Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Nordrhein-Westfalen hat einen Leitfaden zur ökologischen Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Ziel ist eine landesweit einheitliche Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen. Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) hält zentrale Annahmen des Papiers jedoch für zu streng, insbesondere bei der Bewertung der Flächen unter und zwischen den Modulen.
Mit dem „Arbeitsblatt 61“ legt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima erstmals verbindliche Kriterien vor, an denen sich Kommunen und Projektentwickler orientieren können. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass jede Photovoltaik-Freiflächenanlage einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Dieser Eingriff ist auszugleichen, meist durch extensiv bewirtschaftetes Grünland in der Nähe des Projekts. Bislang entschieden die Kommunen sehr unterschiedlich über Umfang und Art der Ausgleichsflächen. Der Leitfaden soll diese Unsicherheit reduzieren und die Planung verlässlicher machen.
Kern des Dokuments ist ein Wertpunktesystem von null bis fünf, mit dem die verschiedenen Teilflächen einer Anlage ökologisch eingeordnet werden. Vollversiegelte Flächen wie Zuwegungen erhalten den Wertpunkt null und sind vollständig zu kompensieren. Teilversiegelte Flächen wie Schotterwege werden mit dem Wertpunkt eins angesetzt. Die Bereiche direkt unter den Modulen ordnet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ebenfalls in der Regel dem Wertpunkt eins zu und stellt sie damit ökologisch den Schotterwegen gleich. Zwischen den Modulreihen richtet sich die Bewertung nach dem angestrebten Zielbiotop. Gegenüber dem Wert des Zielbiotops wird in der Bilanz ein Abschlag berücksichtigt. Bei Agri-Photovoltaik mit einem Zielwert von zwei ist ein Abschlag von einem halben Wertpunkt vorgesehen. Ab einem Zielbiotopwert von drei beträgt der Abschlag einen vollen Wertpunkt. Bei ausreichendem Reihenabstand von mehr als vier Metern können im Rand- und Zwischenbereich artenreiche Grünlandentwicklungen bis zu fünf Wertpunkte erreichen.
Für eine naturverträgliche Auslegung empfiehlt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Reihenabstände von mindestens fünf Metern, Modultische mit einer Unterkantenhöhe von mindestens 0,8 Metern und einer maximalen Tiefe von fünf Metern, reflexionsarme und lichtdurchlässige Module sowie eine fundamentfreie Bauweise mit Rammprofilen oder Schraubankern.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen stellt die fachliche Basis der Bewertung in Frage. Nach seiner Darstellung fehlen eine tragfähige wissenschaftliche Grundlage und eine angemessene Berücksichtigung von Praxiserfahrungen. Vor allem die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen hält der Verband für zu niedrig. Diese Bereiche würden dem Leitfaden zufolge teils wie Schotterwege behandelt. Aus Projekterfahrungen und Studien ergebe sich jedoch, dass gerade diese Bereiche deutliche Beiträge zur Artenvielfalt leisten können. Die vorgesehenen Abschläge führten dazu, dass Zwischen- und Nebenflächen in der Gesamtrechnung mitunter schlechter bewertet würden als intensiv genutzte Ackerflächen, die mit dem Wertpunkt zwei angesetzt sind. Der Verband warnt, die erhöhten Kompensationsanforderungen könnten viele Vorhaben wirtschaftlich in Frage stellen.
Als Referenz verweist der Landesverband auf eine Neuregelung im Freistaat Bayern. Dort erhalten Anlagen mit einem Modulflächenanteil von weniger als sechzig Prozent an der Gesamtfläche und einer maximalen Anlagengröße von fünfundzwanzig Hektar pauschal mindestens drei Wertpunkte. Bei einer Modulkantenhöhe von mindestens achtzig Zentimetern wird grundsätzlich angenommen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vorliegen. Ein Ausgleich ist dann nicht erforderlich. Auch bei größeren Anlagen entfällt der Ausgleich, wenn innerhalb der Anlage mindestens zehn Prozent der Modulfläche als blütenreiches Grünland entwickelt werden.
