Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich soll wieder eingeschränkt werden

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Gerade erst haben Bundestag und Bundesrat die Privilegierung von Batteriespeichern ab einer Megawattstunde im Außenbereich im Baugesetzbuch beschlossen. Für viele kam das überraschend und nun scheint die Bundesregierung diese Entscheidung direkt wieder einschränken zu wollen. Das bayerische Wirtschaftsministerium verweist auf den aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes, dem der Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Mittwoch in seiner geänderten Form zustimmte.

Darin ist vorgesehen, dass die Privilegierung im Außenbereich auf Co-Location-Batteriespeicher, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Erneuerbaren-Anlage stehen, beschränkt sein soll. Darüber hinaus soll sie auch für Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Metern Entfernung von Umspannwerken und Kraftwerken ab 50 Megawatt Leistung privilegiert werden, wie das Ministerium zu den geplanten Einschränkungen schreibt.

Bayern hatte sich für eine weitreichende Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich seit längerem eingesetzt. Es begrüßte daher auch die Änderung im Baugesetzbuch, mit der weitgehend bundeseinheitliche Voraussetzungen geschaffen wurden. „Diese gerade erst geschaffene Regelung nun doch weiter einzuschränken, lässt eine klare Linie im bundespolitischen Handeln vermissen“, kommentierte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Donnerstag. „Neue Regeln für Batteriespeicher müssen ausgewogen, durchdacht und volkswirtschaftlich und energiewirtschaftlich sinnvoll sein. Wir brauchen Planungssicherheit, aber kein Hin und Her mit neuen Hindernissen für Batteriespeicherprojekte.“

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In der November-Ausgabe von pv magazine Deutschland finden Sie einen Artikel zur Frage „Baugenehmigungen für Batteriespeicher?“ Darin beschreibt Rechtsanwältin Margarete von Oppen unter anderem die Hürden für die Aufstellung von großen Batteriespeichern im Außenbereich.

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In Bayern sieht man nun die Gefahr, dass mit den neuen Einschränkungen „Flächenkonkurrenzen zwischen notwendigen Umspannwerkerweiterungen und Batteriespeichervorhaben entstehen“. Dies müsse verhindert werden. Zudem sei die Verwendung von unklaren Rechtsbegriffen wie „räumlich-funktional“ in den Privilegierungstatbeständen wenig hilfreich.

Hinter den vorgeschlagenen Änderungen vermutet Bayern, dass die Bundesregierung eine „engere räumliche Steuerung der Batteriespeichervorhaben vornehmen“ wolle. Dazu passe auch, dass für privilegierte Stand-alone-Batteriespeicher Einschränkungen in Bezug auf die „Gesamtbatteriespeicherfläche“ je Gemeinde gelten sollen. So soll festgeschrieben werden, dass die „zugelassenen Batteriespeicheranlagen einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen und Freiflächen insgesamt in Anspruch genommene Gesamtfläche in derselben Gemeinde“ nicht 0,5 Prozent der Gemeindefläche überschreitet und höchstens 50 000 Quadratmeter beträgt.

Aus der Meldung des Bundestages geht hervor, dass es sich beim Änderungsvorschlag um einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen handelte. CDU, CSU und SPD fordern darin auch, funktionale Kriterien für privilegierte Speicher zu definieren, die das Ziel des Koalitionsvertrages erfüllen, sich für „einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ einzusetzen.

Die Ankündigung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher ab 100 Megawatt aus der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) zu nehmen, begrüßt Bayern. Damit würde das Windhundprinzip bei den Netzanschlüssen entfallen und es „könnte mehr Ordnung bei den Netzanschlussverfahren von Batteriespeichern einkehren“, so das Ministerium weiter. Außerdem würden mit einem solchen Schritt weitreichende Netzanschlussblockaden für benötigte Rechenzentren verhindert.

Bundestag verabschiedet Einschränkungen

Am späten Donnerstagnachmittag diskutierte der Bundestag schließlich in 2. und 3. Lesung das Geothermiebeschleunigungsgesetz. Bei der abschließenden Abstimmung stimmten die Abgeordnete von CDU/CSU und SPD dafür. Die Abgeordneten der Grünen, Linken und AfD stimmten gegen das Gesetz. Damit gilt es mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen als angenommen und es werden die Einschränkungen für den Bau von Batteriespeichern im Außenbereich wohl demnächst kommen.

Anmerkung der Redaktion: Die Verabschiedung durch den Bundestag haben wir direkt nach Abschluss der Abstimmung noch in den Artikel eingefügt.

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