gemessen an der Leistung mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen ans Netz gegangen als Dachanlagen. Für Verunsicherung sorgt zudem die Ankündigung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die Solarförderung für kleine Photovoltaik-Dachanlagen abzuschaffen. Aktuell warten alle in der Branche auf die Veröffentlichung des Entwurfs für eine EEG-Novelle. Wann dies der Fall sein wird, ist offen. Allerdings drängt die Zeit, denn die bisherige Form der Einspeisevergütung ist durch die EU-Kommission nur bis Ende des Jahres beihilferechtlich genehmigt. Zur künftigen Förderung der Erneuerbaren wird unter anderem über die Einführung von Differenzverträge (CfD) diskutiert. Dazu äußerte sich am Freitag auch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der angab, dass die Änderung so schnell wie möglich umgesetzt werden soll.

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