In Nordrhein-Westfalen sind derzeit rund 13,21 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert. Die Energiestrategie des Landes sieht bis zum Jahr 2030 einen Ausbau auf 21 bis 27 Gigawatt vor, bis zum Jahr 2040 auf 50 Gigawatt. Nach Einschätzung des Landesverbands sind diese Ziele nur mit einem starken Beitrag der Freiflächen-Photovoltaik erreichbar. Vor diesem Hintergrund bewertet der Verband den Leitfaden des Landesamts kritisch.
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Es stellt sich für mich die Frage: Sind Freiflächen Anlagen generell zur Erreichung der gesteckten Ziele zwingend erforderlich? Wenn Ja sollten Flächen mit Bodenwertzahl >50 generell ausgeschlossen werden? Wie aktuell eine Petition in Leipzig im Verfahren ist. https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2026514&refresh=false
Warum sollten Flächen mit Bodenwertzahl > 50 ausgeschlossen werden? Mein Plädoyer geht dahin, dass in jede Gemeinde (völlig unabhängig von den Bodenpunkten) mindestens ein Solarpark gehört. Bis zu 4 % des Agrarlandes sollte jede Kommune für Wind und Solar verfügbar machen, damit die Energiewende dezentral vonstatten gehen kann und auch jede Kommune von der Wertschöpfung solcher Anlagen profitieren kann. Nun gibt es aber Ecken in D, wo alle Flächen in einer Kommune höhere Bodenwertzahlen haben und diese Flächen werden auch sehr intensiv agrarisch genutzt, weil es sich ja mehr lohnt. Gerade dort können Solarparks Oasen der Biodiversität werden. Auf den Böden unter 50 ist es eher umgekehrt, dass dort ein Solarpark die Artenvielfalt im Agrarland gar nicht so gut erhöhen kann!
Mehr Argumente auf meiner Website http://www.gemeinsameinfachmachen.de
PS: Ich wage mal eine gewagte Vorhersage: In spätestens 20 Jahren wird die normale outdoor-Landwirtschaft Deutschland grosso mode unrentabel sein, weil Extremtemperaturen und Wetterkapriolen immer mehr dafür sorgen, dass die Ernten immer unsicherer werden. Wenn die Flächeneigentümer und Landwirte eine ausgleichende, relativ sicher, alternative Einkommensart mit Solar- und Windparks haben, dann können die das länger überleben! Wo die Reise letztlich hingeht, steht auf meiner Website im Ausblick 2050! Guten Appetit 🙂
Ich habe dies Petition zur Thematik eingereicht und stelle diese zur Diskussion. <>
Hier ist das Papier zu lesen: https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/4_arbeitsblaetter/Arbeitsblatt_61.pdf
und ich könnte schmunzeln, wenn es nicht so ärgerlich wäre, dass in südlicheren Gefilden des Landes viele Solarparks ohne Ausgleichsfläche auskommen und sogar den Eingriff in die Natur und Landschaft überkompensieren, je nachdem was vorher auf der Fläche war und wie der Solarpark gebaut wird. Mal sehen, ob der Protest des Lee NRW (https://www.lee-nrw.de/data/documents/2025/08/26/1091-68ad9559cb138.pdf) wirkt. Wenn Solarparks in NRW kein level-playing-field mit anderen Bundesländern haben, die zusätzlich auch noch mehr Sonnenstunden pro Jahr aufweisen, dann wird in NRW eben weniger gebaut. Das ist vielleicht das Ziel der Übung?
Vielleicht wird der NRW-Leitfaden im Baugenehmigungsverfahren aber auch großzügig ignoriert werden können?
Hallo gehts noch krasse Fehleinschätzung, waren die Verfasser des Leitfadens jemals in einem Solarpark oder gar in einer repräsentativen Anzahl von Solarparks unterwegs. Haben sie schon mal unter den Modultischen gemäht oder mähen lassen?
