Privilegierung für Bau von Speichern im Außenbereich so gut wie beschlossen

Deutscher Bundestag, Plenarsaal, Bundesadler, Reichstagsgebäude

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Auf Vorschlag der Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Mittwoch eine Privilegierung des Baus von Speichern für Strom-, Wärme- und Wasserstoff im Außenbereich beschlossen. Die dafür erforderliche Änderung der Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach Paragraf 35 Baugesetzbuch soll bereits am Donnerstagabend im Bundestag beschlossen werden und voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erklärte. Die Änderung wird im Zuge der EnWG-Novelle im Bundestag beraten und kann nach der Veröffentlichung des neuen Gesetzes im Bundesanzeiger in Kraft treten.

„Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. „Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut.“

„Großbatteriespeicher werden nun ausdrücklich eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen“, heißt es zur Entscheidung des Wirtschaftsausschusses in einer  Mitteilung des Bundestags. Demnach seien Errichtung und Betrieb von Großbatteriespeichern in „planungsrelevanter Größenordnung“ von mindestens einer Megawattstunde „aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Außenbereich möglich“, da sie auf die Nähe zu einem Umspannwerk und einem Netzknotenpunkt mit hoher Spannungsebene angewiesen seien. Aus diesem Grund sei die Privilegierung einfach erforderlich.

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Auch der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßte ausdrücklich die neue Privilegierung im Außenbereich. Mit der gesetzlichen Klarstellung werde die verlässliche Grundlage geschaffen, um „Flexibilitätsprojekte schneller und planungssicher an den passenden Standorten zu genehmigen“. „Nach Jahren des Wildwuchses und eines regulatorischen Flickenteppichs hat der Gesetzgeber verstanden, dass Flexibilität und Resilienz im Energiesystem neue Regeln brauchen und überkommene Regelungen auf die neuen Anforderungen und Anlagen im Energiesystem angepasst werden müssen“, sagte BVES-Hauptgeschäftsführer Urban Windelen. „Mit dieser Novelle wendet sich der Gesetzgeber deutlich und pragmatisch in genau diese Richtung – das begrüßen wir, als Energiespeicherbranche natürlich sehr.“

Zudem wird gleichzeitig mit der geplanten Änderung in Paragraf 118 Absatz 6, Artikel 1 die bisherige Benachteiligung von sogenannten Mischspeichern, also Batterien, die Strom sowohl aus Erneuerbaren-Anlagen als auch dem Netz speichern, bei den Netzentgelten beendet. Bisher galt nur für Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz vollständig wieder ins Netz zurückspeisen, eine Befreiung von den Netzentgelten beim Strombezug. Dies machte sogenannte Multi-Use-Speicher, etwa in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen oder Kundenanlagen, nur schwer wirtschaftlich umsetzbar. Mit der Erweiterung der Netzentgeltbefreiung wird sich dies nun ändern. „Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können,“ so Körnig.

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