Die Zeitenwende in der Verteidigungspolitik könnte jetzt auch die Photovoltaik-Branche treffen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat ein Moratorium für die Konversion ehemaliger Militärliegenschaften verhängt.
Mit dem Ende des Kalten Kriegs in den frühen 1990er-Jahren sowie nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurden zahlreiche Liegenschaften, also Kasernen, Flugplätze und Truppenübungsplätze, die zuvor militärisch genutzt worden waren, für eine zivile Nachnutzung freigegeben. Viele dieser Areale sind seitdem zu Konversionsflächen geworden, auf denen Wohnungen, Gewerbeflächen, Windparks oder Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstanden.
Angesichts neuer geopolitischer Bedrohungslagen sieht das Verteidigungsministerium nun die Notwendigkeit, diesen Prozess zu stoppen. Ziel sei es, die Landes- und Bündnisverteidigungsfähigkeit sicherzustellen und geeignete Standorte für eine mögliche spätere militärische Nutzung vorzuhalten.
Von dem Moratorium betroffen sind 200 Liegenschaften, darunter 187 ehemals militärisch genutzte Areale und 13 derzeit noch genutzte Standorte, die ursprünglich für eine zivile Nachnutzung vorgesehen waren. Alle werden jetzt der sogenannten „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt. Diese umfasst Flächen, die aus militärischer Sicht mittelfristig wieder nutzbar sein könnten.
Solche Liegenschaften zählen grundsätzlich zur Förderkulisse des EEG, was sie für die Projektentwicklung im Bereich Windenergie und Photovoltaik besonders attraktiv machte. Für Vorhaben, die sich derzeit in Planung befinden, besteht indessen das Risiko, dass sie nicht mehr umgesetzt werden dürfen. Ob auch bestehende Anlagen betroffen sein könnten, ließ die Bundeswehr auf Anfrage von pv magazine offen.
„Die Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreteren Aussagen zu einzelnen Standorten getroffen werden können“, teilte ein Sprecher des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit. „Diese 200 Liegenschaften werden nun detailliert geprüft, und dabei werden Länder und Kommunen eng eingebunden. Das bedeutet aber nicht, dass alle 200 Liegenschaften tatsächlich in die strategische Liegenschaftsreserve überführt werden. Details zur Umsetzung des Moratoriums werden wir zu gegebener Zeit über die bekannten Kanäle bekanntgeben.“
Die betroffenen Flächen befinden sich derzeit weiterhin in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese teilte der Redaktion mit, dass auf den 200 Liegenschaften bereits drei Photovoltaikanlagen errichtet wurden und sich derzeit eine weitere Freiflächenanlage auf einer der Liegenschaften in Planung befindet.
„Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, sagte der für Infrastruktur zuständige Staatssekretär Nils Hilmer (SPD). „Es ist uns deshalb sehr wichtig, in einem Dialog mit Ländern und Kommunen gute Wege zu finden, um die notwendigen Planungen der Bundeswehr im gemeinsamen Interesse umzusetzen. Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen.“
Der Artikel wurde am 7.11.2025 um die Information der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ergänzt, aus der hervorgeht, wie viele Photovoltaikanlage bereits auf den Liegenschaften gebaut wurden beziehungsweise geplant sind.
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