Scheinbar nicht, sonst hätten sie festgestellt, dass alles unterhalb der Modultische am schnellsten wächst. Hier halten sich Weidetiere besonders gerne auf. Wenn die Vegetation zwischen den Reihen durch Sonneneinstrahlung zurückgeht bleibt es unter den Modulen viel länger grün. Ich frage mich auch ob oder wie das Landesamt die emissionsfreie Erzeugung von Strom bewertet, hier wird scheinbar kein Wertpunkt angerechnet.
Werden Erneuerbare Energien durch das Landesamt nun konventionellen(Braunkohle) Energiequelle gleichgesetzt ?
Ich hoffe da denken Sie nochmal darüber nach.
Der Denkfehler des Landesamtes (wenn es denn einer ist, und nicht der bewusste Versuch, die PV zu behindern) liegt gleich am Anfang: Da wird ohne Beweis behauptet, eine PV-Anlage würde einen Eingriff in die Natur darstellen, natürlich im Vergleich zu der Nutzung davor, was meistens eine landwirtschaftliche gewesen sein dürfte. Der Beweis dürfte auch recht schwer fallen. Im allgemeinen ist eine PV-Anlage eine wesentlich schonenderer Eingriff in die Natur als landwirtschaftliche Nutzung mit künstlichem Dünger, künstlichem Saatgut und chemischen Giften. Mancher Landwirt wird gefühlsmäßig der Meinung sein, seine Art der Nutzung sei eine natürliche. Die meisten wissen aber schon, dass die Intensiv-Landwirtschaft eine sehr unnatürliche Art der Bodennutzung darstellt.
Ich unterstütze Ihre Ausführungen vollumfänglich. Zudem haben wir an vielen Freiflächenanlagen gelernt, dass der Artenreichtum an Pflanzen, Insekten und Vögeln gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung deutlich zunimmt!
Was mir auch nicht klar ist: Warum bewertet das Amt schwer rückbaubare Rammprofile besser, als leicht rückbaubare Anlagen auf Fundamenten? Die glauben wohl, eine Fläche die einmal an die PV verloren ist, könnte nie wieder zu landwirtschaftlicher Fläche werden? Dabei ist eine Fläche, die 20 Jahre der landwirtschaftlichen Vergiftung entzogen war, als Ackerland besonders wertvoll.
Ganz einfach, weil Rammprofile eigentlich sehr leicht zu entfernen sind (als alter Landwirtsgehilfe sage ich mal salopp: Trecker-Frontlader-Kette und raus damit! – ist ja kein Windrad, dass man nicht so einfach umschubsen darf! 🙂 ) und erheblich weniger Bodenfläche benötigen, als z.B. Bentonfundamente. Die müssen nämlich recht groß und schwer ausfallen, je nach den Windlasten, denen standgehalten werden sollte!
Intersiver Ackerbau saugt den Boden jährlich wiederkehrend im Wurzelhorizont leer.
Im Solarpark ist bekanntlich nur extensiver
Bewuchs , da nicht gedüngt wird .
Dadurch bleibt der Boden relativ feucht , was dazu führt dass Niederschläge besser aufgenommen werden können.
Insgesamt findet eine höhere Grundwasserneubildungsrate in Höhe von ca.
2 Millionen bis 3 Millionen Liter Wasser pro Hektar und Jahr statt .
Frage mich warum so ein positiver Nebeneffekt nirgendwo mit einfließt.
Ich kenne keine bessere Maßnahme für mehr Grundwasserneubildung zu sorgen .
Fast alle Formen fossiler Energieerzeugung und Energiepflanzen Anbau haben zusätzlich hohen
Wasserbedarf.
Bei Freiflächen Solar ist es sogar genau umgekehrt.
