Die Bundesnetzagentur hat neue Höchstwerte für die Ausschreibungen von Photovoltaik-Dachanlagen und Windparks an Land im Jahr 2026 festgelegt. So gilt bei den Photovoltaik-Ausschreibungen des zweiten Segments, die sich auf Dachanlagen und Anlagen an Lärmschutzwänden ab einem Megawatt Leistung beziehen, für die drei Ausschreibungsrunden im nächsten Jahr ein Höchstwert von 10,00 Cent pro Kilowattstunde. Bislang lag er bei 10,40 Cent pro Kilowattstunde.
Für die Ausschreibung von Windkraftanlagen an Land senkte die Bundesnetzagentur den Höchstpreis von aktuell 7,35 auf 7,25 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr. „Die Höchstwerte sind gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen. Grund dafür sind die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und das hohe Wettbewerbsniveau in den letzten Ausschreibungen,“ sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, im Zuge der Veröffentlichung am Dienstag. Dabei habe die Behörde von ihrer Festlegungskompetenz Gebrauch gemacht, da andernfalls deutlich niedrigere Höchstwerte, die im EEG festgelegt sind, gegriffen hätten.
Keine Höchstwerte hat die Bundesnetzagentur für die Ausschreibungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und für Innovationsausschreibungen getroffen. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung kommen, wie es weiter hieß. Der Höchstwert bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bildet sich demnach auf Basis der Ergebnisse der letzten drei Runden. Aktuell läuft noch die Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Dezember für die Freiflächenanlagen. Hierbei gilt ein Höchstwert von 6,80 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch er dann bei der folgenden Ausschreibungsrunde im März 2026 sein wird, hängt auch von den Ergebnissen der noch laufenden Runde ab. In den beiden bisher abgeschlossenen Ausschreibungsrunden 2025 lag der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 4,66 und 4,84 Cent pro Kilowattstunde.
Für die Innovationsausschreibungen gilt für das kommende Jahr ein Höchstwert von 7,13 Cent pro Kilowattstunde. „Die Ergebnisse der Ausschreibungen zeigen, dass zu diesen Werten jeweils ein hohes Wettbewerbsniveau möglich ist“, begründete die Bundesnetzagentur den Schritt, keinen neuen Höchstwert abweichend vom EEG festzulegen. In diesem Jahr lag der Höchstwert in den Innovationsausschreibungen noch bei 9,00 Cent pro Kilowattstunde. Die zwei Ausschreibungsrunden waren massiv überzeichnet.
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Die Frage ist warum?
Warum so hoch?
Vermutlich wegen der Pacht / Dachflächenmiete? Wer hat Ideen?
Oder Netzanschluss?