Warum findet das keinerlei Beachtung ?
ich ergänze noch einen Aspekt, der nicht unerheblich ist:
Die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Und was auf diesen Flächen passiert, treibt jeden, der sich für Artenvielfalt einsetzt, in die Verzweiflung. Die Gifte, der Dünger, die fehlenden Hecken am Ackerrand. Und dann auch noch die Monokulturen für die Biogasanlagen, Felder, auf denen Jahr für Jahr nur Raps oder Mais wächst.
Da sind Solarparks ja geradezu ein Segen für die Bodenlebewesen, die Grundwasserneubildung, die Artenvielfalt, die Vermeidung von Erosion durch Wind und Starkregen…
Was da passiert geht garnicht. Behördenwillkür.
Entweder es ist ein bewusster Angriff auf die Erneuerbaren, oder es ist einfach nur Dummheit und mangelndes Fachwissen. Sorry…
Es zeigt jedenfalls, wie praxisfremd die Behörden sind und wie sie sich immer weiter von den Bürgern entfernen.
Die Logik ist wohl die,
dass es das Prinzip der Ausgleichsflächen ja generell gibt.
Wenn nun auf diesen Flaechen Geld erwirtschaftet wird,
muss ich die anders behandeln als sonstige Ausgleichsflaechen
Jeder Erbauer hat das gewusst.
Wenn ich ne Wiese zum Parkplatz überdache mit Carports, ist es auch so. Egal,
ob da Solarmodule oder sonst was drauf ist.
Die Worte „Logik“ und „Prinzip“ stehen in einem gewissen Widerspruch. Das Prinzip könnte so sein, aber logisch ist es nicht.
Wenn die Verfechter von Freiflächen-PV-Anlagen undifferenziert von den Flächennutzungen und den Versiegelungsraten einen Prozentanteil von landwirtschaftlichen Flächen für obige PV-Anlagen fordern. ist das schon reichlich undifferenziert. In den dichtestbesiedelten Städten in NRW stehen genügend private und gewerbliche Dächer zur Verfügung. Durch den zumindest anteiligen Verbrauch vor Ort, der durch Speicher optimiert wird, kann die Netzbelastung stark gemindert werden. Das wollen die Stadtwerke nicht so gerne, weil diese dann ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Und die auch geäußerte Empfehlung, dass Landwirte mit Freiflächen-PV die Erträge aus der Landwirtschaft „ersetzen“ sollen, läuft für die häufig gepachteten Flächen komplett ins Leere. Da verdient nur der Verpächter daran.
Auch die Vergleiche mit bayrischen Vorgaben und Verhältnissen ist nicht von Kenntnis geprägt. Wir in NRW pfeifen hinsichtlich Flächenschutz und Ausgleichsfunktionen ziemlich aus dem letzten Loch und sind hinsichtlich der Über-Lebensqualität nicht mit Bayern vergleichbar. Also Faktentreue statt politisch und Geld motivierter Lobbygetöse hilft eine zukunftsfähige Entwicklung und Lebensweise zu bewahren. Und da kann es auch mal den einen oder anderen guten PV-Vorschlag im Ländle geben. Aber die Pauschalforderung ist eher schädlich.
Die weiter oben genannten 4% der benötigten Fläche sind weniger als die 10%, die die EU stilllegen will. Die Dächer, die man mit PV belegen könnte, sind gut und schön, aber der Strom von dort ist im Durchschnitt doppelt so teuer wie der von Freiflächen. Es gibt Menschen und Gewerbebetriebe, die können es sich nicht leisten, wenn der Strom zu teuer wird. Es ist doch ganz offensichtlich, dass die gegenwärtige Regierung wieder daran arbeitet, den Erneuerbaren möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Dadurch werden sie unnötig teuer, und dann wird geklagt, dass sie zu teuer seien und deshalb begrenzt werden müssen. Das ist Wirtschaftskompetenz alla CDU/CSU. Und die SPD macht es munter mit, weil sie Angst vor den populistischen Kampagnen der Springerpresse und dämlichen Nachschwätzern hat.
Kann man den Leitfaden also als Versuch verstehen, möglichst viel Ausgleichsfläche zu bekommen?
Das liesse ja hoffen, dass man sich mit dem LEE auf eine ökologisch sinnvolle und der Energiewende zuträgliche Lösung einigen kann.
Viele der PV-Anlagen sind extensiviertes Grünland, also Ex- (= ehemalig) intensiv bewirtschaftet. In Verbindung mit günstiger (= für weniger Geld) zu habenden PV-Ausbauzielen in NRW könnte ein Ansatz wie in Bayern doch eine Win-win-Situation ergeben. Her mit der Freiflächen-PV! Oder?
NRW hinkt da ja noch sehr hinter den eigenen Ausbauzielen bis 2030 hinterher (gut die Hälfte von 21 GW installiert):
https://landesplanung.nrw.de/system/files/media/document/file/250508_monitoringbericht_ffpv_2024.pdf
und es gab hier doch irgendwo auch einen Artikel dazu.
Gerade mal 740 MW FF-PV Ende 2024, davon zwei Agri-PV-Anlagen mit 4 MW, beide älter als 2024.
Suchen hier vielleicht zwei Herausforderungen die gleiche Lösung, nämlich FF-PV in NRW?
Es entstehen zunehmend grosse Anlagen >10 MW. Wie sehr fällt bei denen eigentlich die Schaffung von Ausgleichsflächen ins Gewicht?
Und, Zitat aus dem Monitoring-Bericht:
„Weiterhin ist festzustellen, dass seit dem 31.12.2022 55 % der Leistung auf
landwirtschaftlichen Flächen installiert wurde, hier insbesondere auf Ackerflächen. Damit
wurden 0,008 % der landwirtschaftlichen Fläche NRWs in Anspruch genommen.“
Und dann sind da noch (Kohle-)Abbauflächen. Ich würde mal sagen, mehr Regeneration als durch regenerative Energien geht nicht! Gerne hybrid mit WKA, BESS, H2, andere Speicher (z.B. Wärme)…
Ergänzung und Frage zum Wasserhaushalt @Dirk Jensen: Durch die Abschattung gibt es weniger Verdunstung (ist ja auch klar, wurde nur noch nicht erwähnt).
Ist es da nicht sogar besser, wenn man weniger Platz dazwischen hat? Das wäre wieder Win-win: Mehr Leistung auf der Fläche und noch mehr Wasser im Boden. Oder gibt es dann zu wenig Lichteinfall (mglw. etw. besser mit Glas-Glas-Modulen)?
(Evtl. braucht man mehr Stellen, an denen das Wasser von den Modultischen auf den Boden kommt, damit der Wassereintrag gleichmässiger wird?)
@Christian Blome
Einen Hektar Land könte man problemlos mit 2MW Peak belegen , bei aktuellen 25,9 % Wirkungsgrad .
Der Jahresstromertrag der Fläche in Höhe von 2 Gwh reicht dann für eine Fahrstrecke im E Auto in Höhe von 10 Millionen Kilometer ( 20 Kwh / 100 Km ) .
Man kann auch 10 Millionen Kilometer im Verbrenner zurück legen mit reinem Biosprit .
Das erfordert eine Anbaufläche in Höhe von ca. 200 Hektar .
200 Hektar intensiver Energiepflanzenanbau geht mit einem Jahres
Wasserverbrauch in Höhe von ca. 600.000 Kubikmetern einher und alles was da noch dran hängt . Aufwändige Biosprit Herstellung, Düngemittel , Pestzide , Diesel, Landtechnik usw .
Gleichzeitig wettert der Bauernverband und aktuell der Raiffaisenverband gegen Freiflächen Solar , weil die Flächen doch dringend für die Nahrungsmittelproduktion benötigt würden .
Die Weltmarktpreise für Agrarrohstoffe sind schlecht .
Daher begrüßt der BV die mögliche Einführung von E 20 Benzin .